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Das Gehalt von Medizinphysik-Expertinnen und -Experten ist ein vielfach diskutiertes Thema. Auf dieser Seite wird versucht die aktuelle Gehaltslage mithilfe regelmäßiger repräsentativen Umfragen möglichst objektiv einzuschätzen. Abschließend wird kurz auf das Tarifeinheitsgesetz, außertarifliche Vergütung und einige Möglichkeiten für Nebenverdienste eingegangen, da diese (ggf. zu Lasten der Work-Life-Balance) durchaus lukrativ sein können.
Gehaltsumfrage
Im Frühjahr 2023 haben wir eine Umfrage zur aktuellen Gehaltsstruktur der in Deutschland tätigen Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker durchgeführt. Zur besseren Einordnung wurden neben dem Bruttojahreseinkommen zusätzlich weitere Daten abgefragt. Dazu zählten:
- Berufserfahrung
- Akademischer Grad
- Arbeitsverhältnis
- Position
- Geschlecht
- Anzahl bisheriger Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberwechsel
- Arbeitsumfeld
- Fachbereiche
- Vergütungsart
Insgesamt haben 730 Kolleginnen und Kollegen an der Umfrage teilgenommen, sodass dies die bisher größte Datenerhebung zum Berufsumfeld Medizinphysik in Deutschland darstellt.
In Abb. 1 ist das ungefilterte Brutto-Jahreseinkommen der befragten Personen dargestellt. Bei der Auswertung wurde zwecks Übersichtlichkeit auf ganze 5.000€ gerundet. Die angegebenen Gehälter beziehen sich immer auf eine Vollzeitstelle – unterschiedliche vertraglich vereinbarte Wochenstundenanzahlen wurden nicht berücksichtigt.
Insgesamt ist die Gehaltsverteilung sehr symmetrisch, sodass Median und Mittelwert fast gleichauf bei 75.000€ pro Jahr liegen. Ein Viertel aller Befragten hat ein Einkommen von unter 65.000€ und ein Viertel von über 85.000€ im Jahr. Bei der letzten Mitgliederbefragung der DGMP (373 Teilnehmer) aus dem Jahr 2016 lag das mediane Einkommen mit 60.000-70.000€ in einem vergleichbaren Bereich. Der leichte Anstieg ist mit den seitdem angepassten Tarifverträgen gut vereinbar.
Berufserfahrung
Bei der Abfrage der Berufserfahrung wurde zwischen 0-5 Jahren, 6-10 Jahren, 11-15 Jahren und > 15 Jahren unterschieden. Die Ergebnisse sind in Abb. 2 dargestellt. Der größte Teil der Befragten (33,4 %) befindet sich mit einer Berufserfahrung von 0-5 Jahren noch am Beginn der beruflichen Laufbahn. Gründe hierfür können der kürzlich gestiegene Bedarf an Medizinphysikern in der Röntgendiagnostik aber auch die größere Reichweite unserer Seite insbesondere bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen sein. Über die Jahre steigt das durchschnittliche Einkommen von 55.000€ (0-5 Jahre) auf 85.000€ (> 15 Jahre) an. Während die Medianwerte bei den Berufsgruppen mit 6-10 Jahren und 11-15 Jahren Erfahrung identisch sind, nimmt zumindest der Anteil der Personen mit einem Einkommen von unter 70.000€ pro Jahr bei Letzteren deutlich ab.
Insgesamt ist ein erwartungsgemäßer Anstieg des Jahreseinkommens mit zunehmender Berufserfahrung zu beobachten.
