strahlenschutz im op 3

Neue Strahlenschutzvideos online

Das Warten hat ein Ende – Neue Videos zum Strahlenschutz im OP!

Wie angekündigt, haben wir vier neue Videos für unsere Videoreihe „Strahlenschutz im OP“ produziert! Diese sind ab sofort auf unserem YouTube-Kanal und unserer Webseite verfügbar.

📽️ Die neuen Themen:
Augenlinsendosimetrie im Strahlenschutz – Messung und Reduktion der Strahlenbelastung
Laterales Röntgen – Auf welcher Seite sollte ich stehen?
Patientenunterlegmatten im Strahlenschutz – Wirklich sinnvoll?
Strahlenschutzdrapes – Vorsicht bei der Positionierung!

Wie gewohnt können die Videos nach Anfrage auch zu Schulungszwecken genutzt werden.

Ein herzliches Dankeschön an Oliver Ernst von MD Solution für die großartige Unterstützung bei der Umsetzung!

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wiki neuer artikel

Neue Seite zu Umgangsgenehmigungen – NUK

Auf unserer Seite zu Umgangsgenehmigungen findet ihr eine ausführliche Übersicht zur Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung einer neuen oder die Änderung/Erweiterung einer bestehenden Umgangsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin.

Besonders hilfreich ist die tabellarische Übersicht aller zuständigen Behörden, die euch dabei unterstützt in unserem oft komplexen föderalistischen System den Überblick zu behalten.

Wie immer wünschen wir euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über euer Feedback!

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16 gründung janein

Umfrage (Ergebnis): Berufsverband für klinisch tätige MPE

Die letzte Mitgliederumfrage der DGMP (Sommer 2023) hat ergeben, dass sich viele klinisch tätige MPE* eine Interessenvertretung durch einen eigenen Berufsverband wünschen. Obgleich der Weg bis zur Gründung mit Sicherheit kein leichter wäre, zeigt ein Blick in andere Berufsfelder, dass sich der Aufwand lohnen kann.

Wir – eine kleine Gruppe engagierter MPE – haben im Oktober 2024 mit einer Umfrage ein aktuelles Meinungsbild eingeholt, um herauszufinden, welche Leistungen der Berufsverband eures Erachtens erbringen sollte.

Die Umfrage bestand aus 17 kurzen Fragen, davon sieben zu demografischen Daten (Teil 1) und zehn zum Berufsverband (Teil 2). Insgesamt haben 505 Personen an der Umfrage teilgenommen. Die Ergebnisse findet ihr nachfolgend grafisch dargestellt. Da wir zahlreiche Kommentare und Anregungen erhalten haben, widmen wir uns am Ende (Teil 3) den drei Anliegen, die im Kommentarfeld am häufigsten angesprochen wurden:

  1. Ist eine geschützte Berufsbezeichnung Gründungsvoraussetzung?
  2. Was unterscheidet die DGMP von einem Berufsverband?
  3. Welche Rolle spielt der Marburger Bund?

*Angesprochen werden hier auch die Personen aus dem Themengebiet der Audiologie und MRT, die nicht zwingend eine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen (also keine MPE nach § 5 (24) StrlSchG sind). Damit es im Rahmen dieser Umfrage jedoch keine Verwechslung mit der vorbelasteten Bezeichnung „Medizinphysiker/in“ (z.B. Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysiker/in, Fachanerkennung der DGMP) gibt, wurde hier bewusst die Bezeichnung „klinisch tätige MPE“ gewählt.

Ergebnis

Teil 1 – Demografische Daten

1) Bundesland
1 bundesländer (neuste)
2) Unternehmensgröße
2 unternehmensgröße
3) Angestellt / Selbstständig
3 angestellt selbstständig
4) Fachbereiche
4 fachbereiche
5) Berufserfahrung
5 berufserfahrung
6) Anstellung / Position
6 position

