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Pop-Up Podcast: Die Faszination der Radiologie

Von Dorina Petersen und Stefan Gaisbichler wurden wir zum Pop-Up Podcast „Die Faszination der Radiologie“ eingeladen. Die vollständige Episode könnt ihr euch ab sofort auf YouTube, Spotify, Amazon usw. oder direkt auf auf der Homepage des Podcasts anhören.

Wir haben uns sehr über die Einladung gefreut, bedanken uns für den netten Austausch und wünschen für die Zukunft alles Gute und natürlich viele Zuhörer!

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Versicherungsschutz für selbstständige MPE – eine Umfrage

Für die wachsende Anzahl der selbstständige Medizinphysik-Experten ist der korrekte Versicherungsschutz elementar.

Da es sich hierbei um einen neues Klientenfeld handelt, existieren bei den Versicherern keine Standardversicherungen für unsere Berufsgruppe. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass abgeschlossene Versicherungen z.T. die wesentlichen Risiken nicht abdecken.

Mit dieser Umfrage möchten wir den Status quo abfragen, um euch anschließend einen Überblick über Probleme und zu beachtende Aspekte zu verschaffen.

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BMUV-Rundschreiben: MPE-Anhaltszahlen in der Röntgendiagnostik

„Nach § 14 Absatz 1 Nummer 4 StrlSchG hat das für die sichere Ausführung der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen notwendige Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stehen. Mit Ausnahme für den Medizinphysik-Experten (MPE) in der Röntgendiagnostik gibt die derzeitige Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ hier bereits Anhaltszahlen für den MPE vor. Um diese Lücke zu schließen hat der Fachausschuss Strahlenschutz in seiner 32. Sitzung im Mai 2022 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst.“

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yury kabatskiy foto

Neues Interview mit SAP UI Developer

Auf unserer Ausbildungsseite stellen wir für Studierende regelmäßig Berufe abseits der klinischen Medizinphysik in Form von Interviews vor. Dabei geht es insbesondere darum, Studierenden die Breite des Berufsspektrums aufzuzeigen.

Dieses Mal haben wir ein interessantes Interview mit einem SAP UI Developer von CONET geführt. Das Interview findet ihr auf unserer Seite zu anderen Tätigkeitsfeldern.

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Anwendung des AMG im Heißlabor

Anfang des Jahres gab es ein Rundschreiben des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner (BDN), indem auf die Neubewertung von diagnostischen Kits mit Tc-99m durch das Arzneimittelgesetz (AMG) hingewiesen wurde.

Demnach wird die Verwendung solcher Kits nun als eine Medikamentenherstellung eingestuft, die gem. § 13 Abs. 2b AMG zwar anzeigepflichtig ist, aber erlaubnisfrei erfolgen kann.

Neben einer strahlenschutzrechtlichen Überwachung unterliegen Heißlabore somit auch der Überwachungspflicht durch die zuständige Pharma-Aufsichtsbehörde.

In dem Aide Memoire Nr. 07123301 hat die Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutz die Inspektionsvorgaben für Heißlabore zusammengefasst.

Grundsätzlich ergeben sich dadurch für die betreibenden nuklearmedizinischen Einrichtungen mehrere Probleme:

  • Die Vorgaben der ZLG richten sich nach dem Leitfaden für pharmazeutische Herstellungen und unterscheiden sich von den rechtlichen Vorgaben im Strahlenschutz. Außerdem handelt es sich lediglich um Empfehlungen, deren Umsetzung zwischen den einzelnen Bundesländern und Behörden stark variieren kann.
  • Der dadurch entstehende Mehraufwand und die ggf. benötigten Umbaumaßnahmen sind durch den Betreiber kaum zu leisten. Insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass ausschließlich bereits zugelassene Ausgangsstoffe verwendet werden.

Inwieweit diese Forderungen von den einzelnen Behörden umgesetzt werden bleibt abzuwarten. In jedem Falle empfiehlt sich eine proaktive Risikobewertung des Ist-Zustandes in Zusammenarbeit mit der zuständigen Hygieneabteilung.

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EBM-Änderungen zum 01.07.22

Aus dem Beschluss der 596. Sitzung zum Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gehen die folgenden Änderungen hervor, die am 01.07.2022 in Kraft treten. Zusammengefasst ist eine Abwertung der IMRT- und IGRT-Technik ist festzustellen. Den Original-Beschluss zum Download findest du hier.