Akademischer Grad
Bei der Abfrage des höchsten erworbenen akademischen Grades konnte zwischen B.Sc, M.Sc/Dipl., Promotion und Habilitation gewählt werden. Die Verteilung der Antworten sind in der Abb. 3 (li.) dargestellt. Das auf den akademischen Grad bezogene angegebene Jahreseinkommen kann Abb. 3 (re.) entnommen werden. Mit höhergradigem Abschluss steigt auch das durchschnittliche Jahreseinkommen an: 60.000€ (B.Sc), 75.000 (M.Sc.), 85.000€ (Promotion) und 95.000 (Habilitation). Trotz des durchschnittlichen Anstiegs können sowohl verhältnismäßig niedrige Jahreseinkommen von <60.000€ bei allen Abschlussgruppen sowie hohe Jahreseinkommen von >100.000€ bei allen Abschlussgruppen mit Ausnahme des B.Sc. beobachtet werden.
In Abb. 4 sind die Häufigkeitsverteilungen des akademischen Grads sowie das mediane Jahreseinkommen in Abhängigkeit von der Berufserfahrung dargestellt. Zum einen ist zu erkennen, dass Habilitationen i.d.R. erst nach 15 Jahren Berufserfahrung erworben werden, zum anderen wirkt sich insbesondere bei Berufsanfängern (0-5 Jahre Berufserfahrung) ein höherer Abschluss positiv auf das Jahreseinkommen aus: Während Absolventen mit B.Sc. im Durschnitt mit ca. 50.000€/Jahr einsteigen liegt das Einkommen mit M.Sc./Dipl. bereits bei 55.000€/Jahr bzw. mit Promotion sogar bei 65.000€/Jahr.
Arbeitsverhältnis
Die Verteilung des angegebenen Arbeitsverhältnisses (angestellt, selbstständig oder beides) ist in Abb. 5 (li.) und die zugehörigen Jahreseinkommen in Abb.5 (re.) dargestellt. Die überwiegende Mehrheit (96,1%) der befragten Personen gab an ausschließlich angestellt tätig zu sein, sodass die Gehaltsverteilung der angestellten Personen auch der Gesamtverteilung (vgl. Abb. 1) entspricht. 22 Personen (3%) gaben an neben der Anstellung zusätzlich Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten zu generieren und lediglich 6 Personen (0,8%) vollständig selbstständig zu sein. Es ist eine Tendenz erkennbar, dass durch selbständige Tätigkeiten das durchschnittliche Einkommen höher ausfallen kann als im Angestelltenverhältnis. Aufgrund der geringen Statistik in diesen Fällen, kann hierzu jedoch keine klare Aussage getroffen werden.
Position
Bezüglich der Position wurde bei der Umfrage zwischen „normalen“ Angestellten und leitenden Angestellten unterschieden. Die Häufigkeitsverteilung sowie die zugehörigen Jahreseinkommen können Abb. 6 entnommen werden. 21,4% der befragten Personen gaben an in dem Unternehmen eine leitende Funktion einzunehmen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Abteilungsgröße von ca. 5 Mitarbeitern. Das durchschnittliche Jahreseinkommen liegt bei Führungskräften mit 95.000€/Jahr deutlich über dem der Angestellten mit 65.000€/Jahr. Spitzengehälter von >100.000€/Jahr sind jedoch auch ohne eine Leitungsposition möglich.
In Abb. 7 ist die Verteilung des erworbenen akademischen Grades in Abhängigkeit von der Position im Unternehmen dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, dass der relative Anteil der promovierten und habilitierten Personen in Leitungspositionen deutlich zunimmt. Dennoch scheint die Promotion bzw. Habilitation für die Abteilungsleitung keine unbedingte Voraussetzung zu sein.
