Interventionen (MPE ja/nein?)

Inhaltsverzeichnis

Seit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes, muss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2b) StrlSchG bei Behandlungen oder Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, die mit einer erheblichen Exposition der untersuchten Person verbunden sein können ein Medizinphysik-Experte eingebunden werden. Dieser muss gemeinsam mit dem Strahlenschutzverantwortlichen, den Strahlenschutzbeauftragten und den sonstigen tätigen Personen bei der Anzeige einer Röntgenmodalität angegeben werden. Das trifft insbesondere auf Geräte zu, mit denen Interventionen und diagnostische Computertomographien durchgeführt werden. Handelt es sich bei den Anwendungen um Interventionen, müssen die tätig werdenden Ärzte zudem die erforderliche Fachkunde Interventionsradiologie nachweisen. Bei Interventionsfachkunden wird weiter zwischen den jeweiligen Anwendungsgebieten (z.B. Interventionen am Herz) differenziert.

Während die Definition einer diagnostischen Computertomographie eindeutig ist, ist die Definition der Intervention nach §1 Abs 8 StrlSchV sehr allgemein formuliert.

„Einsatz von Röntgenbildgebungstechniken, um zu medizinischen Zwecken die Einbringung von Geräten und Substanzen in den Körper und ihre Steuerung zu ermöglichen.“

 Zusätzlich muss beurteilt werden, ob dabei eine erhebliche Exposition auftreten kann.

Sachverständigen-Prüfrichtlinie

Etwas konkreter ist die Tabelle E.14 der neuen Sachverständigen-Prüfrichtlinie – Durchleuchtungsgestützte Interventionen mit hohen Patientendosen.

# Art der Anwendung
1
Dilatation/Wiedereröffnung von Koronararterien (PTCA, Lyse)
2
Dilatation/Wiedereröffnung von zentralen und peripheren Gefäßen, z.B. PTA, Aspiration, Fragmentation
3
Implantation von Gefäßprothesen, z.B. verschiedene Formen von Stents/Grafts
4
Implantation von Katheter-Systemen (Ausgenommen sind Port- und venöse Verweilkatheter)
5
Verschluss von Gefäßen mit verschiedenen Verfahren, z.B. Embolisation, Coiling, Flow-Diverter in der Neuroradiologie
6
Erzeugung und Behandlung neuer künstlicher Gefäßverbindungen („Shunts“)
7
Perkutane Behandlung von Gangsystemen des Gastrointestinaltraktes
8
Behandlung und Ersatz von Herzklappen, z.B. TAVI
9
Hochfrequenz-/Kryoablation arrhythmogener Foci oder Reizleitungsstrukturen
10
Heranführung therapeutischer Substanzen mit Kathetern unmittelbar an einen Krankheitsherd, z.B. TACE

Aber auch in dieser Tabellenüberschrift befindet sich der Hinweis: „Diese Tabelle ist nicht abschließend“.

SSK-Empfehlung

Eine ähnliche Tabelle wurde bereits 2007 in einem Empfehlungsschreiben der Strahlenschutzkommission zur interventionellen Radiologie veröffentlicht, die damals vollständig in die alte Sachverständigen-Prüfrichtlinie von 2009 übernommen wurde. Auch diese Tabelle kann zusätzlich genutzt werden.

# Art der Anwendung
1
Wiedereröffnung von Koronararterien (Perkutane Transluminale Coronar-Angioplastie = PTCA, Lyse)
2
Wiedereröffnung von zentralen und peripheren Gefäßen (z.B. perkutane transluminale Angioplastie = PTA, Aspiration, Fragmentation, Lyse)
3
Implantation von Gefäßprothesen (verschiedene Formen von Stents)
4
Implantation von Katheter- oder Port-Systemen (z.B. Port zur Chemotherapie oder parenteralen Ernährung)
5
Verschluss von Gefäßen mit verschiedenen Verfahren (z.B. Embolisation)
6
Erzeugung und Behandlung neuer künstlicher Gefäßverbindungen (z.B. TIPS-Shunt der Leber, Hämodialyse-Shunt)
7
Perkutane Ableitung von Flüssigkeiten (z.B. Erguss, Abszess)
8
Behandlung von Gangsystemen des Gastrointestinaltrakts, der Gallenwege und des Urogenitalsystems
9
Hochfrequenzablation rhythmogener Foci oder Reizleitungsstrukturen
10
Sonstige spezielle Interventionen wie z.B. Valvuloplastien
11
Heranführen therapeutischer Substanzen mit Kathetern unmittelbar an einen Krankheitsherd (z.B. Chemoembolisation)

Medizinphysik-Experte ja/nein?

