Allgemein

Gehaltsumfrage 2026

Das Gehalt von Medizinphysik-Expertinnen und -Experten bleibt ein vielfach diskutiertes und dynamisches Thema. Seit unserer letzten Gehaltsumfrage im Jahr 2023 haben sich wichtige Rahmenbedingungen verändert:

  1. Tarifliche Anpassungen: Im TV-L erfolgte bspw. von 2023 bis 2026 eine Erhöhung von insgesamt ca. 11–12 %.
  2. Rechtliche Klarstellung: Durch das Urteil des Landgerichts Köln (Az. 5 Sa 210/15) wurde die Eingruppierung von MPE in EG 14 im TV-L bestätigt. Die Verbreitung könnte dazu beigetragen haben, dass Betroffene – insbesondere diejenigen, die noch in EG 13 eingruppiert sind – ihren Anspruch erkannt und eine Höhergruppierung angestoßen haben.
  3. Mögliche Gehaltsentwicklungen infolge der Umfrage von 2023.

Vor diesem Hintergrund möchten wir die Gehaltsstruktur unserer Berufsgruppe erneut gemeinsam mit der Medizinphysik-Community erfassen. Ziel ist es, aktuelle Entwicklungen sichtbar zu machen und die Transparenz weiter zu erhöhen. Wie bereits zuvor berücksichtigen wir dabei verschiedene Einflussfaktoren wie demographische Daten, Berufserfahrung, akademischen Grad, Anzahl der Arbeitgeber, berufliche Stellung und Verantwortung sowie den fachlichen Tätigkeitsbereich.

Die Ergebnisse der Umfrage sollen es jeder/jedem MPE ermöglichen, die eigene berufliche Situation fundierter einzuordnen und Entwicklungen im Vergleich zu 2023 besser nachzuvollziehen. Darüber hinaus können die Daten eine Grundlage für zukünftige Diskussionen zur tariflichen Eingruppierung, Vergütungsstruktur und berufspolitischen Vertretung bilden.

Die Teilnahme an der Umfrage erfolgt vollständig anonym. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 2 Minuten.

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Neufassung der Fachkunde-Richtlinie Medizin (2026)

Am 30. Juni 2026 hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) per Rundschreiben ein neu strukturiertes Regelwerk zur Fachkunde und den Kenntnissen im Strahlenschutz veröffentlicht.

Kern ist der Übergang zu einer modularen Richtlinienstruktur: eine übergreifende Rahmenrichtlinie und mehrere zugehörige anwendungsspezifische Richtlinien, die gemeinsam anzuwenden sind. Für die Anwendung am Menschen gilt die neue Fachkunde-Richtlinie Medizin (FK-RL Medizin) vom 12. Juni 2026. Die Neuerungen sind ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden.

Dieser Beitrag fasst die praktisch relevanten Änderungen zusammen. Er ersetzt nicht die Lektüre der Originaldokumente.

Die veröffentlichten Dokumente

  • Rundschreiben des BMUKN (30.06.2026) als übergeordnetes Anschreiben
  • Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL FK) vom 26.06.2026 – die übergeordneten, für alle Anwendungsgebiete geltenden Grundsätze
  • FK-RL Medizin vom 12.06.2026 – die zugehörige Richtlinie für ärztliches und zahnärztliches Personal bei der Anwendung am Menschen
  • Anlage zum Rundschreiben – Zuordnung der bisherigen zu den neuen Fachkundebezeichnungen inkl. Angaben, wer die jeweilige Fachkunde künftig vermitteln darf

Die modulare Gesamtstruktur (Anhang 1 der Rahmenrichtlinie) sieht neben der FK-RL Medizin zugehörige Richtlinien für die Tierheilkunde und für die Technik vor. Die Fachkunde für Medizinphysik-Experten ist noch nicht integriert – bis zur Überarbeitung gilt weiterhin die Fassung vom 1. Februar 2021. Ebenso gelten die bisherigen Vorgaben für die Kenntnisse im Strahlenschutz sowie für die ärztliche Überwachung (Fassung vom 29. Juni 2023) übergangsweise fort.