Geschlecht
Die Gesamtauswertung der Geschlechterdifferenzierung ist in Abb. 8 zusammengefasst. Von den 730 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren 291 (39,9%) weiblich und 439 (60,1%) männlich. Bei der Analyse der Einkommensangaben zeichnet sich sowohl beim durchschnittlichen Einkommen als auch bei den Maximalgehältern ein höheres Einkommen bei Männern ab. So liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen bei den befragten Frauen bei 65.000€ und bei den Männern bei 75.000€. Das entspricht einem Unterschied von fast 15%. Auch gaben lediglich 0,7% der Frauen an, ein Jahreseinkommen von über 120.000€ zu beziehen. Bei den Männern waren es immerhin 5,6%. Die Diskrepanz zwischen Männern und Frauen zeigt sich auch unter Berücksichtigung der Berufserfahrung und des akademischen Grades (vgl. Abb. 9 und 10). Es fällt jedoch auf, dass sich die durchschnittlichen Gehälter mit zunehmender Berufserfahrung zunehmenden angleichen (s. Abb. 9) und höhergradige Abschlüsse (insb. Habilitationen) unter den befragten Frauen seltener auftraten (s. Abb. 10).
Über die Gründe für die beobachteten Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Mögliche Gründe können ein geringerer Anteil von selbständig tätigen Frauen (s. Abb. 11) und weniger Frauen in Führungspositionen (s. Abb. 12) unter den Befragten sein. Da sich die größten Unterschiede bei Berufseinsteigern abzeichnen (s. Abb. 9), ist auch das in den Studien von Kirsten Wüst et al. und Martina Vogt et al. insbesondere beim Berufseinstieg beobachtete defensivere Verhandlungsverhalten von Frauen denkbar. Zudem ist der Anteil der Berufseinsteiger (0-5 Jahre Berufserfahrung) in der Studienpopulation bei Frauen deutlich höher als bei den Männern (43% vs. 27%, s. Abb. 9), sodass dies die extremen Unterschiede in der Gesamtverteilung (Abb. 8) etwas relativiert.
Anzahl bisheriger Arbeitgeber
Bei der Anzahl bisheriger Arbeitgeber wurde zwischen 1, 2, 3 und >3 unterschieden. Dabei entspricht ein Arbeitgeber keinem Arbeitgeberwechsel, zwei Arbeitgeber einem Arbeitgeberwechsel usw. Die Ergebnisse der Abfrage können Abb. 13 entnommen werden. Demnach arbeiten 38,5% der Befragten noch für ihren ersten Arbeitgeber. In 34,7% hat einmal, in 18,1% zweimal und in lediglich 8,8% mehr als zweimal ein Wechsel des Arbeitgebers stattgefunden. Mit zunehmender Arbeitgeberanzahl steigt auch das mittlere Jahreseinkommen, wobei ab drei Arbeitgebern eine Sättigung erreicht zu sein scheint. Der Anstieg ist zum einen mit der größeren Berufserfahrung zu erklären, die Personen mit mehreren Arbeitgeberwechseln i.d.R. vorweisen können. Zum anderen ist davon auszugehen, dass bei Antritt einer neuen Stelle auch erneute Gehaltsverhandlungen stattfinden.
Arbeitsumfeld
Zur Beschreibung des Arbeitsumfeldes konnte zwischen Krankenhaus (kirchlich/kommunal oder universitär), Praxis(-verbund), Industrie, eigener Firma und Sonstigem gewählt werden. Der Großteil von insgesamt 60% der Befragten sind in Krankenhäusern, 35,3% in Praxen oder Praxisverbünden und jeweils weniger als 3% in der Industrie, der Selbständigkeit oder sonstigen Bereichen tätig (s. Abb. 14). Bei den angegebenen Jahreseinkommen in Krankenhäusern und Praxen können keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden. Lediglich das Mediane Jahreseinkommen in Universitätskliniken ist mit 65.000€ leicht geringer als in kommunalen/kirchlichen Krankenhäusern und Praxen oder Praxisverbünden (jeweils 75.000€). Gründe können die höhere Anzahl an Berufseinsteigern in universitären Häusern sowie die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern sein.