Eine abschließende und konkrete Liste gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht, sodass im Einzelfall die zuständige Behörde gefragt werden sollte, ob ein Medizinphysik-Experte benannt werden muss oder nicht.

Problematisch ist, dass auch die Behörden noch keine übereinstimmende Regelung (Stand 06/2021) definiert haben und dadurch je nach Zuständigkeit der Behörden unterschiedliche Anforderungen gelten. Einige Medizinphysiker berichten, dass die Behörden die Tabelle E.14 der Sachverständiger-Richtlinie als Bewertungsgrundlage nehmen. Andere berichten, dass die Bezeichnung des C-Bogens „ortsfest“ (MPE notwendig) oder „mobil“ (kein MPE notwendig) entscheidend ist. Die zweite Grundlage ist zumindest fragwürdig, da mittlerweile auch einige mobile C-Bögen alle Anforderungen an Untersuchungen nach Tabelle E.5a Sachverständiger-Richtlinie erfüllen.

Im nächsten Kapitel soll die Frage, ob ein Medizinphysik-Experte notwendig ist, mithilfe der Sachverständigen-Prüfrichtlinie für möglichst viele Interventionen beantwortet werden.

Abteilungsspezifische Interventionen

Interventionen sind in fast allen Abteilungen zu finden. Insbesondere jedoch in der Kardiologie, Gefäßchirurgie, (Neuro-)Radiologie, Inneren Medizin (Gastroenterologie, Endoskopie und Pneumologie/Pulmologie), Urologie und einzelnen Bereichen der Orthopädie.

Das Ziel der nachfolgenden Liste ist eine vollumfängliche Erfassung aller Interventionen mit einer Kurzbeschreibung und eine Abgrenzung der Interventionen, die mit einer erheblichen Exposition des untersuchten Patienten verbunden sein können und damit das Hinzuziehen eines Medizinphysik-Experten (§ 14 Abs. 1 Nr. 2b StrlSchG) erfordern. Die Trennung dieser Untersuchungsarten erfolgt anhand der Sachverständiger-Richtlinie. Dazu werden nachfolgend die Interventionen einer Abteilung zunächst kurz beschrieben und anschließend in die Tabelle E.14 – Durchleuchtungsgestützte Interventionen mit hohen Patientendosis – der SV-RL einsortiert.

Solltest du in unseren Aufzählungen eine Untersuchung vermissen oder eine bestimmte Intervention einer anderen Anwendungsart zuordnen, freuen wir uns über deine Ergänzungs- und Korrekturvorschläge.

Zur Beurteilung, ob für die Anzeige einer Röntgenmodalität ein MPE benötigt wird oder nicht, müssen letztendlich alle Untersuchungen und Behandlungen berücksichtigt werden, die mit diesem Gerät durchgeführt werden (sollen). So ist zwar z.B. für eine Koronarangiographie gemäß SV-RL kein MPE notwendig, die Erfordernis eines MPE besteht aber wahrscheinlich trotzdem aufgrund anderer Untersuchungen und Behandlungen. Sofern ein Gerät ausschließlich für eine Anwendung, für die kein MPE benötigt wird (z.B. EPU), verwendet und nicht als Ausfallkonzept genutzt werden soll (was eher unwahrscheinlich ist), so besteht die Behörde vermutlich auf eine entsprechende einschränkende Formulierung in der Betriebsgenehmigung.

