nuklear

Veröffentlichung von bedeutsamen Vorkommissen

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Zusammenfassung relevanter bedeutsamer Vorkommnisse gemäß § 108 StrlSchV in pseudonymisierter Form veröffentlicht, um derartige oder vergleichbare Vorkommnisse in anderen Einrichtungen zu vermeiden. Die Vorkommnisse wurden nach Abteilungsart – Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Röntgen – sortiert. Die Details zu den Vorkommnissen sind auf der Seite des BeVoMed, dem System zur Meldung bedeutsamer Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen in der Medizin, zu finden.

Zugangsdaten zu den Details der Vorkommnisse schicken wir dir gerne auf Anfrage zu. Benutze dazu einfach unser Kontaktformular.

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Zweite Änderung der Strahlenschutzverordnung

Am 27.11.2020 ist die zweite Änderung der Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Inhalt der Veränderungsverordnung ist eine Verlängerung der Übergangsfrist in § 197 (2) StrlSchV, wodurch die in Anlage 18 Teil C Nummer 1 und 2 angegebenen Werte des Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktors erst ab dem 01.01.2025 (anstelle von 2021) zu verwenden sind. Hier geht’s zur Mitteilung im Bundesanzeiger.

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CT - Trunkationsartefakt

MPE für CT-Anlagen in der Strahlentherapie

Nach Rücksprache mit dem MAGS NRW beschloss die Bezirksregierung Düsseldorf, dass das Erfordernis der Beratung oder der Mitarbeit eines MPE in der Strahlentherapie für die jeweiligen Röntgeneinrichtungen bestehen bleibt. Es ist jedoch kein MPE mit der Fachkunde Röntgendiagnostik notwendig. Diese Regelung gilt ausschließlich für Röntgenanlagen die zur Planung und Vorbereitung einer strahlentherapeutischen Anwendung genutzt werden.

Sollten diese Röntgenanlagen (z.B. Computertomograph) ebenfalls für die konventionelle Röntgendiagnostik genutzt werden, so ist dann ein MPE mit der Fachkunde Röntgendiagnostik erforderlich.

Inwieweit dies auf die Behörden anderer Regierungskreise übertragbar ist bleibt abzuwarten.

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BfS kritisiert nicht-zugelassene CT-Früherkennungen

„Bereits 2019 wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz Internetangebote von Praxen und Kliniken zur CT-Früherkennung ausgewertet, die nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig sind. […] Bisher ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung das einzige in Deutschland zugelassene Verfahren zur Früherkennung mithilfe von Röntgenstrahlung.“
Ausführliche Informationen du zu diesem Thema findest du in der Meldung des BfS.

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Inkrafttreten der neuen Sachverständiger-Richtlinie

Seit dem 01. Oktober 2020 ist die am 01. Juli veröffentlichte neue Sachverständiger-Prüfrichtlinie (SV-RL) in Kraft. Das Lesen der gesamten Richtlinie ist in jedem Fall empfehlenswert, insbesondere dann, wenn vorher noch nie eine SV-RL gelesen wurde. Die zunächst abschreckenden 187 Seiten reduzieren sich auf knapp 50 Seiten, wenn die Prüfberichts- und Bescheinigungsmuster übersprungen werden. Auf der Seite der APT ist ein Kommentar zu finden, der die wesentlichen Änderungen zusammenfasst.

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Ausschnitte der Bi-Layer-Röntgenschürzen - Lead Free (0,35 mm Pb) und „Superlight“ (0,25 mm Pb) - , die auf Bildung von Sekundärstrahlung getestet werden.

Röntgenschürzen

Eine neue Seite zu Röntgenschürzen ist online. Auf rechtliche Grundlagen, Kriterien bei der Wahl der Röntgenschürzen, Instandhaltung und Qualitätskontrollen sowie die Bestimmung von Schwächungseigenschaften wird hier eingegangen. Abschließend wird der Einsatz von bleireduzierten und bleifreier Schutzkleidung diskutiert. Hier geht es direkt zur neuen Seite: Röntgenschürzen

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