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Durchführungshilfe zur Umsetzung des RisikomanagementsDurchführungshilfe

Der Arbeitskreis Risikomanagement hat eine Fortsetzung des DGMP-Berichtes Prozessbeschreibung Risikomanagement veröffentlicht.

Der zweite Teil ist als praktisches Handbuch konzipiert, um prozessbasierte Risikoanalysen in den Bereichen Strahlentherapie und nuklearmedizinische Therapie durchzuführen. Er veranschaulicht die einzelnen Schritte des Prozesses und gliedert sich in die Identifizierung von Gefährdungssituationen, die Einschätzung, Bewertung, Beherrschung und Aktualisierung von Risiken. Als Fallbeispiel für klinische Behandlungsverfahren wird die oberflächengesteuerte Bestrahlung des Mammakarzinoms (DIHB) herangezogen. Zwei Gefährdungssituationen daraus werden im Bericht zur Verdeutlichung für drei verschiedene Priorisierungsansätze im Rahmen einer FMEA verwendet.

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Medizinphysik-Wiki meets Dedalus

Dedalus HealthCare ist der führende Anbieter von Gesundheits- und Diagnose-Software in Europa. Dimitri Rausch verantwortet als Head of Service Operation Diagnostic Imaging IT (DIIT) mit seinen Teams die Implementierungen der Dedalus Software-Lösungen im Bereich der medizischen Bildgebung im DACH-Raum. Dazu zählen beispielsweise das Dosismanagement DOSE, ORBIS RIS oder DeepUnity PACS.

Ende Februar durften wir Herrn Dimitri Rausch von Dedalus in Bonn persönlich kennenlernen und ihm drei schnelle Fragen stellen.

Frage 1) Welche Entwicklungen sehen Sie aktuell in der Healthcare-IT, besonders im Bereich der medizinischen Bildgebung, und was macht Ihre Ansätze bei Dedalus besonders?

In der Healthcare-IT, insbesondere im Bereich der medizinischen Bildgebung, verzeichnen wir derzeit eine rasante Entwicklung hin zu fortschrittlichen Technologien wie beispielsweise KI-gestützter Bildanalyse, Cloud-basierten Lösungen und Interoperabilität.

Als marktführendes Unternehmen sehen wir uns als Dedalus dabei in einer wichtigen Position. Durch uns können diese innovativen Lösungen direkt einer breiten Kundenbasis zugänglich gemacht werden und somit einen großen Einfluss auf die Diagnosegenauigkeit und die Patientenversorgung haben. Deshalb fokussieren wir uns darauf, diese Trends frühzeitig zu erkennen und in unsere Produkte zu implementieren. Unser Schwerpunkt liegt darin, unsere jahrzehntelange Erfahrung zu nutzen, um nahtlose Workflows zu schaffen und gleichzeitig höchste Standards in puncto Sicherheit zu gewährleisten.

Frage 2) Seit einigen Jahren hat Dedalus durch die Kooperation mit der Firma Qaelum ein Dosismanagementsystem im Portfolio, das unter dem Namen DOSE geführt wird. Mit welchem Blick schauen Sie auf den Markt für Dosismanagementsysteme und wohin werden sich die Produkte entwickeln?

Der Markt für Dosismanagementsysteme befindet sich derzeit in einer Art zweiter Phase. Nach der ersten Welle der Implementierungen und einer großen Anzahl an Herstellern für Dosismanagementsysteme auf dem Markt wächst nun das Bewusstsein für die Software und die Anforderungen an diese.

Stetige regulatorische Änderungen und präzisere Vorstellungen der Nutzer erfordern von der Software kontinuierliche Anpassungen und Verbesserungen. Wir sehen uns mit unserer Software DOSE und unserem Partner Qaelum hier bestens aufgestellt.

