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Beschluss des Fachausschuss Strahlenschutz

Als Reaktion auf den fortbestehenden Mangel an Medizinphysik-Experte, die auf dem Gebiet Röntgendiagnostik fachkundig sind, wurde basierenden auf einem Beschluss des Fachausschusses Strahlenschutz ein Rundschreiben an die zuständigen Behörden der Länder verschickt. Diese legen die folgenden Regelungen fest:

  1. Einem in der Röntgendiagnostik tätigen MPE ohne diesbezügliche erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz kann nach Ablauf der Sonderregelung am 31.12.2022 die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendungsgebiete der Röntgendiagnostik bzw. für die Teilgebiete Computertomographie (CT) oder Interventionelle Radiologie bescheinigt werden, wenn er gemäß eines Tätigkeitsnachweises von der verantwortlichen ärztlichen Person mindestens 12 Monate im jeweiligen Tätigkeitsgebiet CT oder Interventionelle Radiologie tätig war und die entsprechenden Strahlenschutzkurse gem. Richtlinienmodul Fachkunde-MPE erfolgreich absolviert hat. Dies umfasst für das Teilgebiet CT den Spezialkurs „CT und DVT“ und für das Teilgebiet Interventionelle Radiologie den Spezialkurs „Intervention und Durchleuchtung“. Ein Basiskurs ist nicht erforderlich.
  2. Von der im Richtlinienmodul MPE vorgesehenen mindestens 3-jährigen Tätigkeit als MPE vor einer Tätigkeit als Ausbilder*in der Röntgendiagnostik kann bis zum 31.12.2025 abgesehen werden, um die Ausbildung von geeigneten MPE zu fördern.

Trotz dieser durch die Rundschreiben gegeben Möglichkeiten sollte die Sachkunde zwingend in Form einer strukturierten Ausbildung gemäß Fachkunde-Richtlinie erworben werden.

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