Kardiologie

Koronarangiographie
Diagnostische Darstellung der Herzkranzgefäße mithilfe von Kontrastmittel zur Lokalisierung von Stenosen (verengten/verschlossenen Gefäßen) und deren Ausmaß. Dazu werden standarisierte Ebenen dargestellt, um die Abgänge und den Verlauf der drei großen Herzgefäße und Hauptäste beurteilen zu können.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A
Nein

PTCA
Die perkutane transluminale Koronarangioplastie wird oft im Anschluss an eine Koronarangiographie durchgeführt, um Stenosen aufzuweiten/erweitern (Ballondilatation). Häufig wird diese Anwendung mit dem Einsatz eines Stents kombiniert. Bei dem Eingriff wird die Engstelle zunächst mit einem feinen individuell gebogenen Draht passiert und die Drahtspitze weit in der Peripherie des Zielgefäßes platziert. Anschließend wird über diesen Draht („over the wire“, OTV) ein Ballon in den Bereich der Engstelle vorgebracht und aufgedehnt. Dabei wird die Verkalkung mit hohem Druck (meist 8 – 16 Bar) in die Gefäßwand gepresst. Häufig wird diese Anwendung mit dem Einsatz eines Stents kombiniert, um den Erfolg der Aufdehnung langfristig zu sichern. Eine Stentimplantation ohne Vordehnung wird als direktes Stenting bezeichnet.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 1
Ja

Rotablation
Die Rotablation wird nur bei sehr stark verkalkten Herzkranzgefäßen eingesetzt, die nicht mehr mit einem Katheter oder Ballon (PTCA) geweitet werden können. Bei dem Verfahren, wird ein mit Diamantsplittern besetzter olivenförmiger Bohrkopf über einen Draht in das Herzgefäß eingeführt. Dort wird die Verkalkung durch Rotation des Bohrkopfs (bis zu 200.000 Umdrehungen pro Minute) aufgefräst, wobei die entstehenden Borspähne so klein sind, dass diese keine weiteren Gefäßverschlüsse verursachen, sondern mit dem Blut abtransportiert werden. Es folgt der Einsatz eines Stents.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 1
Ja

TAVI
Die Transkatheter-Aortenklappenimplantation bezeichnet die Implantation einer künstlichen Aortenklappe. Dabei wird nach Zugang über die Leistenarterie eine Art klappentragender Stent über die Aorta in den Bereich der verkalkten Aortenklappe vorgebracht, positioniert und entfaltet. Die körpereigene erkrankte Klappe wird bei diesem Prozess verdrängt. Diese Methode wird insbesondere bei Patienten angewendet, deren Allgemeinzustand eine herzchirurgische Operation nicht zulässt.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 8
Ja

MitraClip
Bei einer schweren Mitralklappeninsuffizienz wird über einen Katheter ein Clip eingeführt, der die Segel der Mitralklappe greift und an einer Stelle schließt (so, dass trotzdem noch Blut fliegen kann). Die Lage des Clips wird echokardiographisch und unter Durchleuchtung kontrolliert.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 5
Ja

Ablation
Die Ablation bezeichnet die Verödung von krankhaften Erregungsherden, die zu Herzrhythmusstörungen geführt haben. Bei dem Eingriff werden Herzmuskelzellen mithilfe von Elektroden, die sich an den Katheterspitzen befinden, angeregt und die bestehenden Störungen simuliert oder versucht auszulösen, um den Ursprung der Rhythmusstörung zu lokalisieren (vgl. EPU). Die Herde werden mit ca. 50-70 Grad verödet und anschließend nochmals geprüft. Bei einer Ablation von Vorhofflattern wird z.B. ein auf der Vorhofebene befindlicher Erregungskreis verödet, indem der Kreis an einer Stelle unterbrochen wird.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 9
Ja

Kryoblation
Ein Spezialverfahren der Ablation, bei der anstelle von Hitze (Hochfrequenzablation) mit Kälte verödet wird.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 9
Ja

PVI
Die Pulmonalvenenisolation ist eine Unterform der Ablation von Herzrhythmusstörungen. Hierbei werden bei Patienten mit hochsymptomatischem Vorhofflimmern die vier Pulmonalvenen, welche im linken Vorhof münden, mit einem Kälteballon (Kryoballon) okkludiert und mittels Kälte (meist unter – 40C°) verödet.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 9
Ja