Fachbereiche
Bei der Abfrage der Tätigkeitsfelder standen die Fachbereiche Strahlentherapie (STR), Röntgendiagnostik (RÖ) und Nuklearmedizin (NUK) zur Wahl (auch eine Mehrfachauswahl war möglich). Die Bereiche Partikel- und Brachytherapie wurden dem Fachbereich Strahlentherapie zugeordnet. Die Häufigkeitsverteilung der angegebenen Tätigkeitsfelder sowie das zugehörige Jahreseinkommen sind in Abb. 15 dargestellt. Die Mehrheit von 57,5% der befragten Personen ist ausschließlich in der Strahlentherapie, 8,8% ausschließlich in der Röntgendiagnostik und lediglich 4,3% ausschließlich in der Nuklearmedizin tätig. Die häufigste Kombination zweier Fachbereiche ist Strahlentherapie + Röntgendiagnostik (11,3%). Immerhin 8,1% gaben an in allen drei Bereichen tätig zu sein.
Bzgl. des Jahreseinkommens können zwischen den einzelnen Fachbereichen und der Kombination von zwei Bereichen keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden. Lediglich die befragten Personen, die in allen drei Bereichen tätig sind, haben ein im Mittel etwas höheres Jahreseinkommen (85.000€ vs. 75.000€). Das in der Nuklearmedizin niedrigere Einkommen kann auf die schlechte Statistik (lediglich 31 Personen) zurückgeführt werden.
Vergütungsart
Zur Unterscheidung zwischen tariflichen und außertariflichen Gehältern wurde zusätzlich die Vergütungsart abgefragt. Die Ergebnisse sind in Abb. 16 dargestellt. Beide Vergütungsarten sind unter den befragten Personen etwa gleich häufig vertreten. Wie zu erwarten war liegt das Einkommen bei außertariflichen Verträgen deutlich höher als bei tariflichen (85.000€/Jahr vs. 65.000€/Jahr).
Wird nun zusätzlich die Berufserfahrung berücksichtigt, zeigt sich mit zunehmender Berufserfahrung ein Anstieg in der relativen Anzahl der außertariflich beschäftigten Personen. Zudem verringert sich der relative Unterschied zwischen tariflichen und außertariflichen Gehältern im Durchschnitt (s. Abb. 17).
Fazit - Was verdient ein Medizinphysiker?
Das Einkommen eines Medizinphysikers hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen bspw. Berufserfahrung, Arbeitsumfeld, akademischer Abschluss uvm. Im Schnitt liegt das Jahreseinkommen eines Medizinphysikers bei 75.000€. Mit zunehmender Berufserfahrung und entsprechender Verantwortung/Qualifikation kann das Einkommen auf über 100.000€/Jahr ansteigen.
Tarifliche Gehälter
In vielen Stellenanzeigen sind tarifliche Eingruppierungen zu finden. Verbreitete Tarife sind der der Länder (TV-L), der des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD), der Tarif der Universitätskliniken (TV-UK) oder der Diakonie-Tarif (AVR). Bei dem Vergleich sollte neben den unterschiedlichen Konditionen auf den Gehaltsverlauf je nach Einstufung und auf die Wochenstunden, die je nach Tarif zwischen 38,5 – 40h liegen, geachtet werden.
Neuerdings (Stand 01/2019) dürfen Medizinphysiker in einigen Ländern auch nach dem Ärztetarif (TV-Ä / VKA) des Marburger Bundes vergütet werden (s.u. im Unterkapitel Tarifeinheitsgesetz). Die außertarifliche Bezahlung ist grundsätzlich in allen Einrichtungen ohne Tarifbindung zu finden oder bei Angestellten, die im öffentlichen Tarif mehr Verantwortung übernehmen als die oberste Eingruppierung vorsieht (für Details s. unten). Unabhängig nach welchem Tarif vergütet wird, wird grundsätzlich gemäß der Qualifikation eingruppiert. Zum Beispiel ist im Tarifvertrag der Länder (TV-L) und des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) die höchste Eingruppierung die mithilfe einer Qualifikation erlangt werden kann bereits mit dem Masterstudium erreicht (EG 13). Eine höhere Eingruppierung kann danach in der Regel nur noch durch die Übernahme von mehr Verantwortung übernommen werden. Eine Promotion rechtfertigt pauschal also keine höhere Eingruppierung. In den meisten Kliniken wird es so gehandhabt, dass mit dem Erwerb der Fachkunde, also dem Zeitpunkt an dem mehr Verantwortung übernommen wird, eine höhere Eingruppierung erfolgt (z. B. TV-L 14). Mit dem Anstieg der einschlägigen Berufserfahrung erfolgt eine höhere Einstufung innerhalb der jeweiligen Eingruppierung. Details sind auf der Seite des öffentlichen Dienstes zu finden.
