Richtlinie für den Fachkundeerwerb von Medizinphysik-Experten (MPE) veröffentlicht

Am 01.02.2021 wurde die Richtlinie „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)“ – Anforderungen an den Erwerb – vom BMU veröffentlicht. Die Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an den Fachkundeerwerb für Medizinphysik-Experten nach § 5 Abs. 24 StrlSchG. Erforderliche Mindestsachkundezeiten haben sich wie erwartet geändert. Es gibt neue erforderliche Kurse. Zudem werden die Anforderung an den Sachkundeerwerb nun mit einem konkreten Kompetenz- und Tätigkeitskatalog dargelegt.

Die Details findet ihr auf unserer aktualisierten Seite zum Fachkundeerwerb für Medizinphysik-Experten.

Für die Details, könnt ihr hier die Richtlinie Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten herunterladen

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Messaufbau zur Bestimmung des Aluminium-Gleichwerts nach DIN 61331-1 - Schematische Skizze

Aluminiumgleichwert von OP-Tischplatten bestimmen

Wir stellen euch auf einer neuen Seite ein Verfahren zur Bestimmung des Aluminiumgleichwerts (AL-Äquivalenzdicke) von OP-Tischplatten nach DIN 61331-1 anhand von zwei Beispielen vor. Die Aluminiumäquivalenz ist ein relevanter Parameter bei der Herstellung von Patientenlagerungsflächen, da die Schwächung des Tisches einen Einfluss auf die Strahlenexposition des Patienten und des OP-Personals hat. Je mehr Material sich zwischen der Röntgenröhre und dem Bilddetektor befindet, desto mehr Dosis wird zur Erzeugung des Bildes benötigt. Das bedeutet für OP-Tische, dass sie zur Reduzierung der Exposition eine möglichst geringe Aluminium-Äquivalenzdicke besitzen sollten.

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Grafische Definition des Dosislängenprodukts durch farbliche Kennzeichnung der beim Scannen applizierten Dosisanteile (blau, rot; vgl. CTDI) sowie der resultierenden Integraldosis (grün).

Mentorenprogramm zur Ausbildung von MPE in der Röntgendiagnostik (NRW) startet

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung in Nordrhein-Westfalen hat ein Mentorenprogramm zum Fachkunde-Erwerb in der Röntgendiagnostik für Medizinphysik-Experten genehmigt und veröffentlicht. Von meinem erstmaligen Antrag auf eine Genehmigung bis zur finalen Veröffentlichung ist knapp ein Jahr vergangen. Große Unterstützung bei dem Genehmigungsprozess habe ich seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erhalten – nochmal vielen Dank an dieser Stelle!

Das Konzept ist vom LIA in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Münster und auf Basis der Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik (APT) sowie der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) erstellt worden.

Hier findet ihr die das Konzept und die Voraussetzungen des Mentorings sowie den Anmeldebogen für das Programm.

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nuklear

Veröffentlichung von bedeutsamen Vorkommissen

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Zusammenfassung relevanter bedeutsamer Vorkommnisse gemäß § 108 StrlSchV in pseudonymisierter Form veröffentlicht, um derartige oder vergleichbare Vorkommnisse in anderen Einrichtungen zu vermeiden. Die Vorkommnisse wurden nach Abteilungsart – Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Röntgen – sortiert. Die Details zu den Vorkommnissen sind auf der Seite des BeVoMed, dem System zur Meldung bedeutsamer Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen in der Medizin, zu finden.

Zugangsdaten zu den Details der Vorkommnisse schicken wir dir gerne auf Anfrage zu. Benutze dazu einfach unser Kontaktformular.

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Zweite Änderung der Strahlenschutzverordnung

Am 27.11.2020 ist die zweite Änderung der Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Inhalt der Veränderungsverordnung ist eine Verlängerung der Übergangsfrist in § 197 (2) StrlSchV, wodurch die in Anlage 18 Teil C Nummer 1 und 2 angegebenen Werte des Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktors erst ab dem 01.01.2025 (anstelle von 2021) zu verwenden sind. Hier geht’s zur Mitteilung im Bundesanzeiger.

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CT - Trunkationsartefakt

MPE für CT-Anlagen in der Strahlentherapie

Nach Rücksprache mit dem MAGS NRW beschloss die Bezirksregierung Düsseldorf, dass das Erfordernis der Beratung oder der Mitarbeit eines MPE in der Strahlentherapie für die jeweiligen Röntgeneinrichtungen bestehen bleibt. Es ist jedoch kein MPE mit der Fachkunde Röntgendiagnostik notwendig. Diese Regelung gilt ausschließlich für Röntgenanlagen die zur Planung und Vorbereitung einer strahlentherapeutischen Anwendung genutzt werden.

Sollten diese Röntgenanlagen (z.B. Computertomograph) ebenfalls für die konventionelle Röntgendiagnostik genutzt werden, so ist dann ein MPE mit der Fachkunde Röntgendiagnostik erforderlich.

Inwieweit dies auf die Behörden anderer Regierungskreise übertragbar ist bleibt abzuwarten.

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