CTO
Bei einem chronischen Koronarverschluss (> 3 Monate) wird die Wiedereröffnung eines verschlossenen Herzkranzgefäßes vorgenommen, vorausgesetzt, dass das zu versorgende Gewebe noch vital ist. Die Prozedur ist zeit- und materialaufwendig, da Katheter, Drähte und Ballons unterschiedlicher Härte und Beschichtung verwendet werden. Teilweise werden Ballons mit über 20 Bar aufgedehnt und es kommen sogar Ballons, die an der Außenseite kleine Klingen besitzen, zum Einsatz, um die verkalkte Engstelle oder den Verschluss aufzubrechen. Im Anschluss erfolgt der Einsatz eines Stents zur Stabilisierung des Ergebnisses.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 1
Ja

LAA-Occluder
Bei auftretendem Vorhofflimmern bilden sich die meisten Thromben im Vorhofsohr des linken Vorhofs (Left Atrial Appendage, LAA). Damit kein Schlaganfall entsteht benötigt der Großteil der Patienten starke Blutverdünner (z.B. Marcumar). Bei Patienten, die jedoch keinen Blutverdünner einnehmen können (z.B. bei wiederholten Blutungen im Magen) kann stattdessen das linke Vorhofohr mit einem Schirmchen (Occluder) verschlossen werden.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 5
Ja

Mitralklappenvalvuloplastie
Bei der Mitralklappensprengung werden verklebte und verkalkte Segmente wieder geöffnet, sofern eine hochgradige Einengung der Klappe vorliegt. Dazu wird ein spezieller Ballon mithilfe eines Katheters transseptal (durch die Vorhofscheidewand) über den linken Vorhof zur Mitralklappe geführt und dort aufgedehnt, was zur Sprengung der verklebten Stenose führt.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 1
Ja

Perikardpunktion
Die Perikardiozentese bezeichnet die Punktion und das Aussaugen des Herzbeutels.  In der Regel wird die Punktion unterhalb des Brustbeins unter Kontrolle durch Ultraschall vorgenommen. Nach erfolgreicher Punktion unter Durchleuchtung ein kleiner schlauch in den Herzbeutel gelegt, um Flüssigkeit unter Sog entfernen zu können. Das kann notwendig sein, wenn sich Flüssigkeit/Blut im Herzbeutel (z.B. Perikarderguss) gebildet hat.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A
Nein

EPU
Bei der elektrophysiologischen Untersuchung werden mindestens zwei Elektrodenkatheter in das rechte Herz eingeführt um Herzrhythmusstörungen zu diagnostizieren. Sollte die Störung im linken Herzen liegen, wird die Trennwand zwischen den Vorhöfen punktiert. Durch die intrakardiale Positionierung der Elektroden, können Erregungsleitungen nachvollzogen und Ursprünge der Störungen genauer lokalisiert werden, um anschließend gezielt eine Verödung (s. Ablation) vorzunehmen.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A
Nein

Impella-Pumpe
Bei Patienten im kardiogenen Schock (z.B. schwere Herzschwäche bei Herzinfarkt) kann über die Leistenarterie eine kleine Pumpe in die linke Herzkammer vorgebracht werden. Diese saugt das Blut aus dem schwachen linken Herzen und wirft es in die Hauptschlagader aus.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 4
Ja

IVUS
Bei einer Koronarangiographie können Engstellen der Herzgefäße nicht immer ausreichend mit Kontrastmittelgabe beurteilt werden. Beim intravaskulären Ultraschall wird ein kleiner Schallkopf ins das Herzgefäß vorgebracht. Mit der Ultraschallsonde können die verschiedenen Wandschichten der Gefäße dargestellt werden und die Art der Ablagerungen (Kalk, Fett) beurteilt werden.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 4
Ja

iFR
Eine andere Möglichkeit mittelgradige Engstellen der Herzgefäße zu beurteilen, ist die Druckdrahtmessung mittels der sogenannten „instantaneous wave-free ratio“. Hierbei wird ein Draht in das betroffene Herzgefäß gelegt, welcher den Druck vor und nach der Engstelle messen kann. Zeigt sich ein relevanter Druckabfall nach der Stenose wird diese als relevant angesehen und mittels PTCA versorgt.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A
Nein