Tarifeinheitsgesetz
Seit 2015 gilt in Deutschland das Tarifeinheitsgesetz (erster Entwurf vorgestellt 2014 von Andrea Nahles). Es besagt, dass in Arbeitsverhältnissen oder Betrieben nur ein Tarifvertrag angewendet werden darf. Und zwar der Vertrag derjenigen Gewerkschaft, die zum Zeitpunkt des zuletzt abgeschlossenen Tarifvertrags die meisten Mitglieder in dem jeweiligen Betrieb hat. Die Tarifpluralität wurde damit beendet. Auf den Beschluss folgten viele Verfassungsbeschwerden und Kritik der Gewerkschaften (ver.di, Marburger Bund, Pilotenvereinigung Cockpit, Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer uvm.), da die im Grundgesetz gegebene Koalitionsfreiheit dadurch eingeschränkt werden würde.
2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren, dass das Tarifeinheitsgesetz überwiegend verfassungskonform sei. Allerdings müsse das Gesetz hinsichtlich seiner Schutzvorkehrungen überarbeitet werden. Es muss verhindert werden, dass spezielle Berufsgruppen, die aufgrund der Mehrheit betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder in einen Tarifvertrag gedrängt werden, in dem sie vernachlässigt werden. Das gesamte Urteil (1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15) kann auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.
2018 hat die große Koalition das ursprüngliche Tarifeinheitsgesetz aus dem Jahre 2015 gemäß dem Rechtspruch aus 2017 überarbeitet. Die Anpassung erlaubt, dass spezielle Berufsgruppe nicht mehr nur aufgrund der Mehrheit betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder in einen Tarifvertrag gedrängt werden können. Werden die Interessen einer Berufsgruppe nicht ausreichend in einem Tarifvertrag vertreten, so dürfen Minderheitsverträge gültig bleiben. Laut Aussage des Marburger Bundes geht diese Anpassung nicht weit genug.
Außertarifliche Gehälter
Trotz einer Vielzahl von Stellenausschreibungen, die eine tarifliche (oder daran angelehnte) Vergütung anbieten, ist eine außertarifliche Bezahlung nicht untypisch.
Solche Verträge sind bei Arbeitgebern, die nicht tarifgebunden sind, aber auch im öffentlichen Dienst z.B. bei Arbeitnehmern mit einem hohen Verantwortungsbereich üblich. Die Verträge können also entweder gänzlich außertariflich gestalten werden oder an einen Tarifvertrag, der z.B. eine Leistungszulage oder eine ausgehandelte übertarifliche Zulage enthält, angelehnt werden. Beide Vertragsmodelle haben Vor- und Nachteile und hängen u.a. davon ab, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder eben nicht.
Die Anbindung an einen Tarifvertrag sorgt für Klarheit, Sicherheit und Transparenz (u.a. das Gehalt betreffend) für den Arbeitnehmer und schützt ihn vor Willkür des Arbeitgebers. Zudem verhandeln Arbeitnehmervertreter regelmäßig mit den Arbeitgebervertretern neue Tarifverträge aus, die u.a. eine quasi automatische regelmäßige Anhebung des Lohns (z.B. jährlich prozentual/absolut oder durch Einmalzahlungen) beinhalten.
