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Seite zu (bedeutsamen) Vorkommnissen รผberarbeitet

Wir haben unsere Seite zu (bedeutsamen) Vorkommnissen umfassend überarbeitet und um die speziellen Anforderungen in der Nuklearmedizin ergänzt.

✨ Die Highlights:

▪️Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen
▪️Detaillierte Beschreibung der Kriterien zur Bedeutsamkeit von Vorkommnissen
▪️Übersichtsposter zur schnellen Bewertung von Vorkommnissen in der Nuklearmedizin
▪️Diskussion zu den Aktionsschwellen des BfS
▪️FAQ mit praxisnahen Antworten

Wie immer wünschen wir viel Spaß beim Lesen und freuen uns über euer Feedback!

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Fachkunde-Aktualisierung: Fรถderalismus als Stolperstein?

Die 5-jährliche Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz ist gemäß § 48 StrlSchV gesetzlich vorgeschrieben, doch die Praxis zeigt: Der föderale Flickenteppich sorgt für erhebliche Verwirrung. Hier einige Beispiele, die wir festgestellt haben:

Unterschiedlicher Start der Aktualisierungsfrist
In einigen Bundesländern beginnt die 5-jährige Frist ab dem Datum der Fachkunde-Bescheinigung, in anderen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für den Erwerb (Sachkundezeugnis & Kursteilnahme).

Fachkunde-Erwerb als Aktualisierung
In einigen Ländern wird jeder Fachkunde-Erwerb automatisch als Aktualisierung aller anderen bestehenden Fachkunden anerkannt, in anderen nur dann, wenn die Fachkunde aus demselben Richtlinienmodul stammt (Medizin/Technik), in wieder anderen bleiben neu erworbene Fachkunden in Gänze unberücksichtigt und jede Fachkunde wird isoliert betrachtet. Besonders kompliziert: Vor Veröffentlichung des Fachkunde-Richtlinienmoduls für MPE (01.02.2021) galten die Fachkunden RÖ (RöV) und STR/NUK (StrlSchV) selbst innerhalb der Medizin als getrennte Module.

Verfahren bei Fristüberschreitung
In manchen Ländern gilt: Nach Ablauf der Frist ist die Person nicht mehr fachkundig. In anderen Ländern bleibt die Fachkunde so lange gültig, bis sie von der zuständigen Behörde formell entzogen wird. In einigen Ländern gibt es ein explizites Antragsformular, um eine Aktualisierung nach Ablauf der 5-Jahresfrist nachzuholen.

Besonders kritisch:
Beim Berufswechsel in ein anderes Bundesland können die unterschiedlichen Regelungen dazu führen, dass eine Fachkunde plötzlich nicht mehr anerkannt wird — trotz identischer Qualifikation.

Wir haben hierzu das BMUV um eine Stellungnahme gebeten und die folgende Antwort erhalten:

„Eine einheitliche Handhabung der Aktualisierung im Vollzug liegt ganz im Interesse des Bundesumweltministeriums. Derzeit werden die Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz im Bereich Medizin und Technik überarbeitet. Diese werden unter einer Rahmenrichtlinie, mit allgemeinen Informationen zum Fachkundeerwerb, als Richtlinienmodule erscheinen, wie dies bereits für das Richtlinienmodul für die MPE-Fachkunden erfolgt ist. In diesem Zusammenhang werden auch die Anforderungen an die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz überprüft. Die Rahmenrichtlinie, in der Informationen zur Aktualisierung voraussichtlich enthalten sein werden, soll zeitnah (im ersten Halbjahr diesen Jahres) verabschiedet werden.“

Fazit:
Strahlenschutz ist ein bundesweites Thema — die Praxis zeigt jedoch, wie groß der Interpretationsspielraum der Länder nach wie vor ist. Eine klare und einheitliche Regelung ist längst überfällig, im Sinne des BMUV und hoffentlich mit der Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie zu den Fachkunden auch Realität.

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Einheitliches Bewertungssystem der ร„St.en (EBS) – Rรถntgen und Allgemeiner Teil

Im Dezember 2024 wurden die neuen Einheitlichen Bewertungssysteme (EBS) für den Allgemeinen Teil sowie die Röntgendiagnostik – medizinischer Teil veröffentlicht. Zusammen mit dem bereits im Oktober 2023 erschienenen EBS für die Nuklearmedizin bildet das System die Grundlage für die Prüfungen durch die ÄSt.en.

