Inkrafttreten der neuen Sachverständiger-Richtlinie

Seit dem 01. Oktober 2020 ist die am 01. Juli veröffentlichte neue Sachverständiger-Prüfrichtlinie (SV-RL) in Kraft. Das Lesen der gesamten Richtlinie ist in jedem Fall empfehlenswert, insbesondere dann, wenn vorher noch nie eine SV-RL gelesen wurde. Die zunächst abschreckenden 187 Seiten reduzieren sich auf knapp 50 Seiten, wenn die Prüfberichts- und Bescheinigungsmuster übersprungen werden. Auf der Seite der APT ist ein Kommentar zu finden, der die wesentlichen Änderungen zusammenfasst.

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