Rahmenrichtlinie

Die Rahmenrichtlinie konkretisiert § 74 StrlSchG sowie §§ 47–51 StrlSchV und liefert vor allem:

  • Begriffsbestimmungen, u. a. synchrones/asynchrones Lernen, Übung, Praktikum, usw.
  • Grundsätze für Erwerb und Aktualisierung von Fachkunde und Kenntnissen: Geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung/Sachkunde, anerkannte Kurse
  • Anforderungen an Kursanbieter und die Kursanerkennung nach § 51 StrlSchV inklusive Merkblatt zu Antragsunterlagen

Kompetenzorientierung: Kursinhalte und Sachkunde werden künftig konsequent über überprüfbare und bewertbare Kompetenzen definiert statt allein über Inhaltslisten. Die zugehörigen Richtlinien geben diese Kompetenzen vor.

Praktika: Praktika werden in der Regel in einer Kursstätte des Kursveranstalters durchgeführt, einzeln oder in Gruppen von maximal 6 Personen, mit ausreichender geeigneter Ausstattung (Messgeräte, radioaktive Stoffe, Röntgeneinrichtungen/Phantome). In-House-Kurse bei Auftraggebern und die Einbeziehung Dritter (andere Kursstätte, Klinik, Bildungseinrichtung) sind möglich, müssen aber alle anerkennungsrelevanten Anforderungen erfüllen und im Anerkennungsbescheid benannt sein. Konsequenz: Reine Online-Formate können praktikumspflichtige Kurse nicht ohne geeignete Kursstätte abbilden. Ein vollständig praktikumsfreier Online-Erwerb solcher Kurse ist damit nicht möglich.

FK-RL Medizin: Neustrukturierung der Fachkunden

Die erforderliche Fachkunde bei der Anwendung am Menschen wird in vier Anwendungsgebiete gegliedert: Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik und zahnmedizinische Röntgendiagnostik. Innerhalb der Gebiete werden die Fachkunden neu bezeichnet und teilweise neu zugeschnitten. Jede Fachkunde ist über einen Kompetenzkatalog, einen Tätigkeitskatalog mit Mindestfallzahlen und eine Mindestdauer des Sachkundeerwerbs definiert.

Neue Kürzelsystematik im Überblick

Strahlentherapie: ST-S (Tele- und Brachytherapie), ST-E1 (Teletherapie), ST-E2 (Brachytherapie), ST-E3 (Brachytherapie – Auge), ST-E4 (Partikeltherapie). ST-E4 setzt den vorherigen oder parallelen Erwerb von ST-S oder ST-E1 voraus. Kurse: GKS, STK-1 bis STK-4.

Nuklearmedizin: NU-N (Diagnostik und Therapie), NU-E1 (nuklearmedizinische Diagnostik), NU-E2 (organbezogene Diagnostik – Organgebiet ist zu benennen), NU-E3 (bildgebende Diagnostik für Radiologen; setzt RD-R voraus). Kurs: der neue NUK – Nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Hybridbildgebung (mindestens 32 UE inkl. 90-minütiger Abschlussprüfung und Praktikum).

Röntgendiagnostik: RD-R (Gesamtgebiet) sowie RD-E1 bis RD-E14 als eingeschränkte Anwendungen. Neu differenziert u. a. RD-E6 (Gefäßsystem des Herzens, ausdrücklich getrennt von RD-E5), RD-E7 (CT einschließlich CBCT/DVT), RD-E8/RD-E9 (CBCT/DVT-Verfahren), RD-E13 (Neonatologie) und RD-E14 (Röntgendiagnostik inkl. CT für Nuklearmediziner, setzt NU-N oder NU-E1 voraus). Kurse: RDK-1 bis RDK-4, teils als Kombinationskurse mit integriertem Sachkundeerwerb (Fallsammlungen).

Zahnmedizinische Röntgendiagnostik: RDZ-P (planare Diagnostik) und RDZ-DVT (DVT; setzt RDZ-P voraus). Kurse RDZK-P und RDZK-DVT. Schädelübersichtsaufnahmen/Spezialprojektionen und Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung sind keine eigenständigen Fachkunden mehr, sondern nur noch Kursbestandteil.

