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Erlass des BMU: DRW-รœberschreitungen

Nach § 85 StrSchG müssen bei der Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe Aufzeichnungen erstellt werden. Diese müssen Angaben zur Exposition, einschließlich einer Begründung im Falle der Überschreitung diagnostischer Referenzwerte (DRW) enthalten. Gemäß des veröffentlichten Erlasses des BMU ist jedoch keine Begründung bei Überschreitung bei einzelnen Untersuchungen notwendig. Lediglich der Mittelwert muss überwacht werden. Allerdings muss eine DRW-Überschreitungen jederzeit nachvollziehbar begründet werden können.

Hintergrund dieses Erlasses war vermutlich der enorme Arbeitsaufwand der täglichen Kontrolle aller, auch der eher weniger dosisintensiven, Röntgengeräten. Aus dem Papier geht leider nicht hervor, dass auf die Überwachung in Zukunft verzichtet werden kann, da die Mittelwerte letztlich aus den Einzelwerten resultieren.

Hier geht’s zum Original-Text:  2020-01-22 Erlass des BMU zur Dokumentation der DRW-Überschreitung

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Erlass des BMU: MPE in der Rรถntgendiagnostik

Aufgrund der nach wie vor geringen Anzahl an Medizinphysik-Experten, die über die Fachkunde „Röntgendiagnostik“ verfügen, ist es bis zum 31.12.2021 weiterhin möglich, fachfremde Medizinphysik-Experten für anzeige- und genehmigungspflichtige Röntgeneinrichtungen (§§ 14, 19) zu bestellen. Ein gänzlicher Verzicht ist nicht möglich.

Medizinphysik-Experten, die im Bereich der Röntgendiagnostik oder der Interventionen tätig sind, aber nicht über die Fachkunde „Röntgendiagnostik“ verfügen, soll kurzfristig weiterhin die Möglichkeit angeboten werden, in einem verkürzten Verfahren diese Fachkunde zu erwerben.

Hier geht’s zum Original-Text: 2019-11-22 Verlängerung der Übergangsfrist für fachfremde MPE in der Röntgendiagnostik

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