Aus dem Beschluss der 596. Sitzung zum Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gehen die folgenden Änderungen hervor, die am 01.07.2022 in Kraft treten. Zusammengefasst ist eine Abwertung der IMRT- und IGRT-Technik ist festzustellen. Den Original-Beschluss zum Download findest du hier.
Für die Details jeweils unten auf die Dropdown-Punkte klicken.
Bösartige Erkrankungen oder raumfordernde Prozesse des ZNS
- 25321: IGRT, IMRT und Stereotaxie im fakultativen Leistungsinhalt ergänzt
- 25325: Zuschlag für die Bestrahlung in Hochpräzisionstechnik entfällt (bislang 220 Punkte)
- 25326: Zuschlag für die Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt (bislang 255 Punkte)
- 25327: Bestrahlung in Hochpräzisionstechnik in Kombination mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt (bislang 420 Punkte)
25321: Bestrahlung: Für das erste ZV je Sitzung: 960 statt 771 Punkten (+25%)
25324: Zuschlag bei Bestrahlung von mehr als einem Zielvolumen: 241 statt 221 Punkten (+9%)
- 25328: Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy: 480 statt 430 Punkten (12%)
- 25341: Bestrahlungsplanung I: 120 statt 200 Punkten (-40 %)
- 25341: Bestrahlungsplanung II: 3463 statt 3078 (+13%)
- 25342: Bestrahlungsplanung III: 4744 statt 4200 (+13%)
- 25343: Zuschlag für Hochpräzisionsbestrahlungsplanung (IMRT und/oder fraktionierte Stereotaxie): 1245 statt 5101 (-76%)
- 25328: Hochpräzisionstechnik in Kombination mit IGRT bei bösartiger Erkrankung: 5 statt 3 Minuten (+67%)
- 25341: Bestrahlungsplanung II: 32 statt 23 Minuten (+39%)
- 25342: Bestrahlungsplanung III: 49 statt 39 Minuten (+26%)
- 25343 Zuschlag Hochpräzisionsbestrahlungsplanung: 7 statt 24 Minuten (-71%)
Gutartige Erkrankungen
- 25318: Zuschlag zur GP 25316 für die Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt
- 25316: Bestrahlung: Für das erste ZV je Sitzung: 440 statt 385 Punkten (+14%)
- 25317: Zuschlag Bestrahlung von mehr als einem Zielvolumen: 204 statt 177 Punkten (+15%)