Erwerb und Nachweis: Wesentliche Änderungen

  • Kenntnisse als Voraussetzung: Vor Beginn des Sachkundeerwerbs müssen die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz vorliegen; für Ärzte gelten diese mit erfolgreichem Grundkurs (GKS, mindestens 20 UE inkl. 60-minütiger Prüfung) als erworben.
  • Tätigkeitskataloge mit Mindestfallzahlen definieren die Sachkunde. Die Fallzahlen sind Mindestanforderungen und bilden zugleich die Gewichtung ab. Die technische Durchführung muss nicht in vollem Umfang selbst erfolgen, aber praktisch beherrscht werden.
  • Anrechnung und Verkürzung: Bereits erworbene Kompetenzen/Tätigkeiten können beim Erwerb weiterer Fachkunden angerechnet werden; die Sachkundezeiten verkürzen sich entsprechend (z. B. NU-N auf 6 Monate bei vorliegender NU-E1; in der Röntgendiagnostik Verkürzungen um ein Drittel bei ganztägiger Tätigkeit in einer weiterbildungsberechtigten Abteilung).
  • Mindestdauer bezieht sich auf Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend anzupassen; sie sollte nicht mehr als das Doppelte der angegebenen Mindestdauer betragen.
  • Fachgespräch: Kann die zuständige Stelle anhand der Nachweise nicht abschließend entscheiden, führt sie ein Fachgespräch (mindestens zwei fachkundige Ärzte/Zahnärzte, erforderlichenfalls zusätzlich ein Medizinphysik-Experte).
  • Musterbestätigung Sachkunde ist der FK-RL Medizin als Anlage beigefügt.

Fachkundeaktualisierung

Bislang variierte die Handhabung zwischen den Behörden; die neue Regelung schafft bundesweit einheitliche Maßstäbe:

  • Fristbeginn ist der Zeitpunkt, an dem alle Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt waren – nicht das Datum der Bescheinigung.
  • Frist: mindestens alle fünf Jahre. Eine nicht fristgerechte Aktualisierung führt nicht unmittelbar zum Verlust; die betroffene Person sollte sich aber unverzüglich an die zuständige Stelle wenden (Fortgeltung ggf. unter Auflagen).
  • Aktualisierungskurse umfassen mindestens 8 UE inkl. 30-minütiger Prüfung (Anhang 6). Für Strahlentherapie und Nuklearmedizin ist eine gemeinsame Aktualisierung in einem 8-UE-Kurs möglich; kombinierte Aktualisierungskurse über mehrere Anwendungsgebiete umfassen mindestens 12 UE.
  • Aktualisierung durch Zweiterwerb: Eine bestehende Fachkunde kann durch den Erwerb einer weiteren Fachkunde im selben Anwendungsgebiet innerhalb der Fünfjahresfrist aktualisiert werden – sofern der Zweiterwerb die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs erforderte. Neuer Bezugszeitpunkt ist dann die Erfüllung der Voraussetzungen der zuletzt erworbenen Fachkunde.
  • Aktualisierung auf andere geeignete Weise (z. B. Lehr-/Vortragstätigkeit, Mitarbeit in Fachgremien) bleibt auf Antrag im Einzelfall möglich.
  • Liegen Fachkunden in mehreren Anwendungsgebieten vor, muss die Aktualisierung für jedes Gebiet erfolgen.

Übergangsregelungen

  • Anwendungsbeginn 1. Januar 2027. Ab dann werden Kurse nur noch anerkannt, wenn sie der neuen Richtlinie entsprechen; zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2027 erteilte Kursanerkennungen bleiben mit ihrer etwaigen Befristung bestehen.
  • Bestehende Fachkunden (vor dem 01.01.2027 erworben und rechtzeitig aktualisiert) gelten in ihrem Umfang unverändert fort – nur für die Verfahren, für die sie erworben wurden. Die Zuordnung erfolgt über Anlage 2.
  • Begonnener Fachkundeerwerb: Ein vor dem Anwendungsbeginn begonnener Erwerb kann nach den zu Beginn geltenden Festlegungen abgeschlossen und bescheinigt werden; alternativ vollständig nach der neuen Richtlinie.

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Einschätzung Arbeitsmarktsituation für Berufseinsteigende

Ergebnisse der Umfrage zur Arbeitsmarktsituation für Berufseinsteiger

Es ist endlich soweit: Die Auswertung der Umfrage zur Arbeitsmarktsituation für Berufseinsteiger in der klinischen Medizinphysik ist online.

Hintergrund

Im Dezember 2025 haben wir eine Umfrage zur aktuellen Arbeitsmarktsituation für Berufseinsteigene in der Medizinphysik gestartet. Basierend auf den immer wiederkehrenden Warnungen bezüglich eines drohenden Fachkräftemangels wurde das Studienangebot vor nunmehr etwa 15 Jahren stark erweitert. Dennoch erleben viele Studierende nach ihrem erfolgreich abgeschlossenen Studium eine Diskrepanz zwischen den im Studium vermittelten Berufsperspektiven und der gegebenen Arbeitsmarktsituation.

