Kontamination

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Eine Kontamination liegt vor, wenn ein radioaktiver Stoff unbeabsichtigt aus seinem Behälter austritt und mit einer Oberfläche in Berührung kommt. Beim Umgang mit Kontaminationen wird zwischen Oberflächenkontaminationen von Sachgütern und Personenkontaminationen unterschieden.

Oberflächenkontamination von Sachgütern

Bewegliche Gegenstände und Oberflächen innerhalb eines Kontrollbereichs sollten mindestens arbeitstäglich und beim Herausbringen aus dem Kontrollbereich kontrolliert werden (§§ 57 und 58 StrlSchV). Diese Maßnahmen minimieren das Risiko der Verschleppung und reduzieren die Strahlenexposition des Personals.

  • Grenzwerte:
    Die Grenzwerte für Oberflächenkontaminationen sind nuklidspezifisch und in der Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 5 der StrlSchV festgelegt. Innerhalb eines Kontrollbereichs dürfen diese Werte maximal um das 100-Fache, innerhalb eines Überwachungsbereichs maximal um das 10-Fache überschritten werden (§ 57 StrlSchV).

Personenkontamination

Personenkontaminationen treten insbesondere beim Umgang mit α- und β-Strahlern auf, da diese aufgrund ihrer geringen Reichweite ein erhöhtes Expositionsrisiko darstellen.

  • Grenzwerte:
    Gesetzlich sind keine spezifischen Grenzwerte für Personenkontaminationen definiert. Daher sind betriebsinterne Vorgaben entscheidend. Praktikabel haben sich Grenzwerte von 1-fachem Untergrund für Hautoberflächen und 2-fachem Untergrund für Kleidung etabliert.

Maßnahmen zur Minimierung der Kontaminationsgefahr

1. Regelmäßige Dichtheitsprüfungen
Für umschlossene radioaktive Stoffe, deren Aktivität die Freigrenzen gemäß Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 2 der StrlSchV überschreiten, sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen vorgeschrieben (§ 89 StrlSchV). Sichtprüfungen und Dichtheitstests reduzieren das Kontaminationsrisiko erheblich.

2. Messungen und Kontrollverfahren
In Betrieben, die mit offenen radioaktiven Stoffen arbeiten (z. B. Nuklearmedizin), ist das Kontaminationsrisiko erhöht. Regelmäßige Messungen und Kontrollen sind essenziell:

  • Messgeräte: Mobile Kontaminationsmonitore (z. B. „Geiger-Zähler“) oder stationäre Hand-Fuß-Kleider-Monitore (HFK-Monitore) ermöglichen die Erfassung der Kontamination.
kontaminationsmonitor
  • Messmethoden:
    • Die Messung erfolgt in der Regel in Impulsen pro Sekunde (ips). An modernen Geräten sind auch direkte Messungen der Oberflächenkontamination können in Bq/cm² möglich. Die Mittelungsfläche darf dabei 300 cm² nicht überschreiten (Anlage 4 StrlSchV).
    • Vorsicht bei werkseitiger Kalibrierung: Diese kann ungenaue Ergebnisse liefern, weshalb eine an die Messgeometrie angepasste Kalibrierung erforderlich ist.
    • Eine zwar konservativer aber pragmatische Methode zur Freimessung von Oberflächen ist die Verwendung des zwei- bis dreifachen Untergrundes in der ips-Anzeige. Hierbei sollte zwingend die Bruttoanzeige (inkl. Untergrund) verwendet werden, da durch eine automatische Messwertkorrektur kleinere Kontaminationen bei einer Erhöhung des Untergrundes übersehen werden können.

3. Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen

  • Tägliche Kontrolle: Verkehrsflächen im Kontrollbereich müssen mindestens arbeitstäglich sowie Personen und Gegenstände müssen bei jedem Verlassen des Kontrollbereichs arbeitstäglich überprüft werden (§ 58 StrlSchV).
  • Schutzausrüstung: Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen sind Handschuhe, Überschuhe und Mundschutz verpflichtend. Die Schutzkleidung sollte nach jedem Arbeitsschritt gewechselt werden.
  • Verhaltensregeln: Essen, Trinken und Rauchen sind im Kontrollbereich untersagt, um eine mögliche Inkorporation zu vermeiden (§ 70 StrlSchV).

Zusammenfassung

Durch präventive Maßnahmen, regelmäßige Überprüfungen und strikte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kann das Risiko von Kontaminationen in der Nuklearmedizin erheblich reduziert werden. Dies trägt wesentlich zur Sicherheit des Personals und zur Einhaltung der Strahlenschutzverordnung bei.

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