Das EBS sorgt für eine bundesweite Vereinheitlichung und mehr Transparenz bei den Prüfungsverfahren.

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Neue Seite zum Strahlenschutz im OP! ๐Ÿ“ฃ

In Operationssälen kommen regelmäßig bildgebende Verfahren mithilfe von C-Bögen zum Einsatz. Dabei wird ionisierende Strahlung verwendet, die potenzielle Risiken für Patienten und OP-Personal birgt. Ein effektiver Strahlenschutz ist daher essenziell, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Auf dieser Seite findet ihr die wichtigsten Schutzmaßnahmen für beruflich exponierte Personen sowie aktuelle gesetzliche Grundlagen für den Strahlenschutz im OP.

Welche Themen werden auf der Seite behandelt? 💡

🔹 Infos zum baulichen, technischen und operativen Strahlenschutz
🔹 Der richtige Umgang mit mobilen Röntgengeräten
🔹 Optimierung der Strahlenexposition für Patienten und Team
🔹 Beispielmessungen und Handouts

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Umfrage – Dosismanagementsysteme in der NUK

Während Dosismanagementsysteme in der Röntgendiagnostik primär zur Überwachung der Patientenexposition, zur Erfassung (bedeutsamer) Vorkommnisse gemäß §§ 105 ff. StrlSchV in Verbindung mit Anlage 14 StrlSchV sowie zur Optimierung von Untersuchungsprotokollen eingesetzt werden, finden sie in der Nuklearmedizin bislang nur selten Anwendung.

Mit dieser Erhebung möchten wir eruieren, inwieweit nuklearmedizinische Abteilungen bereits Dosismanagementsysteme nutzen, welche Vorteile sich daraus ergeben und welche spezifischen Anforderungen an eine geeignete Lösung in der Nuklearmedizin bestehen.

Die Ergebnisse werden wie gewohnt auf unserer Seite veröffentlicht und dienen als Grundlage für einen konstruktiven Austausch mit Herstellern, um bedarfsgerechte Lösungen voranzutreiben.

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2025 - Strahlenschutzvideos mit MD Solutions

Neue Strahlenschutzvideos online

Das Warten hat ein Ende – Neue Videos zum Strahlenschutz im OP!

Wie angekündigt, haben wir vier neue Videos für unsere Videoreihe „Strahlenschutz im OP“ produziert! Diese sind ab sofort auf unserem YouTube-Kanal und unserer Webseite verfügbar.

📽️ Die neuen Themen:
Augenlinsendosimetrie im Strahlenschutz – Messung und Reduktion der Strahlenbelastung
Laterales Röntgen – Auf welcher Seite sollte ich stehen?
Patientenunterlegmatten im Strahlenschutz – Wirklich sinnvoll?
Strahlenschutzdrapes – Vorsicht bei der Positionierung!

Wie gewohnt können die Videos nach Anfrage auch zu Schulungszwecken genutzt werden.

Ein herzliches Dankeschön an Oliver Ernst von MD Solution für die großartige Unterstützung bei der Umsetzung!

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Neue Seite zu Umgangsgenehmigungen – NUK

Auf unserer Seite zu Umgangsgenehmigungen findet ihr eine ausführliche Übersicht zur Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung einer neuen oder die Änderung/Erweiterung einer bestehenden Umgangsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin.

Besonders hilfreich ist die tabellarische Übersicht aller zuständigen Behörden, die euch dabei unterstützt in unserem oft komplexen föderalistischen System den Überblick zu behalten.

Wie immer wünschen wir euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über euer Feedback!

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16 grรผndung janein

Umfrage (Ergebnis): Berufsverband fรผr klinisch tรคtige MPE

Die letzte Mitgliederumfrage der DGMP (Sommer 2023) hat ergeben, dass sich viele klinisch tätige MPE* eine Interessenvertretung durch einen eigenen Berufsverband wünschen. Obgleich der Weg bis zur Gründung mit Sicherheit kein leichter wäre, zeigt ein Blick in andere Berufsfelder, dass sich der Aufwand lohnen kann.

Wir – eine kleine Gruppe engagierter MPE – haben im Oktober 2024 mit einer Umfrage ein aktuelles Meinungsbild eingeholt, um herauszufinden, welche Leistungen der Berufsverband eures Erachtens erbringen sollte.