Wir nutzen unser breites Kundennetzwerk für gezieltes Feedback an die Entwicklung und treiben parallel die Integration in unsere Dedalus-Produkte wie z.B. ORBIS RIS und DeepUnity PACS voran.

Frage 3)  Wie nehmen Sie das Tätigkeitsfeld der Medizinphysik-Experten wahr? Wo haben Sie als Softwarehersteller Berührungspunkte mit Medizinphysik-Experten bei Ihren Kunden?

In unseren Projekten rund um die medizinische Bildgebung haben wir seit einigen Jahren zunehmend Kontakt zu Medizinphysik-Experten für Röntgendiagnostik. Hier sehen wir MPE immer häufiger in den Key-User-Teams unserer Kunden, nicht nur im Bereich der Dosismanagementsysteme.

Mein Eindruck ist, dass sich das Profil der Medizinphysik-Experten für Röntgendiagnostik weiter schärft und sie vermehrt als vielseitig ausgebildete Mitarbeiter wahrgenommen werden. Neben den „klassischen“ Aufgaben wie der Optimierung der Patientenexposition und der Schulung des Klinikpersonals übernehmen sie vermehrt Tätigkeiten im Bereich der Validierung der Bildwiedergabesysteme, der Teleradiologie sowie bei der Beschaffung neuer radiologischer Geräte.

Gleichzeitig beobachten wir einen fortwährenden Mangel an qualifizierten Medizinphysik-Experten bei unseren Kunden. Deshalb haben wir uns entschieden, eine eigene MPE-Dienstleistung anzubieten (Dedalus MPE+), um diese Lücke zu schließen. Dabei unterstützen wir entweder interne Medizinphysik-Experten oder übernehmen die Tätigkeiten vollständig als externer Dienstleister.

Unser Angebot umfasst einen einzigartigen Mix aus kompetenter MPE-Betreuung in Verbindung mit tiefem Wissen über die eingesetzte Software – sowohl das Dosismanagementsystem als auch beispielsweise RIS und PACS.

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Artikel zur [177Lu]Lu-PSMA-Therapie

Seit der Zulassung des Fertigarzneimittels zur Durchführung der [177Lu]Lu-PSMA-Therapie führen immer mehr Kliniken mit Zugriff auf eine Nuklidstation die Radioligandentherapie (RLT) mittels 177Lu-PSMA-617 ein. Aus diesem Grund widmen auch wir diesem Thema einen ganzen Artikel, den ihr ab sofort auf unserer Seite über den untenstehenden Link erreicht.

In dem Artikel geben wir eine Übersicht über die Wirkungsweise, die physikalischen Hintergründe sowie praktische Hinweise, die insbesondere beim Genehmigungsverfahren nützlich sein können.

Wie immer wünschen wir viel Spaß beim Lesen und freuen uns auf euer Feedback.

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BfS – Leitfaden zur Handhabung der DRW

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im November 2023 einen „Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen“ veröffentlicht, der am 01.03.2024 in Kraft getreten ist. Der Leitfaden richtet sich an Ärztliche Stellen, die das Dokument als als Grundlage für die Überwachung nutzen können. Er enthält allgemeine Erläuterungen, anwendungsspezifische Hinweise und Vorgehen bei der Überwachung der Einhaltung der DRW.

Viele Inhalte sind nicht neu. Interessant sind jedoch für einige Anwender die folgenden Punkte:

  • Bei Kombi-CT ohne DRW (z.B. Ganzkörper) gilt der höchste DRW, in diesem Beispiel 12 mGy (Abdomen)
  • Bei Planungs-CT sind DRW zugrunde zulegen. Das gestaltet sich u.U. schwierig, da sich die Scans nicht an den für die DRW festgelegten anatomischen Grenzen orientieren. Hier müsste vermutlich häufig wie bei Kombi-CT vorgegangen werden.
  • Umfasst eine Intervention sowohl eine diagnostische Untersuchung, als auch einen therapeutischen Eingriff, ist der gesamte Vorgang als therapeutisch zu bewerten und der entsprechende DRW zugrunde zulegen. Diese Handhabung führt zu Problemen. Wird beispielsweise zunächst eine diagnostische Becken-Bein-Arteriographie (DRW: 3500 cGycm²) und anschließend eine Oberschenkel-Knie PTA (DRW: 2500 cGycm²) durchgeführt, liegt der gesamten Untersuchung ein Referenzwert von 2500 cGycm² zugrunde. Dies ergibt offensichtlich keinen Sinn. Besser wäre vermutlich die Summe (oder das Maximum) der DRW anzusetzen, wenngleich auch diese Lösung nicht ganz korrekt ist.

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Aktualisierung des EBS der ÄSt.en für die Nuklearmedizin

Am 12.01.2024 wurde die neue Fassung des einheitlichen Bewertungssystems (EBS) für den Bereich Nuklearmedizin durch den zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) veröffentlicht (verabschiedet am 23.10.2023).

Das EBS entstand in Zusammenarbeit mit allen ÄSt.en und dient als bundesweit einheitliches Bewertungssystem für die wiederkehrenden Prüfungen durch die ÄSt.en. Durch die Aktualisierung ergeben sich auch einige Änderungen für die Dokumentation und die technische Durchführung der Qualitätssicherung an den Geräten.

Die Neuerungen für den technischen Teil in v. 10.00 gegenüber v. 8.02 haben wir im Folgenden für euch zusammengefasst:

Geräteunabhängige Kriterien:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02
Häufigkeit der DurchführungDifferenzierung zwischen täglichen/wöchentlichen/monatlichen Prüfungen und halbjährlichen Prüfungen
BetriebsbuchHinzunahme von Mängelkategorie 2 bei Unvollständigkeit des Betriebsbuchs
Festlegung von BW, RS und TGNeu hinzugekommen. Relevant unvollständig (Mängelkategorie 2), liegt nicht vor (Mängelkategorie 3)

Aktivimeter:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
LinearitätHinweis, dass die Auswertung gem. DIN 6855-11 erfolgen muss.Einige automatisierte, im Aktivimeter integrierte Geräteauswertungen sind nicht DIN-konform. Hier ist eine Kontrolle durch den MPE erforderlich.
RückführbarkeitNeu hinzugekommen. Kontrolle der Kalibrierwerte mithilfe eines Referenzstandards mind. alle 6 Jahre. Dies kann durch den Hersteller oder den zuständigen MPE erfolgen.Die erforderlichen Referenzstandards können bei der Fa. Eckert und Ziegler bezogen werden: Link

Sondenmessplatz:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Untergrund/NulleffektDifferenzierung bei der RS und TG hinsichtlich der Zählrate

BW ≤ 0,3/s:
RS = BW + 50%;
TG = BW + 100%
 
BW > 0,3/s:
RS = BW + 25%
TG = BW + 50%
Einstellung des EnergiefenstersWurde gestrichenKann weiterhin erfolgen, um Überschreitungen der RS bewerten zu können
Kalibrierfaktor„Bohrlochfaktor“ und „Geometriefaktor“ wurden unter der Bezeichnung „Kalibrierfaktor“ zusammengefasst. Die anzusetzenden Grenzen bei der halbjährlichen Überprüfung sind
RS = BW ± 5%
TG = BW ± 10%

OP-Sonden:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Untergrund/NulleffektDifferenzierung bei der RS und TG hinsichtlich der Zählrate

BW ≤ 0,3/s:
RS = BW + 50%;
TG = BW + 100%
 
BW > 0,3/s:
RS = BW + 25%
TG = BW + 50%
ZählausbeuteDas Ansprechvermögen wird nun unter der Bezeichnung „Zählausbeute“ geführt. Die Anmerkung, dass jede Messung mit > 500 Impulsen durchgeführt werden muss, wurde gestrichen.