Rechtsherzkatheter
Bei einem Rechtsherzkatheter wird bei Patienten mit Luftnot eine kleine Ballonsonde mit Drucksensor über die Leisten- oder Armvene zum Herzen vorgebracht. Anschließend kann die Sonde mit aufgeblasenem Ballon in die Lungenarterien eingeschwemmt und verschiedene Drücke gemessen werden. Ein erhöhter Druck in den Lungenarterien kann durch Lungenerkrankungen, aber auch durch Herzschwäche (und damit Rückstau in die Lungenarterien) ausgelöst werden.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A
Nein

Schrittmacherimplantation
Bei Patienten mit Problemen der Impulsbildung (z.B. kranker Sinusknoten als Taktgeber) oder Impulsweiterleitung (z.B. Unterbrechung der Verbindung von Vorhof zur Kammer sog. AV-Block) werden über eine Armvene zwei Schrittmachersonden unter Durchleuchtung zum rechten Herzen vorgebracht und in der Herzkammer sowie im Vorhof eingeschraubt. Anschließend werden die Sonden mit dem eigentlichen Schrittmacher konnektiert, welcher unter die Muskelfaszie gesetzt wird. Ein Schrittmacher kann nur langsamen Herzschlag beschleunigen, schnellen oder unregelmäßigen Herzschlag (z.B. bei Vorhofflimmern) aber nicht beheben.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 4
Ja

Anlage eines passageren Schrittmachers
Analog zum Rechtsherzkatheter wird bei Patienten mit gefährlich langsamer Herzfrequenz (Bradykardie) über die Leisten- oder Armvene eine kleine Ballonsonde mit einer Stimulationselektrode vorgebracht. Nach Platzierung im rechten Ventrikel wird die Sonde an ein kleines Schrittmacherkästchen außerhalb des Körpers angeschlossen. Anschließend erhält das Herz Stromimpulse und schlägt in der am Schrittmacher eingestellten Frequenz bis ein permanenter Schrittmacher implantiert wird.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 4
Ja

Implantation eines ICD
Beim implantierbaren Cardioverter-Defibrillator (ICD) wird analog zur Schrittmacherimplantation vorgegangen. Die Sonde und das Gerät sind deutlich größer. Ein ICD kann durch Schockabgabe auch lebensgefährliche schnelle Rhythmusstörungen (z.B. Kammerflimmern) beheben. Jeder ICD hat Schrittmacherfunktion.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 4
Ja

Beispielbilder

Gefäßchirurgie

Becken-Bein-Angiographie
Gefäßdarstellung der Becken- und/oder Beinschlagadern bei Verdacht auf Stenosen (Verengungen) oder Okklusionen (Verschlüssen) mithilfe der DSA. Im Anschluss an eine Angiographie kann im Falle eines positiven Befunds z.B. eine PTA durchgeführt werden.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A
Nein

PTA
Die perkutane transluminale Angioplastie wird durchgeführt, um Stenosen aufzuweiten/erweitern (Ballondilatation). Häufig wird diese Anwendung mit dem Einsatz eines Stents kombiniert. Die am häufigsten behandelte Erkrankung ist die pAVK (periphere arteriellen Verschlusskrankheit, auch Schaufensterkrankheit) bei der die Beingefäße durch die Sklerose verengt sind. PTA an Herzkranzgefäßen werden PTCA (perkutane transluminale Koronarangioplastie) genannt.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 2
Ja

EVAR
Bei der endovaskulären Aortenreparatur wird ein Stent oder ein sogenannter Stentgraft, die aus einem Drahtgeflecht (Stent) und einer Kunststoffprothese (Graft) bestehen, in die Aorta, z.B. aufgrund eines Aneurysmas oder eines Risses in der Aorta (Dissektion), implantiert.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 3
Ja

TEVAR
Die thorakale endovaskuläre Aortenreparatur ist eine Spezialfall der EVAR, bei der ein Stent oder ein Stentgraft in der Brustschlagader implantiert wird. Die sogenannte TAAA-TEVAR ist eine Erweiterung dieser Technik auf den Bauchbereich (TAAA = Thorako-abdominales Aortenaneurysma).

