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SSK-Bericht zu Orientierungswerten bei Rรถntgendiagnostischen Anwendungen

Nationale diagnostische Referenzwerte (DRW) dienen der Dosisoptimierung bei röntgendiagnostischen und nuklearmedizinischen Anwendungen. Sie werden gemäß § 125 StrlSchV vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ermittelt und veröffentlicht.
Bei ihrer Anwendung als Optimierungsgröße können jedoch verschiedene Einschränkungen auftreten:

  • Begrenzte Eignung als Zielwert: Nationale DRW entsprechen definitionsgemäß der 75. Perzentile der Medianverteilungen und stellen damit obere Richtwerte dar. Sie sind daher nur eingeschränkt als konkrete Zielwerte nutzbar.
  • Begrenzter Anwendungsbereich: DRW liegen nur für häufige Untersuchungen vor; neue oder seltene Verfahren sind in der Regel nicht abgedeckt.
  • Fehlende Indikationsdifferenzierung: Insbesondere in der Projektionsradiographie werden indikationsspezifische Unterschiede nicht berücksichtigt. Der erforderliche Dosisbedarf kann jedoch erheblich von der klinischen Fragestellung abhängen.
  • Abhängigkeit von klinischen Besonderheiten: Bei durchleuchtungsgestützten Interventionen (z. B. mechanische Thrombektomie) können Dosiswerte stark von individuellen Faktoren wie der Lage des Thrombus oder dem Behandlungserfolg variieren.
  • Unberücksichtigte Geräteausstattung: Unterschiede in der technischen Ausstattung werden in den nationalen DRW nicht reflektiert.

Ergänzung durch Orientierungswerte

Zur besseren Abbildung der klinischen Realität empfiehlt die Strahlenschutzkommission (SSK) die Ergänzung der nationalen DRW durch Orientierungswerte. Dabei werden folgende Begriffe unterschieden:

  • Typische Werte: Median der Expositionsdaten einer kleinen Zahl von Röntgeneinrichtungen. Sie dienen der internen Optimierung einer Einrichtung, z. B. zur Identifikation ungünstiger Protokolle oder zur Bewertung neuer Geräte.
  • Lokale DRW: 75. Perzentile der Expositionsdaten mehrerer Einrichtungen (> 10–20). Sie besitzen eine höhere Aussagekraft als typische Werte und können zur Anpassung oder Definition nationaler DRW herangezogen werden.
  • Nationale DRW: 75. Perzentile der Medianverteilungen einer repräsentativen Anzahl von Einrichtungen innerhalb eines Landes.
  • Regionale DRW: Median der nationalen DRW mehrerer Länder. Sie können als Orientierungsgröße für Staaten ohne eigene oder mit veralteten DRW dienen.

Datenerhebung und Qualitätssicherung

Für die Ermittlung typischer Werte und lokaler DRW existiert derzeit kein national standardisiertes Verfahren.

  • Typische Werte könnten durch Auswertung der im Dosismanagementsystem (DMS) erfassten Expositionsdaten durch den Medizinphysik-Experten (MPE) bestimmt werden. Dabei ist entscheidend, dass neben der Dosis stets auch die diagnostische Bildqualität bewertet wird – eine reine Analyse der DMS-Daten ist daher nicht ausreichend.
  • Lokale DRW könnten analog zu den nationalen Werten durch das BfS unter Nutzung der von Ärztlichen Stellen erfassten Daten ermittelt werden. Wenn die eingereichten Daten jedoch vom überprüften Betreiber ausgewählt werden, besteht das Risiko einer Verzerrung durch selektiv niedrige Werte und damit einer mangelnden Repräsentativität.

Eine weitere Möglichkeit bietet die wissenschaftliche Auswertung von Registerdaten, etwa:

Langfristig wäre auch die Implementierung eines nationalen Dosisregisters sinnvoll, um eine systematische Erfassung und Auswertung zu ermöglichen.