Die Umfrage bestand aus 17 kurzen Fragen, davon sieben zu demografischen Daten (Teil 1) und zehn zum Berufsverband (Teil 2). Insgesamt haben 505 Personen an der Umfrage teilgenommen. Die Ergebnisse findet ihr nachfolgend grafisch dargestellt. Da wir zahlreiche Kommentare und Anregungen erhalten haben, widmen wir uns am Ende (Teil 3) den drei Anliegen, die im Kommentarfeld am häufigsten angesprochen wurden:

  1. Ist eine geschützte Berufsbezeichnung Gründungsvoraussetzung?
  2. Was unterscheidet die DGMP von einem Berufsverband?
  3. Welche Rolle spielt der Marburger Bund?

*Angesprochen werden hier auch die Personen aus dem Themengebiet der Audiologie und MRT, die nicht zwingend eine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen (also keine MPE nach § 5 (24) StrlSchG sind). Damit es im Rahmen dieser Umfrage jedoch keine Verwechslung mit der vorbelasteten Bezeichnung „Medizinphysiker/in“ (z.B. Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysiker/in, Fachanerkennung der DGMP) gibt, wurde hier bewusst die Bezeichnung „klinisch tätige MPE“ gewählt.

Ergebnis

Teil 1 – Demografische Daten

1) Bundesland
1 bundesländer (neuste)
2) Unternehmensgröße
2 unternehmensgröße
3) Angestellt / Selbstständig
3 angestellt selbstständig
4) Fachbereiche
4 fachbereiche
5) Berufserfahrung
5 berufserfahrung
6) Anstellung / Position
6 position

Teil 2 – Fragen zum Berufsverbund

7) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihre beruflichen Interessen in der Wirtschaft und Politik vertritt (z.B. Gesetzgebung, Tarifgehälter, Arbeitsbedingungen)?
7 berufliche interessen
8) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband berufsspezifische Rahmenversicherungsverträge (z.B. Berufshaftpflicht) verhandelt und anbietet?
8 berufsspezifische rahmenversicherungen (neu)
9) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihnen bei strahlenschutzrechtlichen Fragen und Problemen hilft (z.B. SSB-Pflichten, behördliche Auflagen, Überprüfung von Abgrenzungsverträgen)?
9 hilfe bei strahlenschutzrechtlichen fragen (neu)
10) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen hilft (z.B. Vertragsprüfung, Elternzeit, Bereitschaftsdiensten, Arbeitszeiten)?
10 hilfe bei arbeitsrechtlichen fragen (neu)
11) Wie wichtig ist Ihnen, dass sich der Berufsverband am Qualitätssicherungsprogramm der Ärztlichen Stellen beteiligt?
12) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband einen Informationsservice anbietet (z.B. Ausbildung, Berufseinstieg, Fortbildung, Quereinstieg, Anerkennung von Auslandsqualifikationen)?
12 informationsservice (neu)
13) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Angebote für praxisorientierte Fortbildungen anbietet (z.B. Workshops zur QS in STR, NUK, RÖ)?
13 praxisorientierte fortbildungen (neu)
14) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband die Erhaltung der Fachkunde reglementiert (z.B. verpflichtendes Fortbildungspunktesystem analog zur gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung bei Ärztinnen und Ärzten)?
14 fachkundeerhalt durch fortbildungen (neu)
15) Mitgliedsbeiträge

16) Ich finde die Gründung eines Berufsverbandes für klinisch tätige MPE sinnvoll.
16 gründung janein

17) Ich würde mich im Rahmen einer Gründung eines Berufsverbandes für klinisch tätige MPE aktiv engagieren.
17 aktive beteiligung

Teil 3 – Kommentare & Anmerkungen

1) Ist eine geschützte Berufsbezeichnung Gründungsvoraussetzung?

Ein Berufsverband kann sowohl für geschützte als auch für ungeschützte Berufsbezeichnungen gegründet werden. Der entscheidende Punkt ist, dass der Verband klare Ziele und Kriterien definiert, die für die Mitglieder gelten sollen. Geschützte Berufsbezeichnungen machen dies manchmal einfacher, sind aber keine Voraussetzung.

Die DGMP setzt sich bereits für die Einführung eines „Klinischen Medizinphysiker:innen-Gesetzes“ ein. Dieses Gesetz soll die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung von „klinischen Medizinphysiker:innen“ regeln und den Beruf staatlich anerkennen. Weitere Informationen dazu findet ihr hier:

2) Was unterscheidet die DGMP von einem Berufsverband?

