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Aktualisierung des EBS der ÄSt.en für die Nuklearmedizin

Am 12.01.2024 wurde die neue Fassung des einheitlichen Bewertungssystems (EBS) für den Bereich Nuklearmedizin durch den zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) veröffentlicht (verabschiedet am 23.10.2023).

Das EBS entstand in Zusammenarbeit mit allen ÄSt.en und dient als bundesweit einheitliches Bewertungssystem für die wiederkehrenden Prüfungen durch die ÄSt.en. Durch die Aktualisierung ergeben sich auch einige Änderungen für die Dokumentation und die technische Durchführung der Qualitätssicherung an den Geräten.

Die Neuerungen für den technischen Teil in v. 10.00 gegenüber v. 8.02 haben wir im Folgenden für euch zusammengefasst:

Geräteunabhängige Kriterien:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02
Häufigkeit der DurchführungDifferenzierung zwischen täglichen/wöchentlichen/monatlichen Prüfungen und halbjährlichen Prüfungen
BetriebsbuchHinzunahme von Mängelkategorie 2 bei Unvollständigkeit des Betriebsbuchs
Festlegung von BW, RS und TGNeu hinzugekommen. Relevant unvollständig (Mängelkategorie 2), liegt nicht vor (Mängelkategorie 3)

Aktivimeter:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
LinearitätHinweis, dass die Auswertung gem. DIN 6855-11 erfolgen muss.Einige automatisierte, im Aktivimeter integrierte Geräteauswertungen sind nicht DIN-konform. Hier ist eine Kontrolle durch den MPE erforderlich.
RückführbarkeitNeu hinzugekommen. Kontrolle der Kalibrierwerte mithilfe eines Referenzstandards mind. alle 6 Jahre. Dies kann durch den Hersteller oder den zuständigen MPE erfolgen.Die erforderlichen Referenzstandards können bei der Fa. Eckert und Ziegler bezogen werden: Link

Sondenmessplatz:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Untergrund/NulleffektDifferenzierung bei der RS und TG hinsichtlich der Zählrate

BW ≤ 0,3/s:
RS = BW + 50%;
TG = BW + 100%
 
BW > 0,3/s:
RS = BW + 25%
TG = BW + 50%
Einstellung des EnergiefenstersWurde gestrichenKann weiterhin erfolgen, um Überschreitungen der RS bewerten zu können
Kalibrierfaktor„Bohrlochfaktor“ und „Geometriefaktor“ wurden unter der Bezeichnung „Kalibrierfaktor“ zusammengefasst. Die anzusetzenden Grenzen bei der halbjährlichen Überprüfung sind
RS = BW ± 5%
TG = BW ± 10%

OP-Sonden:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Untergrund/NulleffektDifferenzierung bei der RS und TG hinsichtlich der Zählrate

BW ≤ 0,3/s:
RS = BW + 50%;
TG = BW + 100%
 
BW > 0,3/s:
RS = BW + 25%
TG = BW + 50%
ZählausbeuteDas Ansprechvermögen wird nun unter der Bezeichnung „Zählausbeute“ geführt. Die Anmerkung, dass jede Messung mit > 500 Impulsen durchgeführt werden muss, wurde gestrichen.

Gammakamera:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Untergrund/NulleffektDie Bezugswertfestlegung muss aus mind. 10 Messungen mit > 500 Impulsen erfolgen.Sollte insb. bei kleinen SD-Kameras geprüft werden
Homogenität (extrinsisch oder intrinsisch)Die Anmerkung für SD-Kameras wurde gestrichen, sodass auch hier die Grenzen von 6% (RS) und 8% (TG) für das UFOV gelten.
OrtsauflösungHinzunahme der Mängelkategorie 2 v für nicht ersichtliche Frequenzen des verwendeten Bleistrichrasters.
AbbildungsmaßstabMuss nun in allen verwendeten Energiefenstern geprüft werden.
GanzkörperzusatzFür die Prüfung der
Ortsauflösung sind
zulässig
a) Bleistreifenphantom mit
Flächenquelle;
b) Jasczak-Phantom;
c) Kapillarphantom bei entsprechender quantitativer Auswertung
Dokumentationseinheit:
Verzeichnungsfreiheit
und Einstellungen von
Grau- und Farbskala
Nur noch erforderlich, wenn auf Basis von Ausdrucken klinische
Entscheidungen
getroffen werden oder
Ausdrucke an mit- und
weiterbehandelnde
Ärzte gegeben werden.
KalibrierfaktorNeu hinzugekommen. Halbjährlich zu prüfen, wenn mithilfe der Kamera eine prätherapeutische Dosimetrie für die RIT durchgeführt wird. Anforderungen gem. DIN 6861-1.
BetrachtungsmonitorErsetzt den Prüfpunkt „Befundungsmonitor“. Prüfung des TG 18 QC Prüfbildes anstelle des SMPTE-Testbildes. Gem. DIN
6868-157 durchzuführen.

Gammakamera für SPECT:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Homogenität extrinsische
(mit Kollimator und Korrekturmatrix)
Änderung bei der anzusetzenden Risikoschwelle:
Streichung von RS = BW +0,5
Sowie Erhöhung der relativen RS von 3% auf 4%
Homogenität intrinsische
(ohne Kollimator mit Korrekturmatrix)
Änderung bei der anzusetzenden Risikoschwelle:
Streichung von RS = BW +0,5
Sowie Erhöhung der relativen RS von 3% auf 4%
Tomographische BildqualitätDie Größe der Kugeln muss erkennbar sein (Beschriftung).
Bildqualität bei SPECT-CTNeu hinzugekommen. Halbjährlich und nach Eingriffen ins System nach DIN 6858-2 durchzuführen.
Offset bei SPECT-CTErsetzt die Bezeichnung „Übereinstimmung der Abbildungsebenen bei SPECT-CT“. Halbjährlich nach DIN 6858-2 durchzuführen.
Quantifizierung bei SPECT-CT SystemenNeu hinzugekommen. Jährlich bei quantitativer Nutzung des Systems durchzuführen.
CT-KomponenteNeu hinzugekommen. Prüfung gem. QS-RL-Röntgen.
BefundungsmonitoreNeu hinzugekommen. Prüfung gem. DIN 6868-157.

PET-CT:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
BetrachtungsmonitorNeu hinzugekommen. Halbjährliche visuelle Prüfung mit TG-18 QC Prüfbild.
BefundungsmonitorPrüfung gem. DIN 6868-157 anstelle des SMPTE-Testbilds.
CT-KomponenteNeu hinzugekommen. Prüfung gem. QS-RL-Röntgen.
Bildqualität bei SPECT-CTNeu hinzugekommen. Halbjährlich und nach Eingriffen ins System nach DIN 6858-2 durchzuführen.
Ganzkörper PET/CTNeu hinzugekommen. Prüfungen gem. Herstellerangaben.
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