Zweite Änderung der Strahlenschutzverordnung

Am 27.11.2020 ist die zweite Änderung der Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Inhalt der Veränderungsverordnung ist eine Verlängerung der Übergangsfrist in § 197 (2) StrlSchV, wodurch die in Anlage 18 Teil C Nummer 1 und 2 angegebenen Werte des Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktors erst ab dem 01.01.2025 (anstelle von 2021) zu verwenden sind. Hier geht’s zur Mitteilung im Bundesanzeiger.

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