Empfehlung der SSK

Die SSK empfiehlt, die bestehenden nationalen DRW beizubehalten und diese zur weiteren Optimierung durch lokale DRW und typische Werte zu ergänzen. Diese sollten insbesondere für häufige Untersuchungen, dosisintensive Verfahren und indikationsspezifische Anwendungen etabliert werden.
Für die bundesweite Umsetzung wäre ein standardisiertes Verfahren – etwa in Form eines deutschen Dosisregisters – wünschenswert. Dabei sollten neben Expositionsdaten auch patientenbezogene Parameter (z. B. Körpergröße, Gewicht und bei Kindern die Körperdicke) systematisch berücksichtigt werden.

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BMUKN verรถffentlich Personalanhaltszahlen

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat im Juli 2025 auf Grundlage eines Beschlusses des Fachausschusses Strahlenschutz aktualisierte Anhaltszahlen zum erforderlichen Personal für Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen am Menschen veröffentlicht.

Diese Vorgaben dienen Strahlenschutzverantwortlichen, Behörden und Einrichtungen als Orientierung, um die gesetzlichen Anforderungen gemäß Strahlenschutzgesetz (§ 14 und § 19 StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu erfüllen. In einem detaillierten Tabellenwerk werden für verschiedene Bereiche – etwa Teletherapie, Brachytherapie, Nuklearmedizin, CT oder Interventionen – Mindestzahlen für fachkundige Ärzte, MPE und technisches Personal (MTR) dargestellt. Diese Anhaltswerte ermöglichen eine praxisnahe Planung des Personalbedarfs zur sicheren Durchführung strahlenbezogener Tätigkeiten am Menschen.

Im Gegensatz zu den bekannten Anhaltszahlen aus der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin wird nun zwischen „während einer Schicht“ und „insgesamt“ verfügbarem Personal unterschieden.

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medizinphysik wiki kongresslogo 2026 news

๐ŸŽ‰ Save-the-date: Der erste medizinphysik.wiki-Kongress 2026!

Zum fünfjährigen Bestehen des medizinphysik.wiki laden wir am 06. und 07. März 2026 herzlich zu unserem ersten Kongress in das Kongresscenter Herne ein. Im Mittelpunkt stehen Austausch, Vernetzung und neue Impulse

Was erwartet Sie: 
Vorträge zu aktuellen klinischen Themen und bewusst gesetzte Off-Topic-Beiträge aus Wirtschaft, Politik und Strahlenschutz für den Blick über den Tellerrand. 

🔬 Workshops & Demonstrationen: Erleben Sie neueste Technologien hautnah und tauschen Sie Praxiserfahrungen direkt mit der Industrie aus. 

🤝 Networking: Längere Pausen und großzügige Räumlichkeiten bieten Raum für inspirierende Gespräche, vertiefte Diskussionen und neue Perspektiven. 

🎯 Zielgruppe: Medizinphysik-Expert:innen, radiologisch tätige Ärzt:innen, MTR, Sachverständige, Behörden- und Industrievertreter:innen sowie Studierende. 

👥 Teilnehmerzahl: max. 200 Personen. 

📢 Updates folgen: Das Programm wächst. Aktuelle Infos zum Kongress gibt’s regelmäßig über unsere Kanäle. 

✍️ Das Programm und Anmeldeformular stehen ab sofort zur Verfügung: 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

Freuen Sie sich auf unsere innovativen Aussteller!

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Neue Richtlinie zur Inkorporationsรผberwachung

Die Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RiPhyKo) wurde überarbeitet und ersetzt die Versionen von 2004 und 2007.
Die Anpassung bringt die Vorgaben auf den aktuellen Stand des Strahlenschutzrechts sowie internationaler Normen.

Wichtige Neuerungen:

  • Besondere Grenzwerte für gebärfähige Personen und ungeborene Kinder
  • Aktualisierte Biokinetik- und Dosimetriewerte (Organdosen entfallen)
  • Neues Verfahren zur Berechnung von Inkorporationsfaktoren
  • Anforderungen für Notfalleinsatzkräfte
  • Aktualisierte Empfehlungen für die Nuklearmedizin

👉 Die Richtlinie ist spätestens ab 1. Mai 2026 verbindlich von den Landesbehörden anzuwenden.