Ziel dieser Umfrage war es, die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Ausbildungsstellen zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz, aus der Perspektive bereits tätiger MPE realistisch zu bewerten. Dadurch sollen mögliche Ursachen identifiziert und ggf. Handlungsbedarfe abgeleitet werden.

Input

Insgesamt haben knapp 300 Teilnehmer an der Umfrage teilgenommen. Über die Freitextfelder haben uns unzählige Anregungen, Hinweise, Beobachtungen und Verbesserungsvorschläge erreicht. Wir haben versucht diese kategorisiert und kompakt in Teil 4 darzustellen.

Fazit

Die Ergebnisse zeichnen ein auf den ersten Blick paradoxes Bild: Quantitativ wirkt der Ausbildungsstellenmarkt nicht gesättigt – rund zwei Drittel der Einrichtungen bieten Plätze an, 74 % haben in den letzten 24 Monaten besetzt, und eine Bewerbungsflut bleibt meist aus. Gleichzeitig empfindet die Mehrheit der Befragten die Situation als „herausfordernd“ bis „kritisch“, aber sieht einen klaren Fachkräftemangel und spricht sich gegen eine Reduktion der Studienplätze aus. Dieser scheinbare Widerspruch lässt sich nur teilweise auflösen.

Hier findet ihr die gesamte Auswertung im Detail:

Vielen Dank an alle, die an der Umfrage teilgenommen und ihre Erfahrungen geteilt haben!

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Meinung Diskussion

Fachkunde-Richtlinien im Wandel – ein Interview

Gemeinsam mit Herrn Dr. Jens Dischinger und Herrn Gerd Koletzko haben wir über die geplanten neuen Richtlinien zum Erwerb der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gesprochen.

Angesichts des dynamischen Marktes bestehen hohe Erwartungen an die Überarbeitung – insbesondere im Hinblick auf einheitliche Regulierungen und Praxisnähe. Ein Blick auf aktuelle Kursangebote zeigt zudem, dass der Trend eindeutig in Richtung digitaler Lernformate (eLearning, Webinare, Online-Praxismodule) geht.

Im Gespräch mit Herrn Dr. Jens Dischinger, langjähriger Geschäftsführer des Norddeutschen Seminars für Strahlenschutz in Kiel sowie Vorsitzender des Qualitätsverbundes Strahlenschutz (QSK), und Herrn Gerd Koletzko, Leiter der Strahlenschutzausbildung der LPS Berlin sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Medizinischer Strahlenschutz (AKMed) im Fachverband für Strahlenschutz sprechen wir unter anderem über:

  • Überarbeitung, Struktur & Neuerungen
  • Aktuelle Trends und Digitalisierung
  • Perspektiven und Wünsche

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Empfehlung der SSK zur Anwendung von KI

Die Strahlenschutzkommission hat im Oktober 2025 eine umfassende Empfehlung zur Anwendung von KI bei der Bildrekonstruktion und -verarbeitung in Radiologie und Nuklearmedizin verabschiedet. Für Medizinphysik-Experten (MPE) ergeben sich daraus mehrere zentrale Handlungsfelder.

Kernaussagen des Berichts

Die SSK sieht großes Potenzial in KI-basierten Verfahren zur Dosisoptimierung und Bildqualitätsverbesserung, betont aber gleichzeitig erhebliche Risiken: KI-Verfahren können befundrelevante Information unterdrücken, verfälschen oder artifizielle Strukturen erzeugen und dies möglicherweise so subtil, dass es weder im Bild erkennbar noch anhand archivierter Daten reproduzierbar ist. In solchen Fällen würde ionisierende Strahlung ohne den rechtfertigenden medizinischen Zweck angewandt, was strahlenschutzrechtlich als problematisch anzusehen ist.