Teil 2 – Fragen zum Berufsverbund

7) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihre beruflichen Interessen in der Wirtschaft und Politik vertritt (z.B. Gesetzgebung, Tarifgehälter, Arbeitsbedingungen)?
7 berufliche interessen
8) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband berufsspezifische Rahmenversicherungsverträge (z.B. Berufshaftpflicht) verhandelt und anbietet?
8 berufsspezifische rahmenversicherungen (neu)
9) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihnen bei strahlenschutzrechtlichen Fragen und Problemen hilft (z.B. SSB-Pflichten, behördliche Auflagen, Überprüfung von Abgrenzungsverträgen)?
9 hilfe bei strahlenschutzrechtlichen fragen (neu)
10) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen hilft (z.B. Vertragsprüfung, Elternzeit, Bereitschaftsdiensten, Arbeitszeiten)?
10 hilfe bei arbeitsrechtlichen fragen (neu)
11) Wie wichtig ist Ihnen, dass sich der Berufsverband am Qualitätssicherungsprogramm der Ärztlichen Stellen beteiligt?
12) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband einen Informationsservice anbietet (z.B. Ausbildung, Berufseinstieg, Fortbildung, Quereinstieg, Anerkennung von Auslandsqualifikationen)?
12 informationsservice (neu)
13) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Angebote für praxisorientierte Fortbildungen anbietet (z.B. Workshops zur QS in STR, NUK, RÖ)?
13 praxisorientierte fortbildungen (neu)
14) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband die Erhaltung der Fachkunde reglementiert (z.B. verpflichtendes Fortbildungspunktesystem analog zur gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung bei Ärztinnen und Ärzten)?
14 fachkundeerhalt durch fortbildungen (neu)
15) Mitgliedsbeiträge

16) Ich finde die Gründung eines Berufsverbandes für klinisch tätige MPE sinnvoll.
16 gründung janein

17) Ich würde mich im Rahmen einer Gründung eines Berufsverbandes für klinisch tätige MPE aktiv engagieren.
17 aktive beteiligung

Teil 3 – Kommentare & Anmerkungen

1) Ist eine geschützte Berufsbezeichnung Gründungsvoraussetzung?

Ein Berufsverband kann sowohl für geschützte als auch für ungeschützte Berufsbezeichnungen gegründet werden. Der entscheidende Punkt ist, dass der Verband klare Ziele und Kriterien definiert, die für die Mitglieder gelten sollen. Geschützte Berufsbezeichnungen machen dies manchmal einfacher, sind aber keine Voraussetzung.

Die DGMP setzt sich bereits für die Einführung eines „Klinischen Medizinphysiker:innen-Gesetzes“ ein. Dieses Gesetz soll die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung von „klinischen Medizinphysiker:innen“ regeln und den Beruf staatlich anerkennen. Weitere Informationen dazu findet ihr hier:

2) Was unterscheidet die DGMP von einem Berufsverband?

Die DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung von Wissenschaft, Forschung sowie der Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Medizinischen Physik und Technik widmet. Berufspolitischen Fragen kann sich die DGMP nur eingeschränkt widmen, wenn es sich um wissenschaftliche Aspekte oder Angelegenheiten hinsichtlich der Gesundheitsversorgung oder Ausbildung handelt.

Berufspolitische Ziele, die die wirtschaftlichen Interessen von MPE betreffen, wie die Verbesserung von Arbeitsbedingungen oder die Durchsetzung angemessener Vergütungen, fallen jedoch nicht in den Wirkungsbereich der DGMP. Diese Aufgaben sind per Definition nicht gemeinnützig und erfordern daher die Arbeit eines eigenständigen Berufsverbands und/oder einer Gewerkschaft. Ein solcher Berufsverband könnte spezifisch auf die wirtschaftlichen und beruflichen Belange von MPE eingehen und diese aktiv vertreten. Dabei ist es im Interesse aller Beteiligten, dass zwischen der DGMP und einem potenziellen Berufsverband eine enge und produktive Zusammenarbeit entsteht. Dieser Ansatz wird bereits jetzt durch einen Austausch zwischen den Akteuren vorangetrieben.

3) Welche Rolle spielt der Marbuger Bund?

