Dekontamination

« Back to Glossary Index
workflow kontaminationsmessung

Bei der Dekontamination wird das Ausmaß einer vorliegenden Kontamination durch geeignete Maßnahmen entweder reduziert oder sogar vollständig beseitigt. Das dabei angewandte Vorgehen hängt von der Art der Dekontamination ab. Das hier beschriebene Vorgehen ist ein Beispiel und orientiert sich an den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (Strahlennotfallmedizin Handbuch für die medizinische Versorgung und Ausbildung). Das innerbetriebliche Vorgehen kann und darf von den folgenden Ausführungen Abweichen.

Personenkontamination

1. Erkennen von Kontaminationen:

  • Bei jedem Verlassen des Kontrollbereichs und im Verdachtsfall müssen Personen auf Kontaminationen überprüft werden.
  • Die Messpunkte sind die Handflächen innen und außen sowie die Schuhsohlen.

2. Benachrichtigen einer zweiten Person:

  • Bei einer vorliegenden Kontamination sollte umgehend eine zweite Person benachrichtigt werden, die bei den weiteren Maßnahmen unterstützt.
  • Diese sollte sich vor Beginn der Maßnahmen mit ausreichender Schutzkleidung (Handschuhe, Überschuhe, Kittel) ausstatten.

3. Feststellung des Kontaminationsausmaßes:

  • Mäanderförmige Abtastung des Körpers mithilfe des Kontaminationsmonitors.
piktogramm kontaminationsmessung

4. Entfernung kontaminierter Kleidungsstücke:

  • Nicht kontaminierte Hautstellen abdecken, soweit möglich.
  • Kontaminierte Kleidungsstücke werden entfernt und in einen Müllsack oder INFA-Behälter eingebracht.
  • Die Kleidung wird zum Abklingen im Abklingraum eingelagert.

5. Dekontamination:

  • Feststellung des maximalen ips-Wertes über den kontaminierten Hautstellen.
  • Schutz nicht kontaminierter Hautstellen (Handschuhe etc.), um eine Verschmierung zu vermeiden.
  • Dekontamination unter lauwarmen Wasser und Verwendung geeigneter Dekontaminationsmittel.

6. Abschluss Dekontamination:

  • Nach jedem Waschvorgang wird der maximale ips-Wert erfasst und mit dem vorherigen verglichen.
  • Die Dekontamination gilt als abgeschlossen, wenn die Reduktion zwischen zwei Waschvorgängen weniger als 10% beträgt.
  • Dokumentation des Vorfalls und Meldung an den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten.

Oberflächenkontamination von Sachgütern

1. Erkennen von Kontaminationen:

  • Nach § 57 StrlSchV müssen Verkehrsflächen in Strahlenschutzbereichen regelmäßig auf Kontamination überprüft werden. –> Aufbewahrungspflicht i.d.R. 1 Jahr.
  • Kontrolle aller Verkehrsflächen mindestens arbeitstäglich und zusätzlich bei Verdacht.

2. Anlegen von Schutzkleidung:

  • Wird eine Kontamination festgestellt, sollte zur Vermeidung von Personenkontaminationen vor der Einleitung weiterer Maßnahmen Schutzkleidung angelegt werden.
  • Mindestens Überschuhe + Handschuhe.

3. Großflächiges Abdecken:

  • Verwendung von saugfähigen und einseitig versiegelten Tüchern.
  • Vermeidung von Hautkontakt und Verschleppung.

4. Nochmaliges Messen:

  • Abgrenzung der Kontaminationsfläche mithilfe eines Kontaminationsmonitors.
  • Messung der Ortsdosisleistung.

5. Abschirmen:

  • Abschirmung der Kontamination zur Reduktion der Ortsdosisleistung.
  • Verwendung von Blei bei γ- und Plexiglas + ggf. Blei bei β-Strahlern.
3 kontamination abschirmen

6. Kontrolle der Ortsdosisleistung:

  • Ermittlung der Ortsdosisleistung zur Bewertung der Abschirmung.
  • Es sollte immer eine Reduktion bis zum Erreichen einer Ortsdosisleistung im Bereich der Untergrundstrahlung angestrebt werden.
  • Die zu tolerierenden Maximalwerte hängen vom Funktionsbereich ab:
BereichMaximale Ortsdosisleistung in 10 cm Abstand
SchleuseUntergrund
Patientenzimmer + Flure3 µSv/h
Aufenthaltsräume für das Personal0,5 µSv/h
Beispiel-Grenzwerte für die maximale Ortsdosisleistung nach Abschirmung einer Kontamination

7. Abdeckung und Kennzeichnung:

  • Abkleben der Abschirmung mit Folie.
  • Klebeband mit Warnzeichen für IONISIERENDE STRAHLUNG nach DIN 25430.
  • Kennzeichnung der Abdeckung mit Nuklid, Datum/Uhrzeit und geschätzter Aktivität.
  • Freigabe i.d.R. nach 10 Halbwertszeiten möglich.

8. Abschluss Dekontamination:

Dokumentation des Vorfalls und Meldung an den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten.

Dokumentation von Kontaminationen

Bei Kontaminationen handelt um strahlenschutzrelevante Vorkommnisse, die entsprechend dokumentiert und aufgezeichnet werden müssen.

Die Dokumentation sollte mindestens Angaben über den Zeitpunkt, den radioaktiven Stoff, die Bezeichnung des Kontaminationsgegenstandes, das Ergebnis der Messung, die getroffenen Maßnahmen sowie die Freigabe enthalten.

Die Aufbewahrungsfristen betragen für Gegenstände und Oberflächen 10 Jahre sowie für Personen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres, mindestens aber 30 Jahre.

Ein Formblatt zur Dokumentation von Kontaminationen haben wir euch unter dem folgenden Link bereitgestellt:

Nach oben scrollen