Direkte Relevanz für MPE

Der Bericht benennt den MPE explizit als unterstützende Instanz bei der Einschätzung von KI-Verfahren und deren Auswirkungen (Abschnitt 4.3). Der MPE in Radiologie und Nuklearmedizin ist für die Qualitätssicherung der Anlagen und die Auswahl von Geräten und Ausrüstungen zuständig – was KI-Verfahren ausdrücklich einschließt. Konkret ergeben sich folgende Aufgabenbereiche:

Qualitätssicherung und Testung: Die bisherigen QS-Instrumente (Phantommessungen, physikalische Kenngrößen) sind für KI-basierte Verfahren nur eingeschränkt geeignet. Standardphantome mit einfachen Geometrien können von KI-Systemen erkannt werden, was die Testergebnisse verfälscht. Der MPE muss verstehen, dass klassische Metriken wie Kontrast-Rausch-Verhältnis oder Modulationstransferfunktion allein nicht ausreichen, um die diagnostische Qualität KI-verarbeiteter Bilder zu beurteilen. Die SSK empfiehlt die Entwicklung variabler, komplexer Phantome und virtueller Qualitätssicherungsmethoden – ein Bereich, in dem MPE federführend sein dürften.

Bewertung der diagnostischen Gleichwertigkeit: Die SSK fordert, dass KI-Verfahren alle befundrelevanten Strukturen mit mindestens im Wesentlichen unveränderter Sensitivität und Spezifität erhalten müssen (Empfehlung 1). Bei Dosisreduktion in Kombination mit KI muss die diagnostische Aussagekraft mindestens der ohne KI und ohne Dosisreduktion entsprechen (Empfehlung 2). Zum Nachweis sollen Human-Observer-Studien durchgeführt werden, sofern nicht wissenschaftlich validierte messtechnische Alternativen vorliegen (Empfehlung 3). Der MPE wird hier bei der Planung und Auswertung solcher Studien gebraucht.

Überwachung im laufenden Betrieb: Die SSK empfiehlt eine kontinuierliche statistische Überwachung der KI-Modellperformance, einschließlich der Erkennung von Data Drift und Out-of-Distribution-Fällen (Abschnitt 7.3). Änderungen im Patientenkollektiv, neue Geräte oder geänderte Protokolle können die Leistungsfähigkeit eines KI-Modells beeinflussen. Regelmäßige Vergleiche zwischen KI- und konventionell rekonstruierten Bildern gehören nach Auffassung der SSK zur Implementierung dazu.

Beurteilung der Hounsfield-Einheiten in der Strahlentherapie: Für CT-Bilddaten, die zur Bestrahlungsplanung eingesetzt werden, dürfen die Hounsfield-Einheiten durch KI-Verfahren nicht signifikant verändert werden. Dies ist für MPE in der Strahlentherapie ein besonders kritischer Punkt, da die Dosisberechnung direkt auf diesen Werten basiert.

Die 15 Empfehlungen im Überblick

Die wichtigsten der 15 Empfehlungen aus MPE-Sicht betreffen die Forderung nach qualitätsgesicherter Erstellung und Anwendung aller KI-Verfahren, wobei generative Netze deterministische Ergebnisse liefern sollen (Empfehlung 4). Die SSK fordert eine zuständige Stelle, die KI-Algorithmen vor dem klinischen Einsatz auf unabhängigen Testdaten prüft (Empfehlung 5). Konventionelle Verfahren sollen weiterhin als Referenz verfügbar bleiben (Empfehlung 12). Forschung zu Testverfahren und Qualitätssicherung soll gefördert werden (Empfehlung 13), und internationale Abstimmung zu Zulassungs- und QS-Verfahren soll vorangetrieben werden (Empfehlung 14).

Besondere Herausforderungen für die Praxis

Der Bericht macht deutlich, dass die herkömmliche Trennung zwischen Gerätequalitätssicherung und Bildverarbeitungsbewertung bei KI-Verfahren verschwimmt. Wenn KI tief in den Bildrekonstruktionsprozess integriert ist – wie bei den bereits kommerziell verfügbaren Produkten von Canon (AiCE), GE (TrueFidelity) und Philips (Precise Image) – lässt sich der KI-Anteil nicht mehr separat ein- oder ausschalten. Die SSK weist darauf hin, dass diese Entwicklung sich voraussichtlich verstärken wird und Hersteller zunehmend keine Deaktivierung der KI-Komponenten mehr ermöglichen werden.