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Vereinfachte Darstellung der Kommunikationswege, erforderlichen Personalqualifikati-onen und Zustรคndigkeiten. Details sind dem Text zu entnehmen.

Neue Seite zur Teleradiologie! ๐Ÿ“ฃ

In der Teleradiologie findet die radiologische Untersuchung eines Menschen unter der Verantwortung eines Arztes statt, der sich nicht am Ort der Durchführung befindet. Dabei kann es sich um Röntgenbilder, Computertomographien oder MRT-Untersuchungen handeln, wobei der Teleradiologie für die ersten beiden Untersuchungsmethoden die jeweils erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen muss.

Die Teleradiologie spielt eine wichtige Rolle in der modernen Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen oder abgelegenen Gebieten, wo fachkundige Radiologen möglicherweise nicht flächendeckend verfügbar sind. Zunehmend wird die Teleradiologie auch in Metropolen eingesetzt, um personelle Ressourcen zu schonen. Sie trägt dazu bei, die Effizienz zu erhöhen, Diagnosen zu beschleunigen und die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Auf unserer neuen Seite findet ihr alle Informationen zu personellen und technischen Anforderungen, möglichen Workflows, dem Genehmigungsverfahren sowie zu Abnahme und Konstanzprüfungen.

Welche Themen werden auf der Seite behandelt? 💡

🔹 Motivation & Alternativkonzepte
🔹 Personalanforderungen (Teleradiologen, Ärzte, MTR)
🔹 Vorbereitung des Genehmigungsantrags
🔹 Vorbereitung des Genehmigungsantrags
🔹 Infos zur Abnahme- & Konstanzprüfung
🔹 Vor- & Nachteile der internen Umsetzung sowie externer Anbieter

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Aktualisierung der QS-RL & SV-RL

Das BMUV hat festgestellt, dass nach der ersten Verteilung der QS-RL Röntgendiagnostik, der Rahmen-RL QS und der geänderten SV-RL Röntgen an einigen Stellen redaktionelle Anpassungen, insbesondere Berichtigungen an Querverweisen, notwendig sind. Ferner ist eine fehlerhafte Tabelle innerhalb der SV-RL Röntgen ausgetauscht worden.

Hier finden Sie die aktuellen Versionen, die ab sofort dem Vollzug des Strahlenschutzrechts zugrunde liegen:

Das zugehörige Rundschreiben des BMUV zum Nachlesen finden Sie hier:

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Seite zu (bedeutsamen) Vorkommnissen รผberarbeitet

Wir haben unsere Seite zu (bedeutsamen) Vorkommnissen umfassend überarbeitet und um die speziellen Anforderungen in der Nuklearmedizin ergänzt.

✨ Die Highlights:

▪️Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen
▪️Detaillierte Beschreibung der Kriterien zur Bedeutsamkeit von Vorkommnissen
▪️Übersichtsposter zur schnellen Bewertung von Vorkommnissen in der Nuklearmedizin
▪️Diskussion zu den Aktionsschwellen des BfS
▪️FAQ mit praxisnahen Antworten

Wie immer wünschen wir viel Spaß beim Lesen und freuen uns über euer Feedback!

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Fachkunde-Aktualisierung: Fรถderalismus als Stolperstein?

Die 5-jährliche Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz ist gemäß § 48 StrlSchV gesetzlich vorgeschrieben, doch die Praxis zeigt: Der föderale Flickenteppich sorgt für erhebliche Verwirrung. Hier einige Beispiele, die wir festgestellt haben:

Unterschiedlicher Start der Aktualisierungsfrist
In einigen Bundesländern beginnt die 5-jährige Frist ab dem Datum der Fachkunde-Bescheinigung, in anderen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für den Erwerb (Sachkundezeugnis & Kursteilnahme).

