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Lieferengpässe für Radionuklide November 2022

Nach Angaben von Nuclear Medicine Europe müssen nuklearmedizinischen Einrichtungen im November 2022 mit Lieferunterbrechungen für Radionuklide rechnen. Grund für die Verzögerungen sind Wartungsarbeiten, die den Reaktorkreislauf BR2 (Belgien) und den Forschungsreaktor SAFARI (Südafrika) betreffen.

Betroffen sind in erster Linie die Mo-99-Generatoren, I-131 sowie die RSO-Nuklide. Die Wiederaufnahme des Reaktorbetriebs ist für frühestens 18.11.2022 geplant, sodass sich die Liefersituation voraussichtlich nicht vor Dezember normalisieren wird.

Um in der Zwischenzeit mit niedrigeren Tc-99m-Aktivitäten auszukommen, kann bei einigen Untersuchungen die Aktivität reduziert und dafür ggf. die Aufnahmedauer erhöht werden. Bei der Schilddrüsenszintigraphie können beispielsweise auch mit 50 MBq und einer verlängerten Aufnahmedauer zufriedenstellende Bilder erzeugt werden. Auch der Umstieg auf eine PET-Diagnostik (Skelettszintigraphie) oder auf Tl-201 (Kardiodiagnostik) kann in der Überbrückungsphase hilfreich sein. Bei der Verwendung von Tl-201 muss jedoch, insbesondere bei jüngeren Patienten, die erhöhte Strahlenbelastung berücksichtigt werden.

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Neuer Artikel zum Gamma-Index

In Kapitel 7.2 der DIN 6875-3 wird bei fluenzmodulierten Bestrahlungen (IMRT) aufgrund der Komplexität des Verfahrens eine patientenbezogene Qualitätssicherung gefordert. Da eine Plausibilitätsprüfung der verwendeten Dosismonitorwerte – so wie sie in der konformalen 3D-Planung möglich ist – nur erschwert umsetzbar ist und der Aufbau der Feldsegmente für den Anwender nicht intuitiv bzw. zwingend nachvollziehbar ist, muss eine dosimetrische Prüfung des Bestrahlungsplans erfolgen. Zusätzlich wird dadurch sichergestellt, dass der Linearbeschleuniger den berechneten Plan im Rahmen definierter Toleranzen umsetzt.

Zur Überprüfung der vom Bestrahlungsplanungsprogramm berechneten Dosisverteilung sind seit den 1990er Jahren mit der Einführung der intensitätsmodulierten Technik verschiedene Verifikationsmethoden entwickelt worden.

Auf der neuen Seite zum Gamma-Index erfahrt ihr mehr über die Bewertungsmethodik in der patientenbezogenen Konstanzprüfung.

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Aufsichtsprogramm in Baden-Württemberg – Jahresbericht 2021

Die Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen haben als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden Baden-Württembergs gemäß § 180 Abs. 3 StrlSchG die wichtigsten Erkenntnisse aus den Vor-Ort-Kontrollen in 2021 zusammengefasst und veröffentlicht.

Besonders fielen dabei folgende Punkte auf:

  • Generelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Augenlinsendosimterie bzw. Abschätzung der Augenlinsendosis verschiedener Berufsgruppen.
  • Fehlende Dokumentation von rechtfertigender Indikation und Zeitpunkt der Indikationsstellung nach § 85 Abs. 1 StrlSchG. Hier wird sich häufig auf die Überweisung bzw. Konsilanforderung berufen. Dies ist jedoch nicht ausreichend.
  • Häufig wurden keine Meldungen nach § 85 StrlSchV über den Erwerb, Verbrauch und die Abgabe radioaktiver Stoffe gemacht.
  • Die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen und die Implementierung eines Dosismanagementsystems ist ohne die Mitwirkung eines Medizinphysik-Experten kaum durchführbar.

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BfS veröffentlicht Konzept zur Berechnung von DVT-Dosisparametern

Zur besseren Vergleichbarkeit der Dosis bei der Computertomographie und digitalen Volumentomographie, hat das Bundesamt für Strahlenschutz am 5. September 2022 ein Konzept zur Umrechnung dosisrelevanter Parameter im DORIS veröffentlicht.

Den ausführlichen Forschungsbericht findet hier unter diesem Link.

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Pop-Up Podcast: Die Faszination der Radiologie

Von Dorina Petersen und Stefan Gaisbichler wurden wir zum Pop-Up Podcast „Die Faszination der Radiologie“ eingeladen. Die vollständige Episode könnt ihr euch ab sofort auf YouTube, Spotify, Amazon usw. oder direkt auf auf der Homepage des Podcasts anhören.

Wir haben uns sehr über die Einladung gefreut, bedanken uns für den netten Austausch und wünschen für die Zukunft alles Gute und natürlich viele Zuhörer!

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Versicherungsschutz für selbstständige MPE – eine Umfrage

Für die wachsende Anzahl der selbstständige Medizinphysik-Experten ist der korrekte Versicherungsschutz elementar.

Da es sich hierbei um einen neues Klientenfeld handelt, existieren bei den Versicherern keine Standardversicherungen für unsere Berufsgruppe. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass abgeschlossene Versicherungen z.T. die wesentlichen Risiken nicht abdecken.

Mit dieser Umfrage möchten wir den Status quo abfragen, um euch anschließend einen Überblick über Probleme und zu beachtende Aspekte zu verschaffen.