Für den MPE bedeutet das: Die QS-Konzepte müssen grundlegend weiterentwickelt werden. Phantombasierte Abnahme- und Konstanzprüfungen allein werden nicht mehr ausreichen. Stattdessen braucht es ergänzende Verfahren auf Basis virtueller Phantome, klinischer Datensätze und statistischer Überwachung – verbunden mit einem vertieften Verständnis der eingesetzten KI-Architekturen, zumindest auf der Ebene, ob es sich um Black-Box-, Gray-Box- oder White-Box-Modelle handelt und welche Klasse von Algorithmus (Post-Rekonstruktion, Physics-driven, End-to-End, generativ) eingesetzt wird.

Fazit

Die SSK-Empfehlung positioniert den MPE als zentrale Figur bei der sicheren Einführung von KI in die klinische Bildgebung. Die Aufgabe geht deutlich über die bisherige Geräte-QS hinaus und umfasst die Bewertung von Trainings- und Testdaten, die Entwicklung neuer QS-Methoden, die kontinuierliche Überwachung im Betrieb und die Beratung der ärztlichen Anwender. Gleichzeitig konstatiert der Bericht erheblichen Forschungsbedarf gerade im Bereich der QS-Methoden – was bedeutet, dass viele der benötigten Werkzeuge erst noch entwickelt werden müssen.

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Aktualisierung der DIN 25422

🔬 Die aktualisierte DIN 25422:2026 ist da – was ändert sich für die Nuklearmedizin?

Die neue Fassung der DIN 25422 bringt gezielte Anpassungen, die insbesondere auf die Planung und den Betrieb nuklearmedizinischer Abteilungen erhebliche Auswirkungen haben.

⚠️1. Geltungsbereich

In der Fassung von 2024 war die klinische Nuklearmedizin explizit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Mangels geeigneter Alternativen forderten die meisten Aufsichtsbehörden die Einhaltung dennoch weiterhin ein – was aufgrund fehlender Ausnahmeregelungen häufig zu unverhältnismäßig hohen Anforderungen an den Brand- und Diebstahlschutz führte.

Mit der aktualisierten Fassung wurde dies korrigiert: Die Nuklearmedizin ist wieder in den Geltungsbereich aufgenommen.

🔥2. Brandschutz – Ausnahmeregelungen bei der Aktivitätsklassifizierung

In den Aktivitätsklassen 1 und 2 darf für einzelne Radionuklide bei der Ermittlung der Aktivitätsklasse künftig 1/10 der gelagerten Aktivität angesetzt werden. Explizit genannt werden Lu-177 und Mo-99/Tc-99m-Generatoren. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Unter Beachtung der Anforderungen der FwDV 500 kann die Regelung auch auf weitere Nuklide angewandt werden.

🔐3. Diebstahlschutz – Ausnahmeregelungen bei der Sicherungseinstufung

Für die Nuklide Ge-68+ (Generator), I-124 und Lu-177 darf bei Aktivitäten unterhalb des jeweiligen HRQ-Wertes das 10-fache der tabellierten Sicherungswerte zur Bestimmung der Sicherungsstufe angesetzt werden. Für Mo-99/Tc-99m-Generatoren gilt bei Unterschreitung des HRQ-Wertes sogar der Faktor 20.

Weitere im klinischen Alltag häufig verwendete Nuklide wie F-18, I-131 oder In-111 werden nicht explizit aufgeführt. Eine Herabstufung des Sicherungswertes lässt sich hier jedoch auf Grundlage der Nuklideigenschaften und Aktivitätsdichte unter Berücksichtigung der SEWD-Richtlinie SisoraSt (Anhang I, Kapitel 3) begründen. Dabei sind neben der Aktivität auch die chemische Form, die Handhabungsart, die Zugänglichkeit, der Transport sowie das Missbrauchspotenzial zu bewerten.

Bei konkreten Fragestellungen zur Einstufung unterstützen wir gerne.

🧠4. Fazit

Die Neufassung der DIN 25422 trägt den spezifischen Gegebenheiten nuklearmedizinischer Betriebe deutlich besser Rechnung. Insbesondere kleinere Einrichtungen, die ausschließlich Diagnostik mit Tc-99m betreiben, profitieren: Durch die neue Ausnahmeregelung für Mo-99/Tc-99m-Generatoren kann sich eine Herabstufung der Sicherungsstufe von D auf E ergeben – mit entsprechend reduzierten baulichen und organisatorischen Anforderungen.

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Medizinphysik-Wiki Kongress 2026

WIR SAGEN DANKE!