Der Marburger Bund (MB) ist zugleich Berufsverband und Gewerkschaft für alle angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland einschließlich der Medizinstudierenden. Gegliedert in einen Bundesverband und 14 unterstellte Landesverbände vertritt der MB derzeit ca. 143.000 freiwillige Mitglieder (Stand Dezember 2024). Um die Interessen klinisch tätiger MPE durch den MB vertreten zu lassen, müsste zunächst jeder Landesverband der Aufnahme von MPE als generell zu vertretende Berufsgruppe zustimmen, indem auf der jeweiligen Landesdelegierten-Konferenz eine Mehrheit unter den Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen erzielt wird. Danach wären viele berufsständische Sachfragen für MPE innerhalb des MB zu klären, z.B. die Qualifikationsniveaus der einzelnen Gehaltsstufen sowie der mögliche Umfang einer arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessvertretung. Doch selbst wenn dies gelingen würde, ist eine tatsächliche Vertretung unserer berufsspezifischen Belange und Interessen eher fraglich, da MPE nur eine sehr kleine Mitgliederminderheit im MB ausmachen würden. Ähnlich verhält es sich auch bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

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paragraf

Veröffentlichung der neuen QS-Richtlinie Nuklearmedizin

Am 16. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die neue Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen (QS-Richtlinie) in der Nuklearmedizin veröffentlicht.

Die Richtlinie regelt die Bedingungen und Intervalle für Prüfungen nach den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV in der Nuklearmedizin. Hervorzuheben ist die Regelung für Bildwiedergabesysteme, die ausschließlich zur Befundung von Aktivitätsverteilungen (z. B. Szintigraphie, SPECT, PET) verwendet werden:

  • Abnahmeprüfung: Diese erfolgt gemäß der DIN 6868-157.
  • Konstanzprüfungen: Regelmäßige Prüfungen dürfen in vereinfachter Form als visuelle Prüfungen durchgeführt werden.

Für Bildwiedergabesysteme, die zusätzlich röntgendiagnostische Bilddaten verarbeiten (z. B. bei SPECT-CT oder PET-CT), gelten die Anforderungen der QS-Richtlinie Röntgendiagnostik entsprechend.

Mit dieser Veröffentlichung ergänzt die neue QS-Richtlinie für Nuklearmedizin die bereits bestehende QS-Richtlinie Röntgendiagnostik. Beide Richtlinien werden in der Rahmenrichtlinie gemeinsam mit der noch ausstehenden QS-Richtlinie Strahlentherapie zusammengeführt.

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Citius, altius, fortius – Wir sind umgezogen!

Um dem gestiegenen Interesse und dem kontinuierlichen Wachstum unserer Seite gerecht zu werden, haben wir einen wichtigen Schritt zur weiteren Professionalisierung unternommen: Wir sind zu einem neuen Webhoster gewechselt!

Was bedeutet das für euch?
➡️ Unsere Seite ist jetzt schneller und zuverlässiger als zuvor.
➡️ Für euch ändert sich ansonsten nichts – außer einem noch besseren Nutzungserlebnis. 😊

Vielen Dank, dass ihr Teil unserer Community seid und uns auf diesem Weg begleitet. Wir freuen uns darauf, weiterhin für euch da zu sein und euch den bestmöglichen Service zu bieten!

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glossarbeitrag

Unser Glossar

Habt ihr auch schon einmal nach einer klaren Definition eines Begriffs aus der Medizinphysik gesucht? Wir haben die Lösung: In unserem Glossar findet ihr leicht verständliche Erklärungen und wissenschaftlich fundierten Definitionen.

🔍 Warum das Glossar besuchen?

✅ Präzise Erklärungen für Begriffe wie:
👉 Abstandsquadratgesetz
👉 Dekontamination
👉Dosislängenprodukt
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👉 Und viele mehr
✅ Fachbegriffe auf den Punkt gebracht
✅ Eine Ressource, die ständig wächst

Unser Glossar entwickelt sich stetig weiter, und wir freuen uns über deinen Input! 💬 Vermisst ihr einen Begriff? Oder gibt es Anregungen für Verbesserungen? Teilt euer Feedback mit uns – gemeinsam können wir die Medizinphysik-Community stärken.