Für die Details jeweils unten auf die Dropdown-Punkte klicken. 

Bösartige Erkrankungen oder raumfordernde Prozesse des ZNS

  • 25321: IGRT, IMRT und Stereotaxie im fakultativen Leistungsinhalt ergänzt
  • 25325: Zuschlag für die Bestrahlung in Hochpräzisionstechnik entfällt (bislang 220 Punkte)
  • 25326: Zuschlag für die Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt (bislang 255 Punkte)
  • 25327: Bestrahlung in Hochpräzisionstechnik in Kombination mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt (bislang 420 Punkte)
  • 25321: Bestrahlung: Für das erste ZV je Sitzung: 960 statt 771 Punkten (+25%)

  • 25324: Zuschlag bei Bestrahlung von mehr als einem Zielvolumen: 241 statt 221 Punkten (+9%)

  • 25328: Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy: 480 statt 430 Punkten (12%)
  • 25341: Bestrahlungsplanung I: 120 statt 200 Punkten (-40 %)
  • 25341: Bestrahlungsplanung II: 3463 statt 3078 (+13%)
  • 25342: Bestrahlungsplanung III: 4744 statt 4200 (+13%)
  • 25343: Zuschlag für Hochpräzisionsbestrahlungsplanung (IMRT und/oder fraktionierte Stereotaxie): 1245 statt 5101 (-76%)
  • 25328: Hochpräzisionstechnik in Kombination mit IGRT bei bösartiger Erkrankung: 5 statt 3 Minuten (+67%)
  • 25341: Bestrahlungsplanung II: 32 statt 23 Minuten (+39%)
  • 25342: Bestrahlungsplanung III: 49 statt 39 Minuten (+26%)
  • 25343 Zuschlag Hochpräzisionsbestrahlungsplanung: 7 statt 24 Minuten (-71%)

Gutartige Erkrankungen

  • 25318: Zuschlag zur GP 25316 für die Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) entfällt
  • 25316: Bestrahlung: Für das erste ZV je Sitzung: 440 statt 385 Punkten (+14%)
  • 25317: Zuschlag Bestrahlung von mehr als einem Zielvolumen: 204 statt 177 Punkten (+15%)

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Beschluss des Fachausschuss Strahlenschutz

Als Reaktion auf den fortbestehenden Mangel an Medizinphysik-Experte, die auf dem Gebiet Röntgendiagnostik fachkundig sind, wurde basierenden auf einem Beschluss des Fachausschusses Strahlenschutz ein Rundschreiben an die zuständigen Behörden der Länder verschickt. Diese legen die folgenden Regelungen fest:

  1. Einem in der Röntgendiagnostik tätigen MPE ohne diesbezügliche erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz kann nach Ablauf der Sonderregelung am 31.12.2022 die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendungsgebiete der Röntgendiagnostik bzw. für die Teilgebiete Computertomographie (CT) oder Interventionelle Radiologie bescheinigt werden, wenn er gemäß eines Tätigkeitsnachweises von der verantwortlichen ärztlichen Person mindestens 12 Monate im jeweiligen Tätigkeitsgebiet CT oder Interventionelle Radiologie tätig war und die entsprechenden Strahlenschutzkurse gem. Richtlinienmodul Fachkunde-MPE erfolgreich absolviert hat. Dies umfasst für das Teilgebiet CT den Spezialkurs „CT und DVT“ und für das Teilgebiet Interventionelle Radiologie den Spezialkurs „Intervention und Durchleuchtung“. Ein Basiskurs ist nicht erforderlich.
  2. Von der im Richtlinienmodul MPE vorgesehenen mindestens 3-jährigen Tätigkeit als MPE vor einer Tätigkeit als Ausbilder*in der Röntgendiagnostik kann bis zum 31.12.2025 abgesehen werden, um die Ausbildung von geeigneten MPE zu fördern.

Trotz dieser durch die Rundschreiben gegeben Möglichkeiten sollte die Sachkunde zwingend in Form einer strukturierten Ausbildung gemäß Fachkunde-Richtlinie erworben werden.