Zwei inspirierende Tage liegen hinter uns! ✨

Am Freitag und Samstag fand der erste Medizinphysik-Wiki Kongress 2026 statt – mit spannenden Vorträgen, intensiven Diskussionen und vielen wertvollen Begegnungen rund um die Medizinphysik.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die diesen Kongress möglich gemacht haben:

Wir nehmen viele neue Impulse und Kontakte aus diesen zwei Tagen mit.

Vielen Dank, dass ihr Teil des Kongresses wart. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

PS: In den kommenden Tagen folgen weitere Impressionen mit Eindrücken aus dem Kongresszentrum, Gesprächen mit Ausstellern, Diskussionen und vielem mehr 📸

PPS: Gratulation an Herrn Dr. rer. nat. Nabaz Noori zum Gewinn des Radiacode103 🎉

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medizinphysik wiki kongresslogo 2026 news

medizinphysik.wiki-Kongress: Programmankündigung

🎉 Das Programm steht – der medizinphysik.wiki-Kongress 2026 kann kommen! 🎉

Wir freuen uns sehr, euch endlich das vollständige Kongressprogramm präsentieren zu dürfen.

🔍 Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

📅 Wann?
06.03.2026 | 11:30 – 17:30
07.03.2026 | 09:00 – 14:00

📍 Wo?
Kongresszentrum am St. Anna Hospital Herne
Am Ruschenhof 24 | 44649 Herne

👥 Für wen?
👉 Medizinphysiker:innen
👉 MTR
👉 Ärzt:innen
👉 Behördenvertreter:innen
👉 und alle fachlich Interessierten

🧠 Worum geht’s?
Aktuelle, praxisnahe Vorträge aus dem Bereich Röntgendiagnostik, Krankenhauspolitik sowie Rückbau

🎤 Unsere Referent:innen (Auswahl):
Dr. Jörg Walbersloh (MPA Dortmund), Dr. Georg Stamm (Universitätsmedizin Göttingen), Dr. Christian Nitsch (Iqony Solutions GmbH), Dominik Böhm (TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG), Johannes Voigt (Siemens Healthineers), Martin Methlow (Curagita AG), Dr. Maria Steinberger (LMU Klinikum München), Dr. Felix Mittelstraß (St. Elisabeth Gruppe), Krankenhauszweckverband Westfalen e. V.

🏢 Unsere Aussteller:
Barco | Beckelmann GmbH | Dedalus | IBA Dosimetry | PTW | Sun Nuclear | EIZO | Siemens Healthineers

ℹ️ Anerkennung im Sinne der DGMP:
Die Veranstaltung wurde von der DGMP mit 11 Punkten zur Fort-/Weiterbildung anerkannt.

🔗 Weitere Informationen, den Kongressflyer sowie die Anmeldung findet ihr auf unserer Kongressseite:

Wir freuen uns auf zwei spannende Kongresstage und den persönlichen Austausch!

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Strahlenschutzregister – Bericht 2024

Das Strahlenschutzregister (SSR) des Bundesamtes für Strahlenschutz veröffentlicht jährlich eine umfassende Auswertung zur beruflichen Strahlenexposition in Deutschland.

1. Beruflich exponierte Personen

Gesamtzahl strahlenschutzüberwachter Personen 2024:

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 432.000 Personen strahlenschutzüberwacht. Das entspricht einem Anstieg 10.000 überwachten Personen gegenüber 2023.

Anteil im Bereich Medizin:

Genau wie 2023 beträgt der Anteil des medizinischen Personal 77 % der Gesamtzahl. Somit ist das medizinische Personal weiterhin die größte Berufsgruppe unter den strahlenschutzüberwachten Personen.

Messbar exponierte Personen:

Von allen überwachten Personen wiesen ca. 99.000 Personen eine messbare Dosis oberhalb der Nachweisgrenze auf. Davon entfielen rund 46.000 Personen (47 %) auf den medizinischen Bereich.

2. Exposition im medizinischen Bereich

Höhe der Exposition 2024 (Medizin):

Die mittlere effektive Jahresdosis für messbar exponierte Beschäftigte im medizinischen Bereich betrug 0,3 mSv.

Vergleich mit anderen Bereichen (2024):

  • Fliegendes Personal: 1,1 mSv
  • Allgemeine Industrie: 0,9 mSv
  • Kerntechnik: 0,7 mSv
  • Forschung und Lehre: 0,4 mSv
  • Medizin: 0,3 mSv
    Damit lag die mittlere effektive Dosis im medizinischen Bereich unter den meisten anderen im Bericht ausgewerteten Berufsgruppen.