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 3
Ja

fEVAR
Entspringen aus einem BAA (Bauchaortenaneurysma) weitere Gefäße, würde der eingesetzte Stent diese verschließen. Um das zu verhindern, müssen die Stents an diesen Stellen individuell gefertigte Löcher (Fenster) besitzen, weshalb auf sogenannte Stentgrafts, die aus einem Drahtgeflecht (Stent) und einer Kunststoffprothese (Graft) bestehen. Diese Anwendung wird als fenestrierte endovaskuläre Aortenreparatur bezeichnet. Die fEVAR werden nach der Anzahl der Fensterungen (z.B. 2-fach, 4-fach fenestriert) spezifiziert. Oft werden ausgehend von den Fenstern weitere Stents in die abzweigenden Gefäße implantiert.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 3
Ja

bEVAR
Bei der gebranchten endovaskulären Aortenreparatur, besitzt der Stentgraft anstelle von Fenstern (s. fEVAR) kleine Abzweigungen (engl. branch = Zweig, Ast), die in die abgehenden Gefäße ragen. Auch hier werden die Abzweigungen durch Stents in die Gefäße verlängert.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 3
Ja

EVAS
Beim endovaskulären Aortensealing, wird wie bei der EVAR ein Stentgraft in die Aorta implantiert. Allerdings wird das System nicht mit Häkchen oder durch Expansion fixiert, sondern indem ein Sack, der im Aneurysma platziert wird, kontrolliert mit flüssigem Kunststoff aufgefüllt wird. Der Stoff härtet das gesamte Innere des Aneurysmas aus, sodass ein Fluss in den Sack nicht möglich ist. Das System ist – soweit wir wissen – nicht mehr kommerziell verfügbar.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 3
Ja

Bypass
Bei einer Bypass-Operation werden Gefäße, die über eine längere Strecke verschlossen sind, umgangen, in dem das Blut über ein künstliches oder körpereigenes Ersatzgefäß (z.B. Vena saphena magna) geleitet wird. Wie bei der PTA ist meistens die pAVK ursächlich für diesen Eingriff.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 4
Ja

Bypass-Thrombektomie
Die Bypass-Thrombektomie bezeichnet die Entfernung eines Blutgerinsels (Thrombus) aus einem bereits zuvor gelegtem Bypas mithilfe eines Katheters. Dazu wird zunächst ein Katheter bis zur verstopften Stelle vorgeschoben. Anschließend wird ein zweiter sehr dünner Katheter in den Thrombus geschoben, der dort sein feines Metallgeflecht bis zur Gefäßwand entfaltet, sodass das Gerinnsel eingeschlossen wird, um es abschließend über den Katheter zurückzuziehen. Manchmal erfolgt der Zugang über einen kleinen Schnitt im Bereich des Bypasses.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 2
Ja

Coiling
Um zu verhindern, dass Blut über versackte Venen fließt, werden Zugänge zu diesen Gefäßen verschlossen („gecoilt“) bzw. embolisiert. Ein Beispiel ist das sogenannten „Stauungssyndrom“, das auftritt wenn der Rückfluss von venösem Blut zurück zum Herzen gestört ist (pelvine Beckeninsuffiuzienz). Daraus resultiert ein erhöhter Blutdruck und eine Ausdehnung der Vene.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 5
Ja

Dialyse-Shunt
Der Dialyse-Shunt bezeichnet eine künstlich angelegte Verbindung zwischen einer Vene und einer Arterie, die zu einem erhöhten Blutdruck in der Shuntvene führt und so ermöglicht, dass mehr/ausreichend Blut für die Dialyse entnommen werden kann.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
Nr. 6
Ja

Phlebographie
Darstellung der Venen mithilfe von Kontrastmittel.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A
Nein

Portsysteme
Portsysteme ermöglichen einen dauerhaften externen Venenzugang, der insbesondere für Patienten, die häufig intravenös Medikamente erhalten notwendig ist (z.B. Chemotherapie). Bei der Implantation wird der Katheter des Ports z.B. über die Vena subclavia zur Vena cava vorgeschoben. Anschließend wird der Port in einer Hauttasche platziert.

# SV-Prüfrichtlinie MPE notwendig?
N/A*
Nein

*Port-Systeme sind explizit aus Nr. 4 ausgenommen

Beispielbilder

Orthopädie

Vertebropla