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Aufsichtsprogramm in Baden-Württemberg – Jahresbericht 2021

Die Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen haben als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden Baden-Württembergs gemäß § 180 Abs. 3 StrlSchG die wichtigsten Erkenntnisse aus den Vor-Ort-Kontrollen in 2021 zusammengefasst und veröffentlicht.

Besonders fielen dabei folgende Punkte auf:

  • Generelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Augenlinsendosimterie bzw. Abschätzung der Augenlinsendosis verschiedener Berufsgruppen.
  • Fehlende Dokumentation von rechtfertigender Indikation und Zeitpunkt der Indikationsstellung nach § 85 Abs. 1 StrlSchG. Hier wird sich häufig auf die Überweisung bzw. Konsilanforderung berufen. Dies ist jedoch nicht ausreichend.
  • Häufig wurden keine Meldungen nach § 85 StrlSchV über den Erwerb, Verbrauch und die Abgabe radioaktiver Stoffe gemacht.
  • Die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen und die Implementierung eines Dosismanagementsystems ist ohne die Mitwirkung eines Medizinphysik-Experten kaum durchführbar.

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