Kollektivdosis:

Die Jahreskollektivdosis des medizinischen Personals betrug 14,7 Personen-Sv/a und lag damit auf Platz zwei hinter dem fliegenden Personal (42,4 Personen-Sv/a).

3. Grenzwertüberschreitungen

Grenzwertüberschreitungen 2024 (gesamt):

Im Jahr 2024 wurden unter Einbeziehung von Ersatz- und Berichtigungsmeldungen festgestellt:

  • 8 Überschreitungen des Jahresgrenzwertes der effektiven Dosis von 20 mSv (davon 4 in der Medizin)
  • 1 Überschreitung des Jahresgrenzwertes von 1 mSv (Personen unter 18 Jahren)
  • 2 Überschreitungen des Grenzwertes der Organ-Äquivalentdosis der Hand (500 mSv)
  • 1 Überschreitung des Grenzwertes der Augenlinse (20 mSv)
  • 47 Überschreitungen des Monatsgrenzwertes der Gebärmutter (2 mSv)
  • 1 Überschreitung der Berufslebensdosis (400 mSv)

Leider weist der Bericht nach wie vor über keine direkte Bereichszuordnung der Grenzwertüberschreitungen auf. Insbesondere zu Schulungszwecken wäre eine anonymisierte Veröffentlichung zur Aufarbeitung der Grenzwertüberschreitungen wünschenswert.

4. Entwicklung gegenüber 2023

Anzahl strahlenschutzüberwachter Personen:

  • 2023: ca. 422.000 Personen
  • 2024: ca. 432.000 Personen

Messbar exponierte Personen (Medizin):

  • 2023: ca. 43.000 Personen
  • 2024: ca. 46.000 Personen

Mittlere effektive Jahresdosis (Medizin):

  • 2023: 0,3 mSv
  • 2024: 0,3 mSv (unverändert)

Kollektivdosis (Medizin):

  • 2023: 13,3 Personen-Sv/a
  • 2024: 14,7 Personen-Sv/a

5. Schlussfolgerungen

  • Die durchschnittliche Strahlenexposition im medizinischen Bereich lag 2024 weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
  • Die medizinische Berufsgruppe stellte auch 2024 den größten Anteil der strahlenschutzüberwachten und messbar exponierten Personen.
  • Die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen blieb gemessen an der Gesamtzahl der überwachten Personen insgesamt niedrig.
    Diese Aussagen werden im Bericht ausdrücklich getroffen bzw. sind direkt aus den dargestellten Kennzahlen ableitbar.

Fazit

Der SSR-Bericht 2024 zeigt für den medizinischen Bereich eine stabile Situation gegenüber 2023: konstante mittlere Dosen, ein moderater Anstieg der überwachten und messbar exponierten Personen sowie weiterhin niedrige absolute Zahlen bei Grenzwertüberschreitungen im Gesamtkontext der beruflichen Strahlenexposition in Deutschland.

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Umfrage: Arbeitsmarktsituation MPE

In den vergangenen Jahren wurde in der Medizinphysik wiederholt vor einem zunehmenden Fachkräftemangel gewarnt, unter anderem im Zusammenhang mit der Novellierung der Strahlenschutzgesetzgebung. Parallel dazu ist der Ausbildungssektor stark gewachsen: Während es vor rund 15 Jahren nur wenige spezialisierte Studiengänge gab, existieren heute bundesweit nahezu 40 Studienangebote im Bereich Medizinische Physik.

Die Erfahrungen vieler Absolvent:innen zeichnen jedoch ein differenzierteres Bild. Trotz sehr guter Abschlüsse und hoher Umzugsbereitschaft berichten zahlreiche Nachwuchsmedizinphysiker:innen von erheblichen Schwierigkeiten bei der Suche nach einer ersten Stelle zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz. Häufig werden eine große Zahl an Mitbewerber:innen sowie ausbleibende Rückmeldungen als Gründe genannt.

Um die aktuelle Marktsituation systematisch zu erfassen und die Ableitung möglicher Handlungsbedarfe zu erleichtern, führen wir derzeit eine Umfrage durch und laden herzlich zur Teilnahme ein.

Die Bearbeitungszeit beträgt nur wenige Minuten und erfolgt vollständig anonym.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und das Weiterleiten an Kolleg:innen.

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