Radioiodtherapie

Die orale Applikation von Iod-131 (I-131) NaI bei benignen (Hyperthyreose) sowie malignen (differenziertes Schilddrüsenkarzinom) Schilddrüsenerkrankungen wird bereits seit 1941 durchgeführt. Damit ist die Radioiodtherapie (RIT) die am besten erforschte und auch die am häufigsten durchgeführte Therapieform in der Nuklearmedizin. Das applizierte I-131 reichert in stoffwechselaktivem Schilddrüsengewebe (Thyreozyten) und induziert eine Schwächung bzw. Zerstörung des Gewebes. I-131 zerfällt mit einer Halbwertszeit von acht Tagen über β- Zerfall zu Xenon-131. Die dabei auftretenden β-Energien von maximal 807 keV gewährleisten eine sehr lokale Energiedeposition. Der sich anschließende isomere Übergang mit der häufigsten Gammaenergie von 364 keV ermöglicht zudem eine Bildgebung unter Therapie sowie eine prä- und posttherapeutische Dosimetrie. Somit gehört das I-131 NaI zu der Klasse der Theranostika.

zerfallsschema iod 131
Zerfallsschema von I-131 sowie Beta- und Gammareichweiten nach DIN 6844-3

Aufgrund der prominenten Gammakomponente und der damit  verbundenen vom Patienten ausgehenden Strahlung kommt ist die Ortsdosisleistung im unmittelbaren Umfeld des Patienten für mehrere Tage erhöht. Dies und die Ausscheidung des nicht gespeicherten I-131 in den ersten Stunden bis Tagen nach Applikation könnten zu einer unbeabsichtigten Exposition unbeteiligter Personen führen. Aus diesem Grund ist mit der Radioiotherapie ein stationärer Aufenthalt auf einer dafür vorgesehenen Nuklidstation verbunden.

Eine Entlassung der Radioiodpatienten aus dem stationären Aufenthalt ist erst möglich, wenn davon ausgegangen werden kann, dass hierdurch für Angehörige und Dritte im Folgejahr eine effektive Dosis von nicht mehr als 1 Millisievert auftritt (§ 122 StrlSchV), frühestens aber nach 48 Stunden (Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung). Je nach applizierter Aktivität und Stoffwechsel des Patienten kann der stationäre Aufenthalt zwischen 48 h und bis zu 14 Tagen betragen. 

Eine vorzeitige Entlassung ist gemäß § 122 StrlSchV nur aus medizinischen Gründen möglich und muss der zuständigen Behörde gemeldet werden.

In den folgenden drei Kapiteln stellen wir euch die Abläufe bei der Radioiodtherapie benigner und maligner Schilddrüsenerkrankungen sowie die dabei eingesetzten Uptake-Messplätze genauer vor.

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