Fachkunde-Erwerb als Aktualisierung
In einigen Ländern wird jeder Fachkunde-Erwerb automatisch als Aktualisierung aller anderen bestehenden Fachkunden anerkannt, in anderen nur dann, wenn die Fachkunde aus demselben Richtlinienmodul stammt (Medizin/Technik), in wieder anderen bleiben neu erworbene Fachkunden in Gänze unberücksichtigt und jede Fachkunde wird isoliert betrachtet. Besonders kompliziert: Vor Veröffentlichung des Fachkunde-Richtlinienmoduls für MPE (01.02.2021) galten die Fachkunden RÖ (RöV) und STR/NUK (StrlSchV) selbst innerhalb der Medizin als getrennte Module.

Verfahren bei Fristüberschreitung
In manchen Ländern gilt: Nach Ablauf der Frist ist die Person nicht mehr fachkundig. In anderen Ländern bleibt die Fachkunde so lange gültig, bis sie von der zuständigen Behörde formell entzogen wird. In einigen Ländern gibt es ein explizites Antragsformular, um eine Aktualisierung nach Ablauf der 5-Jahresfrist nachzuholen.

Besonders kritisch:
Beim Berufswechsel in ein anderes Bundesland können die unterschiedlichen Regelungen dazu führen, dass eine Fachkunde plötzlich nicht mehr anerkannt wird — trotz identischer Qualifikation.

Wir haben hierzu das BMUV um eine Stellungnahme gebeten und die folgende Antwort erhalten:

„Eine einheitliche Handhabung der Aktualisierung im Vollzug liegt ganz im Interesse des Bundesumweltministeriums. Derzeit werden die Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz im Bereich Medizin und Technik überarbeitet. Diese werden unter einer Rahmenrichtlinie, mit allgemeinen Informationen zum Fachkundeerwerb, als Richtlinienmodule erscheinen, wie dies bereits für das Richtlinienmodul für die MPE-Fachkunden erfolgt ist. In diesem Zusammenhang werden auch die Anforderungen an die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz überprüft. Die Rahmenrichtlinie, in der Informationen zur Aktualisierung voraussichtlich enthalten sein werden, soll zeitnah (im ersten Halbjahr diesen Jahres) verabschiedet werden.“

Fazit:
Strahlenschutz ist ein bundesweites Thema — die Praxis zeigt jedoch, wie groß der Interpretationsspielraum der Länder nach wie vor ist. Eine klare und einheitliche Regelung ist längst überfällig, im Sinne des BMUV und hoffentlich mit der Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie zu den Fachkunden auch Realität.

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Einheitliches Bewertungssystem der ร„St.en (EBS) – Rรถntgen und Allgemeiner Teil

Im Dezember 2024 wurden die neuen Einheitlichen Bewertungssysteme (EBS) für den Allgemeinen Teil sowie die Röntgendiagnostik – medizinischer Teil veröffentlicht. Zusammen mit dem bereits im Oktober 2023 erschienenen EBS für die Nuklearmedizin bildet das System die Grundlage für die Prüfungen durch die ÄSt.en.

Das EBS sorgt für eine bundesweite Vereinheitlichung und mehr Transparenz bei den Prüfungsverfahren.

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Neue Seite zum Strahlenschutz im OP! ๐Ÿ“ฃ

In Operationssälen kommen regelmäßig bildgebende Verfahren mithilfe von C-Bögen zum Einsatz. Dabei wird ionisierende Strahlung verwendet, die potenzielle Risiken für Patienten und OP-Personal birgt. Ein effektiver Strahlenschutz ist daher essenziell, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Auf dieser Seite findet ihr die wichtigsten Schutzmaßnahmen für beruflich exponierte Personen sowie aktuelle gesetzliche Grundlagen für den Strahlenschutz im OP.

Welche Themen werden auf der Seite behandelt? 💡

🔹 Infos zum baulichen, technischen und operativen Strahlenschutz
🔹 Der richtige Umgang mit mobilen Röntgengeräten
🔹 Optimierung der Strahlenexposition für Patienten und Team
🔹 Beispielmessungen und Handouts

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