BfS kritisiert nicht-zugelassene CT-Früherkennungen

„Bereits 2019 wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz Internetangebote von Praxen und Kliniken zur CT-Früherkennung ausgewertet, die nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig sind. […] Bisher ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung das einzige in Deutschland zugelassene Verfahren zur Früherkennung mithilfe von Röntgenstrahlung.“
Ausführliche Informationen du zu diesem Thema findest du in der Meldung des BfS.

Nach oben scrollen