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BMUV-Rundschreiben: MPE-Anhaltszahlen in der Röntgendiagnostik

„Nach § 14 Absatz 1 Nummer 4 StrlSchG hat das für die sichere Ausführung der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen notwendige Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stehen. Mit Ausnahme für den Medizinphysik-Experten (MPE) in der Röntgendiagnostik gibt die derzeitige Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ hier bereits Anhaltszahlen für den MPE vor. Um diese Lücke zu schließen hat der Fachausschuss Strahlenschutz in seiner 32. Sitzung im Mai 2022 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst.“

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Neues Interview mit SAP UI Developer

Auf unserer Ausbildungsseite stellen wir für Studierende regelmäßig Berufe abseits der klinischen Medizinphysik in Form von Interviews vor. Dabei geht es insbesondere darum, Studierenden die Breite des Berufsspektrums aufzuzeigen.

Dieses Mal haben wir ein interessantes Interview mit einem SAP UI Developer von CONET geführt. Das Interview findet ihr auf unserer Seite zu anderen Tätigkeitsfeldern.

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Anwendung des AMG im Heißlabor

Anfang des Jahres gab es ein Rundschreiben des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner (BDN), indem auf die Neubewertung von diagnostischen Kits mit Tc-99m durch das Arzneimittelgesetz (AMG) hingewiesen wurde.

Demnach wird die Verwendung solcher Kits nun als eine Medikamentenherstellung eingestuft, die gem. § 13 Abs. 2b AMG zwar anzeigepflichtig ist, aber erlaubnisfrei erfolgen kann.

Neben einer strahlenschutzrechtlichen Überwachung unterliegen Heißlabore somit auch der Überwachungspflicht durch die zuständige Pharma-Aufsichtsbehörde.

In dem Aide Memoire Nr. 07123301 hat die Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutz die Inspektionsvorgaben für Heißlabore zusammengefasst.

Grundsätzlich ergeben sich dadurch für die betreibenden nuklearmedizinischen Einrichtungen mehrere Probleme:

  • Die Vorgaben der ZLG richten sich nach dem Leitfaden für pharmazeutische Herstellungen und unterscheiden sich von den rechtlichen Vorgaben im Strahlenschutz. Außerdem handelt es sich lediglich um Empfehlungen, deren Umsetzung zwischen den einzelnen Bundesländern und Behörden stark variieren kann.
  • Der dadurch entstehende Mehraufwand und die ggf. benötigten Umbaumaßnahmen sind durch den Betreiber kaum zu leisten. Insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass ausschließlich bereits zugelassene Ausgangsstoffe verwendet werden.

Inwieweit diese Forderungen von den einzelnen Behörden umgesetzt werden bleibt abzuwarten. In jedem Falle empfiehlt sich eine proaktive Risikobewertung des Ist-Zustandes in Zusammenarbeit mit der zuständigen Hygieneabteilung.

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EBM-Änderungen zum 01.07.22

Aus dem Beschluss der 596. Sitzung zum Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gehen die folgenden Änderungen hervor, die am 01.07.2022 in Kraft treten. Zusammengefasst ist eine Abwertung der IMRT- und IGRT-Technik ist festzustellen. Den Original-Beschluss zum Download findest du hier.

Für die Details jeweils unten auf die Dropdown-Punkte klicken. 

Bösartige Erkrankungen oder raumfordernde Prozesse des ZNS

  • 25321: IGRT, IMRT und Stereotaxie im fakultativen Leistungsinhalt ergänzt
  • 25325: Zuschlag für die Bestrahlung in Hochpräzisionstechnik entfällt (bislang 220 Punkte)
  • 25326: Zuschlag für die Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt (bislang 255 Punkte)
  • 25327: Bestrahlung in Hochpräzisionstechnik in Kombination mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt (bislang 420 Punkte)
  • 25321: Bestrahlung: Für das erste ZV je Sitzung: 960 statt 771 Punkten (+25%)

  • 25324: Zuschlag bei Bestrahlung von mehr als einem Zielvolumen: 241 statt 221 Punkten (+9%)

  • 25328: Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy: 480 statt 430 Punkten (12%)
  • 25341: Bestrahlungsplanung I: 120 statt 200 Punkten (-40 %)
  • 25341: Bestrahlungsplanung II: 3463 statt 3078 (+13%)
  • 25342: Bestrahlungsplanung III: 4744 statt 4200 (+13%)
  • 25343: Zuschlag für Hochpräzisionsbestrahlungsplanung (IMRT und/oder fraktionierte Stereotaxie): 1245 statt 5101 (-76%)
  • 25328: Hochpräzisionstechnik in Kombination mit IGRT bei bösartiger Erkrankung: 5 statt 3 Minuten (+67%)
  • 25341: Bestrahlungsplanung II: 32 statt 23 Minuten (+39%)
  • 25342: Bestrahlungsplanung III: 49 statt 39 Minuten (+26%)
  • 25343 Zuschlag Hochpräzisionsbestrahlungsplanung: 7 statt 24 Minuten (-71%)

Gutartige Erkrankungen

  • 25318: Zuschlag zur GP 25316 für die Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt
  • 25316: Bestrahlung: Für das erste ZV je Sitzung: 440 statt 385 Punkten (+14%)
  • 25317: Zuschlag Bestrahlung von mehr als einem Zielvolumen: 204 statt 177 Punkten (+15%)

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