Schaut vorbei und erweitert euer Wissen:

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Logo - BfS

Bedeutsame Vorkommnisse – Jahresbericht 2023

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 31.10.2024 den Bericht zu bedeutsamen Vorkommnissen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Darin werden Vorkommnisse, deren Aufarbeitungen sowie einzelne Bewertungen in anonymisierte Form veröffentlicht, um die Sicherheit und Qualität in den strahlenden Fächern zu verbessern. Die vollständige Übersicht aller Vorkommnisse ist passwortgeschützt, deren Zugang bei uns angefragt werden kann.

Einige Highlights des Berichts:


🔹 Zunahme der Meldungen: 209 bedeutsame Vorkommnisse wurden gemeldet – ein Anstieg, der auf eine wachsende Meldekultur hinweist.
🔹 Häufige Ursachen: Erhöhte Strahlenexposition durch falsch gewählte Untersuchungsprotokolle, Bestrahlungsplan- und Personenverwechslungen. 70 % der Meldungen in der Röntgendiagnostik betrafen Überschreitungen des CTDI von 120 mGy (Gehirn) bzw. 80 mGy (Körper) bei Bolus-Trackern.
🔹 Lösungsansätze: Technische Tools wie Dosismanagementsysteme und organisatorische Maßnahmen wie Checklisten und anwendungsspezifische Unterweisungen/Schulungen können Vorkommnisse präventiv verhindern.

Der Bericht zeigt, wie entscheidend ein funktionierendes Qualitätsmanagement und Sensibilisierung aller Beteiligten sind, um Patientensicherheit zu gewährleisten. Der vollständige Bericht und weitere Informationen stehen im DORIS sowie auf unserer Seite bereit:

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2024 ecmp in munich

ECMP 2024 in München

Für uns ging heute der in vielerlei Hinsicht einzigartige ECMP-Kongress in München zu Ende. Durch die gemeinsame Jahrestagung der ECMP, der DGMP, der OGMP und der SGSMP erhielten wir Einblicke, die über den deutschen Tellerrand hinausgingen, auch wenn so nationale Themen etwas auf der Strecke blieben.

Wir hatten die Gelegenheit uns mit vielen Kollegen auszutauschen und konnten Ideen für neue Projekte sammeln.m

Wir bedanken uns für die zahlreichen Gespräche und freuen uns schon auf ein Wiedersehen nächstes Jahr in Berlin.

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Rahmenrichtlinie zur QS sowie QS Richtlinie Röntgendiagnostik

Nach der Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie (RL) für Sachverständigentätigkeiten Ende Juli folgte Ende August die Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung (QS) bei der Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe am Menschen.

In der neuen Rahmenrichtlinie werden die die Vorgaben zur Qualitätssicherung aus den §§ 115, 116 und 117 der StrlSchV ausgeführt und konkretisiert. Die Prüfbedingungen und -intervalle werden in den entsprechenden Richtlinien

  • QS-RL Röntgendiagnostik
  • QS-RL Strahlentherapie
  • QS-RL Nuklearmedizin

beschrieben. Die neue QS-RL Röntgendiagnostik ist bereits zusammen mit der Rahmenrichtlinie erschienen. Die Richtlinien Strahlentherapie und Nuklearmedizin können in den folgenden Monaten erwartet werden.

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Neue Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten (Rahmen-RL SV) sowie neue SV-RL „Anlagen“

Die Rahmenrichtlinie legt die Grundsätze, Rahmenbedingungen und Umfang von Erstprüfungen, wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen nach wesentlichen Änderungen für beispielsweise Röntgeneinrichtungen, Störstrahler, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und umschlossene radioaktive Stoffe fest. Die Grundsätze unterteilen sich dabei in eine Sichtprüfung, Unterlagenprüfung, Messung und Funktionsprüfung. 

Der Rahmenrichtlinie werden die Module

  1. SV-RL Röntgen,
  2. SV-RL Anlagen sowie
  3. RL Dichtheitsprüfungen

untergeordnet.

Die ebenfalls neu veröffentlichte SV-RL „Anlagen“ regelt die speziellen Anforderungen für Sachverständigenprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung,
Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie inklusive Prüfberichtsmuster.

Die SV-RL für Röntgen und Dichtheitsprüfungen bestehen bis zu deren Überarbeitung in ihren aktuellen Fassungen weiter.

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