Die DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung von Wissenschaft, Forschung sowie der Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Medizinischen Physik und Technik widmet. Berufspolitischen Fragen kann sich die DGMP nur eingeschränkt widmen, wenn es sich um wissenschaftliche Aspekte oder Angelegenheiten hinsichtlich der Gesundheitsversorgung oder Ausbildung handelt.

Berufspolitische Ziele, die die wirtschaftlichen Interessen von MPE betreffen, wie die Verbesserung von Arbeitsbedingungen oder die Durchsetzung angemessener Vergütungen, fallen jedoch nicht in den Wirkungsbereich der DGMP. Diese Aufgaben sind per Definition nicht gemeinnützig und erfordern daher die Arbeit eines eigenständigen Berufsverbands und/oder einer Gewerkschaft. Ein solcher Berufsverband könnte spezifisch auf die wirtschaftlichen und beruflichen Belange von MPE eingehen und diese aktiv vertreten. Dabei ist es im Interesse aller Beteiligten, dass zwischen der DGMP und einem potenziellen Berufsverband eine enge und produktive Zusammenarbeit entsteht. Dieser Ansatz wird bereits jetzt durch einen Austausch zwischen den Akteuren vorangetrieben.

3) Welche Rolle spielt der Marbuger Bund?

Der Marburger Bund (MB) ist zugleich Berufsverband und Gewerkschaft für alle angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland einschließlich der Medizinstudierenden. Gegliedert in einen Bundesverband und 14 unterstellte Landesverbände vertritt der MB derzeit ca. 143.000 freiwillige Mitglieder (Stand Dezember 2024). Um die Interessen klinisch tätiger MPE durch den MB vertreten zu lassen, müsste zunächst jeder Landesverband der Aufnahme von MPE als generell zu vertretende Berufsgruppe zustimmen, indem auf der jeweiligen Landesdelegierten-Konferenz eine Mehrheit unter den Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen erzielt wird. Danach wären viele berufsständische Sachfragen für MPE innerhalb des MB zu klären, z.B. die Qualifikationsniveaus der einzelnen Gehaltsstufen sowie der mögliche Umfang einer arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessvertretung. Doch selbst wenn dies gelingen würde, ist eine tatsächliche Vertretung unserer berufsspezifischen Belange und Interessen eher fraglich, da MPE nur eine sehr kleine Mitgliederminderheit im MB ausmachen würden. Ähnlich verhält es sich auch bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

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paragraf

Verรถffentlichung der neuen QS-Richtlinie Nuklearmedizin

Am 16. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die neue Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen (QS-Richtlinie) in der Nuklearmedizin veröffentlicht.

Die Richtlinie regelt die Bedingungen und Intervalle für Prüfungen nach den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV in der Nuklearmedizin. Hervorzuheben ist die Regelung für Bildwiedergabesysteme, die ausschließlich zur Befundung von Aktivitätsverteilungen (z. B. Szintigraphie, SPECT, PET) verwendet werden:

  • Abnahmeprüfung: Diese erfolgt gemäß der DIN 6868-157.
  • Konstanzprüfungen: Regelmäßige Prüfungen dürfen in vereinfachter Form als visuelle Prüfungen durchgeführt werden.

Für Bildwiedergabesysteme, die zusätzlich röntgendiagnostische Bilddaten verarbeiten (z. B. bei SPECT-CT oder PET-CT), gelten die Anforderungen der QS-Richtlinie Röntgendiagnostik entsprechend.

Mit dieser Veröffentlichung ergänzt die neue QS-Richtlinie für Nuklearmedizin die bereits bestehende QS-Richtlinie Röntgendiagnostik. Beide Richtlinien werden in der Rahmenrichtlinie gemeinsam mit der noch ausstehenden QS-Richtlinie Strahlentherapie zusammengeführt.

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Citius, altius, fortius – Wir sind umgezogen!

Um dem gestiegenen Interesse und dem kontinuierlichen Wachstum unserer Seite gerecht zu werden, haben wir einen wichtigen Schritt zur weiteren Professionalisierung unternommen: Wir sind zu einem neuen Webhoster gewechselt!

Was bedeutet das für euch?
➡️ Unsere Seite ist jetzt schneller und zuverlässiger als zuvor.
➡️ Für euch ändert sich ansonsten nichts – außer einem noch besseren Nutzungserlebnis. 😊

Vielen Dank, dass ihr Teil unserer Community seid und uns auf diesem Weg begleitet. Wir freuen uns darauf, weiterhin für euch da zu sein und euch den bestmöglichen Service zu bieten!

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