Gammakamera:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Untergrund/NulleffektDie Bezugswertfestlegung muss aus mind. 10 Messungen mit > 500 Impulsen erfolgen.Sollte insb. bei kleinen SD-Kameras geprüft werden
Homogenität (extrinsisch oder intrinsisch)Die Anmerkung für SD-Kameras wurde gestrichen, sodass auch hier die Grenzen von 6% (RS) und 8% (TG) für das UFOV gelten.
OrtsauflösungHinzunahme der Mängelkategorie 2 v für nicht ersichtliche Frequenzen des verwendeten Bleistrichrasters.
AbbildungsmaßstabMuss nun in allen verwendeten Energiefenstern geprüft werden.
GanzkörperzusatzFür die Prüfung der
Ortsauflösung sind
zulässig
a) Bleistreifenphantom mit
Flächenquelle;
b) Jasczak-Phantom;
c) Kapillarphantom bei entsprechender quantitativer Auswertung
Dokumentationseinheit:
Verzeichnungsfreiheit
und Einstellungen von
Grau- und Farbskala
Nur noch erforderlich, wenn auf Basis von Ausdrucken klinische
Entscheidungen
getroffen werden oder
Ausdrucke an mit- und
weiterbehandelnde
Ärzte gegeben werden.
KalibrierfaktorNeu hinzugekommen. Halbjährlich zu prüfen, wenn mithilfe der Kamera eine prätherapeutische Dosimetrie für die RIT durchgeführt wird. Anforderungen gem. DIN 6861-1.
BetrachtungsmonitorErsetzt den Prüfpunkt „Befundungsmonitor“. Prüfung des TG 18 QC Prüfbildes anstelle des SMPTE-Testbildes. Gem. DIN
6868-157 durchzuführen.

Gammakamera für SPECT:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
Homogenität extrinsische
(mit Kollimator und Korrekturmatrix)
Änderung bei der anzusetzenden Risikoschwelle:
Streichung von RS = BW +0,5
Sowie Erhöhung der relativen RS von 3% auf 4%
Homogenität intrinsische
(ohne Kollimator mit Korrekturmatrix)
Änderung bei der anzusetzenden Risikoschwelle:
Streichung von RS = BW +0,5
Sowie Erhöhung der relativen RS von 3% auf 4%
Tomographische BildqualitätDie Größe der Kugeln muss erkennbar sein (Beschriftung).
Bildqualität bei SPECT-CTNeu hinzugekommen. Halbjährlich und nach Eingriffen ins System nach DIN 6858-2 durchzuführen.
Offset bei SPECT-CTErsetzt die Bezeichnung „Übereinstimmung der Abbildungsebenen bei SPECT-CT“. Halbjährlich nach DIN 6858-2 durchzuführen.
Quantifizierung bei SPECT-CT SystemenNeu hinzugekommen. Jährlich bei quantitativer Nutzung des Systems durchzuführen.
CT-KomponenteNeu hinzugekommen. Prüfung gem. QS-RL-Röntgen.
BefundungsmonitoreNeu hinzugekommen. Prüfung gem. DIN 6868-157.

PET-CT:

PrüfpunktÄnderung gegenüber v. 8.02Redaktionelle Anmerkung
BetrachtungsmonitorNeu hinzugekommen. Halbjährliche visuelle Prüfung mit TG-18 QC Prüfbild.
BefundungsmonitorPrüfung gem. DIN 6868-157 anstelle des SMPTE-Testbilds.
CT-KomponenteNeu hinzugekommen. Prüfung gem. QS-RL-Röntgen.
Bildqualität bei SPECT-CTNeu hinzugekommen. Halbjährlich und nach Eingriffen ins System nach DIN 6858-2 durchzuführen.
Ganzkörper PET/CTNeu hinzugekommen. Prüfungen gem. Herstellerangaben.

