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BfS – Leitfaden zur Handhabung der DRW

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im November 2023 einen „Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen“ veröffentlicht, der am 01.03.2024 in Kraft getreten ist. Der Leitfaden richtet sich an Ärztliche Stellen, die das Dokument als als Grundlage für die Überwachung nutzen können. Er enthält allgemeine Erläuterungen, anwendungsspezifische Hinweise und Vorgehen bei der Überwachung der Einhaltung der DRW.

Viele Inhalte sind nicht neu. Interessant sind jedoch für einige Anwender die folgenden Punkte:

  • Bei Kombi-CT ohne DRW (z.B. Ganzkörper) gilt der höchste DRW, in diesem Beispiel 12 mGy (Abdomen)
  • Bei Planungs-CT sind DRW zugrunde zulegen. Das gestaltet sich u.U. schwierig, da sich die Scans nicht an den für die DRW festgelegten anatomischen Grenzen orientieren. Hier müsste vermutlich häufig wie bei Kombi-CT vorgegangen werden.
  • Umfasst eine Intervention sowohl eine diagnostische Untersuchung, als auch einen therapeutischen Eingriff, ist der gesamte Vorgang als therapeutisch zu bewerten und der entsprechende DRW zugrunde zulegen. Diese Handhabung führt zu Problemen. Wird beispielsweise zunächst eine diagnostische Becken-Bein-Arteriographie (DRW: 3500 cGycm²) und anschließend eine Oberschenkel-Knie PTA (DRW: 2500 cGycm²) durchgeführt, liegt der gesamten Untersuchung ein Referenzwert von 2500 cGycm² zugrunde. Dies ergibt offensichtlich keinen Sinn. Besser wäre vermutlich die Summe (oder das Maximum) der DRW anzusetzen, wenngleich auch diese Lösung nicht ganz korrekt ist.
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