Ist der Arbeitgeber hingegen nicht tarifgebunden ist, kann der Vertrag frei verhandelt werden. Die Wochenarbeitszeit, Urlaubs- und Überstundenregelungen, Sonderurlaubstage, Kündigungsfristen sowie die Gehaltserhöhungen können individuell gestaltet werden. Aus diesem Grund wäre ein Tarifvertrag bei gleichem Gehalt dem AT-Vertrag vorzuziehen. Aus demselben Grund wird in der Regel bei außertariflicher Anstellung ein höherer Lohn gezahlt (Es gibt auch Branchen, in denen es umgekehrt ist). Da die Verträge kaum bis sehr stark von den Tarifverträgen abweichen können, sind Gehaltsunterschiede von 0 – 50% möglich. Genaue Zahlen anzugeben ist an dieser Stelle unmöglich, da neben den Vertragsbedingungen und der Berufserfahrung weitere Faktoren wie Angebot und Nachfrage, die Qualifikation des Arbeitnehmers, die Region sowie die Größe der Einrichtung eine Rolle spielen. Tendenziell sollte das Gehalt aber über dem liegen, das nach der tariflichen Eingruppierung und Stufe bezahlt werden würde. Bei den Gehaltsverhandlungen ist eine gesunde Selbsteinschätzung und Fingerspitzengefühl gefordert. Ebenso sollte der Arbeitnehmer entweder bereits bei der Einstellung regelmäßige Lohnsteigerungen verhandeln oder sein Gehalt individuell regelmäßig nachverhandeln, so wie es die Arbeitnehmervertretungen tun. Die Gespräche sollten mindestens alle zwei Jahre (oder bei Änderungen des Verantwortungsbereichs) geführt werden und zu Lohnsteigerungen führen, die sich z.B. grob an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen orientieren. Rechtlich gesehen sind Arbeitgeber, die nicht der Tarifbindung unterliegen, jedoch nicht zu einer Gehaltserhöhung verpflichtet.
Da aus Arbeitnehmersicht ein Tarifvertrag grundsätzlich etwas Gutes ist, macht ein außertariflicher Vertrag für Arbeitnehmer, die bei tariflich gebundenen Einrichtungen angestellt sind, erst dann Sinn, wenn der Aufgaben- und Verantwortungsbereich eines Arbeitsnehmers höhere Anforderungen stellt, als jene die in der höchsten Stufe des jeweiligen Tarifvertrags vorgesehen sind. Das würde im öffentlich Dienst (z.B. TV-L) bedeuten, dass eine außertarifliche Einigung in Frage kommt, wenn Ihr Verantwortungsbereich das der Eingruppierung TV-L 15 mit Stufe 6 übersteigt. Das Gehalt entspräche in diesem Fall ca. 84.400 € (Stand 02/2021). Solche Verantwortungen haben in der Regel entweder Führungskräfte oder Arbeitnehmer, die in sehr speziellen Bereichen tätig sind. Im Gegenzug wird der Arbeitgeber bei außertariflicher Bezahlung ein entsprechend hohes Engagement und überdurchschnittlichen Einsatz bei der Arbeit erwarten. Da AT-Gehälter oberhalb der höchsten Eingruppierung und Entgeltstufe liegen, beginnen typische Gehälter bei 85.000 € und können je nach Position, Berufserfahrung und Verantwortung bis in den niedrigen 6-stelligen Bereich steigen. Das trifft auf AT-Gehälter bei Arbeitgebern ohne Tarifbindung ebenso zu.