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poster röntgenschürze

Die richtige Röntgenschürze

Zum Schutz vor Streustrahlung ist die persönliche Strahlenschutzkleidung unverzichtbar. Diese sollte mindestens aus einer Weste und einem Rock (alternativ einer Schürze oder eines Mantels) sowie einem Schilddrüsenschutz bestehen. Bei der Auswahl ist neben der Passform und dem Gewicht auf den Bleigleichwert und den zulässigen kV-Bereich zu achten. Welche Schürze die richtige ist, hängt stark vom Anwendungsgebiet, dem Setup der Röntgenmodalität und den verfügbaren Schutzmöglichkeiten, insbesondere den Möglichkeiten der Verwendung des apparativen Strahlenschutzes ab. In dem nachfolgenden einseitigen Hand-Out finden Sie die wichtigsten Schritte kompakt zusammengefasst.

Wenn Sie das Dokument für Ihre Abteilung nutzen möchten, melden Sie sich gerne und wir passen das Dokument – wie gewohnt kostenneutral – für Ihre Praxis / Ihr Krankenhaus an. Schicken Sie uns einfach Ihr Farbkonzept und Logo zu.

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4. Änderung der StrlSchV

Am 10.01.2024 trat die vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft. Neben einigen strukturellen und Formulierungsanpassungen beinhaltet die Verordnung auch Änderungen mit klinischer Relevanz., wie beispielsweise:

  • § 53 StrlSchV Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen:

Bei den Zutrittsregelungen für Sperrbereiche wurden „Personen, die ionisierende Strahlung anwenden und deren Aufenthalt in unmittelbarer Nähe der zu behandelnden Person erforderlich ist“ ergänzt.

  • § 75 StrlSchV Sonstige Schutzvorkehrungen

„(1a) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass beruflich exponierte Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, die erforderliche Schutzkleidung tragen und die erforderliche Schutzausrüstung verwenden.“

Bisher war lediglich das Vorhandensein der Schutzausrüstung gem. Sachverständigenrichtlinie und die Einhaltung der beruflichen Grenzwerte gefordert. Nun wird auch deren Verwendung explizit geregelt.

  • § 115 StrlSchV Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung

Besteht keine Pflicht zur Abnahmeprüfung, eine Abnahmeprüfung ist nicht möglich oder sie würde zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Betriebs führen, können die Bezugswerte für die Konstanzprüfung jetzt durch eine fachkundige Person (bspw. MPE) festgelegt werden.

  • § 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

Die Formulierung zur Anwesenheit wurde verschärft: Die berechtigten Personen müssen nun nicht mehr lediglich „vor Ort“, sondern am tatsächlichen Ort der technischen Durchführung anwesend sein.

Zugang zur vollständigen Verordnung zur Änderung erhaltet ihr unter dem folgendem Link:

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marktplatz news

Marktplatz geht online

Endlich ist es so weit – nach monatelanger Arbeit freuen wir uns euch den neuen Marktplatz auf unserer Seite offiziell vorstellen zu können.


Hier haben Unternehmen ab sofort die Möglichkeit sich sowie ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren, die im weitesten Sinne zum Bereich des Strahlenschutzes und der klinischen Medizinphysik zählen. Dank Filterkriterien und einer gezielten Stichwortsuche könnt ihr genau die Unternehmen finden, die das gesuchte Produkt oder die benötigte Dienstleistung anbieten.


Unser Ziel ist es, durch diesen Marktplatz mehr Transparenz zu schaffen und gleichzeitig eine zentrale Anlaufstelle für Medizinphysik und -technik bei der Marktrecherche zu bieten.


Die Registrierung erfolgt unkompliziert online. Nach unserer Freischaltung erhält das Unternehmen ein Frontend-Zugang, über den das Profil jederzeit selbstständig bearbeitet werden kann.


Ein herzlicher Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen, die an der Umsetzung dieses Projekts beteiligt waren. Ebenso möchten wir uns bei den Unternehmen bedanken, die sich bereits zum offiziellen Start auf unserem Marktplatz registriert haben oder im Hintergrund bereits an ihrem Beitritt arbeiten.

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Medizinphysik-Wiki meets Barco

Anfang Oktober 2023 wurden wir von Barco in den Hauptsitz nach Kortrijk (Belgien) eingeladen und haben einen für uns einzigartigen Einblick in die Welt von Barco erhalten. Der Sitz befindet sich einem architektonisch beeindruckenden Gebäude, das vom König von Belgien persönlich eingeweiht worden sein soll.

Der Besuch startete mit einer Experience Tour, bei der in verschiedenen Räumen die Anwendungen und Tätigkeitsbereiche von Barco an Beispielen vorgestellt wurden. Für uns war Barco bislang lediglich der Hersteller von Befundungsmonitoren, dem – so würden wir jetzt behaupten – wohl vermeintlich unspektakulärstem Produkt des Portfolios. Weltweit werden in Heimkinos, auf Konzerten und Festivals wie z.B. Tomorrowland und Events wie dem Superbowl, in Kunstausstellungen, bei 3D-Visualisierungen von Bauprojekten, bei virtuellen Klassenzimmern oder in den Kontroll-Centern beim Flugverkehrskontrolle oder dem Schienenverkehr werden Lösungen von Barco z.T. marktführend verwendet. Im Rahmen der Experience-Tour konnten wir diese staunend betrachten.

Im zweiten Teil des Besuchs wurden wir durch das riesige Werk von Barco geführt, in der uns alle Fragen erschöpfend beantwortet wurden. Die Fertigungshallen waren ebenso beeindruckend für uns wie die vorherige Experience-Tour.

Hier ein paar Eindrücke von der Tour, für die uns bei Herrn Markus Büllesfeld nochmal herzlichst bedanken möchten. Wir haben den Besuch sehr genossen und kommen sehr gerne wieder.

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BfS gründet neues Netzwerk für mehr Strahlenschutz-Kompetenz

Ein neuer „Qualifizierungsverbund Strahlenschutz“ wurde beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ins Leben gerufen, um die Strahlenschutz-Kompetenz in Deutschland zu stärken. Angesichts von Schließungen renommierter Strahlenschutzinstitute und dem Bedarf an hochqualifizierten Fachleuten im Strahlenschutz soll der Verbund den Fachkräftemangel adressieren. Er wird auf Veranlassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gegründet und zielt darauf ab, bestehende Qualifizierungsangebote sichtbar zu machen, Defizite zu identifizieren und Lösungen zur Verbesserung aufzuzeigen. Die Initiative wird von Prof. Dr. Werner Rühm geleitet und steht unter der Leitung der BfS-Stabsstelle „Zukunft Strahlenschutz“.

Prof. Dr. Rühm, Leiter der in 01/2023 gegründeten BfS-Stabstelle „Zukunft Strahlenschutz“, erklärt Folgendes zur Gründung:

  1. Der Qualifizierungsverbund soll den Bedarf an Fachkompetenz im Strahlenschutz ermitteln, bestehende Qualifizierungsangebote sichtbar machen, vorhandene Defizite identifizieren und Lösungen zur Verbesserung aufzeigen
  2. Es geht – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – um die langfristige Sicherung der Kompetenz auf dem Gebiet der Strahlenforschung und -anwendung in Deutschland
  3. Die Idee ist es, innerhalb des Verbunds Wissen zu teilen, den Bedarf unter anderem an Schulungen zu bündeln und auch mit der Anbieterseite in den Austausch zu kommen.

Der Verbund möchte verschiedene Interessengruppen zusammenbringen, Wissen teilen und die Strahlenschutzkompetenz in Deutschland langfristig sichern. Interessierte Institutionen können sich unter an den Qualifizierungsverbund wenden.

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