Selbstverständlich können auch unterhalb der obersten tariflichen Eingruppierung und Stufe außer-/übertarifliche Zulagen verhandelt werden. Insbesondere wenn Arbeitnehmer sich durch besondere Fähigkeiten, Kenntnisse oder Verantwortungsbereiche von Kollegen abgrenzen, sind Prämien z.B. in Form von Leistungszulagen ein häufig eingesetztes Mittel um einzelne Mitarbeiter wertzuschätzen. Die Zulagen werden anhand der zusätzlichen Aufgaben bewertet und können von 100€ bis über 1000€ reichen. Ab ca. 2100€ machen die Zulagen keinen Sinn mehr, da mit dieser Zulagenhöhe bereits in TV-L 14 Stufe 2 das Gehalt der höchsten Eingruppierung und Stufe überschritten wäre. Der Nachteil von übertariflichen Zulagen besteht darin, dass sie seitens des Arbeitgebers widerrufen werden können (z.B. bei unzureichender Leistung, schlechter wirtschaftlicher Lage des Unternehmens), weshalb der Grund/Zweck der Zulage konkret im Vertrag definiert werden sollte.
Nebenverdienste
Einige Medizinphysiker verfolgen neben ihrem Job zusätzlich Nebentätigkeiten. Da MPE über relevantes Fachwissen verfügen, handelt es sich dabei häufig um Lehrtätigkeiten oder das Verfassen von didaktischen Dokumenten, deren Erstellung finanziell unterstützt wird.
- Dozent für Strahlenschutzkurse
- Mitbetreuung von Vorlesungen (z.B. Universität, MTRA-Schule)
- Mitgestaltung von Normen, Richtlinien, Leitfäden
- Verfassen von Fachliteratur/Buchkapiteln
- Durchführung und Mitbetreuung wissenschaftlicher Studien
- Software- und Produktentwicklung
- Nachhilfe in Mathe- & Physikfächern (Schule, Universität)
- …
Für Medizinphysiker, die fachliche Kompetenzen aus besonders spezifischen Bereichen vorweisen können, ergeben sich weitere Tätigkeitsbereich, wie z.B.:
- Strahlenschutzberechnungen für den baulichen Strahlenschutz z.B. für Bauplanungen von Röntgenräumen oder Bunkern
- Betreuung röntgendiagnostischer/nuklearmedizinischer Abteilungen, die gemäß § 14 StrlSchG für ihre Anwendungen gewährleisten müssen, dass einen Medizinphysik-Experten hinzugezogen werden kann
- Einmessen von Linearbeschleunigern und Kommissionierung von Bestrahlungsplanungsprogrammen
- Strahlenschutzüberwachung: Personendosimetrie für beruflich strahlenexponierte Angestellte (z. B. von Kernkraft- oder Wasserwerken, Reinigungskräfte) verwalten
- Bestimmung strahlenschutzrelevanter Parameter für externe Firmen (z.B. Äquivalenzwerte, Abschirmungen)
- Beratungen bei Anwendungen mit ionisierender Strahlungen oder radioaktiven Stoffen, Genehmigungsverfahren sowie strahlenschutzrechtlichen Fragen
- …
FAQ
Das Einkommen eines Medizinphysikers hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen bspw. Berufserfahrung, Arbeitsumfeld, akademischer Abschluss uvm. Im Schnitt liegt das Jahreseinkommen eines Medizinphysikers bei 75.000€. Mit zunehmender Berufserfahrung und entsprechender Verantwortung/Qualifikation kann das Einkommen auf über 100.000€/Jahr ansteigen.
Ein höherer akademischer Grad (Promotion oder Habilitation) wirkt sich positiv auf das Gehalt aus. Insbesondere das durchschnittliche Einstiegsgehalt promovierter Medizinphysiker fällt häufig höher aus als das nich promovierter Medizinphysiker (65.00€/Jahr vs. 55.000€/Jahr).
In den ersten 5 Berufsjahren beträgt das Jahresgehalt eines Medizinphysikers im Schnitt 55.000€. In Einzelfällen kann das Gehalt bei entprechender Verantwortung auch deutlich höher ausfallen.