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MPE in der R̦ntgendiagnostik Рeine Umfrage: Die Ergebnisse

In unserem letzten Newsletter haben wir zur Teilnahme an einer Umfrage gebeten, in der wir euch drei Fragen zu eurer aktuellen Situation als MPE in der Röntgendiagnostik gestellt haben.

128 Teilnehmer haben an der Umfrage teilgenommen. Die Ergebnisse haben wir euch graphisch dargestellt. Eure Kommentare (ganz unten) spiegeln die aktuelle Problematik, aber auch die heterogene Situation rund um den MPE in der Röntgendiagnostik gut wider.

Wir werden diese Ergebnisse mit dem Ministerium teilen und halten euch über Feedback auf dem Laufenden.

1. Wie lange besitzt ihr die Fachkunde Röntgendiagnostik? Erwerbt ihr die Fachkunde gerade? Könnt oder wollt ihr sie gar nicht erwerben?

2022 04 umfrage mpe in der röntgendiagnostik fachkunde

2. Wie viele Geräte müsst ihr ab dem 01.01.2023 voraussichtlich betreuen?

3. Seid ihr parallel noch in anderen Abteilungen (z.B. Strahlentherapie, Nuklearmedizin) tätig?

4. Eure Kommentare:

  1. Ich besitze die Fachkunde seit 2 Jahren, habe aber seitdem nicht in der Radiologie gearbeitet.
  2. Ich bin nur nebenberuflich in der Diagnostik und hauptberuflich in der Strahlentherapie tätig.
  3. Ich würde die Richtzahlen/Empfehlungen der SSK (0,06/0,08 pro Anlage) nicht als Stellenschlüssel bezeichnen. Bspw. kann der MPE-Zeitaufwand unter Nutzung eines intelligenten Dosismanagementsystems mit Fernzugriff für den MPE im Home-Office weit darunterliegen. Initial ist natürlich für den MPE die Routineeinbindung des Dosismanagementsystems mit viel Arbeit verbunden. Später sollte es zum ‚Selbstläufer‘ werden. Die weiteren Aufgaben zu denen der MPE lt. § 132 StrlSchV hinzugezogen wird, stellen in der Regel keine Dauerbelastung dar, sondern eher terminierbare Arbeitseinsätze.
  4. Ich sehe vor allem ein Problem im Sachkundeerwerb für die Fachkunde in der Röntgendiagnostik, da es zum einen wenige fachkundige MPE in der Röntgendiagnostik gibt, die ausbilden könnten und zum anderen auch am eigentlichen Arbeitsplatz wenig Zeit dafür übrig ist. Ich befürchte aber auch, dass die meisten Betreiber der Röntgendiagnostik den MPE nur auf dem Papier für erforderlich halten (es muss halt ein Trottel benannt sein), ihn aber nicht als kompetenten Partner mit eigenen Befugnissen/Kompetenzen akzeptieren.
  5. Keine Zeit für Sachkundeerwerb während des Routinebetriebs. Keine Ausbilder verfügbar. Zu wenige Plätze in den entsprechenden Kursen verfügbar. Große Unklarheit über notwendige Messmittel und Messungen. Radiologen sehen häufig nicht die Notwendigkeit, dass ihnen ein Physiker in „ihren Bereich“ „reinredet“.
  6. Hauptaufgabengebiet Strahlentherapie. Bei unseren Bestrahlungsplanungs-CT wird Röntgendiagnostik eigener Patienten mitgemacht. Habe auch nur die Teilfachkunde CT-Diagnostik (in Baden-Würtenberg gab es früher sehr umfangreiche Beantragungsmöglichkeiten von Teilfachkunden).
  7. Da ich noch im Fachkunde-Erwerb bin, kann ich die Anzahl der zu betreuenden Geräte noch nicht abschätzen.
  8. Wir würden gerne die Fachkunde Röntgendiagnostik erwerben und haben diese bereits 2019 beantragt. Die zuständige Behörde konnte uns allerdings (seit 2 Jahren) nicht ihre dazu notwendigen Voraussetzungen zur Genehmigung der Fachkunde mitteilen.
  9. Der Sinn der Umfrage erschließt sich mir nicht. In unserer Klinik gibt es bisher keine Probleme mit der Umsetzung. Daran wird sich wohl auch 2023 nichts ändern. Das Bild draußen in der radiologischen Landschaft ist allerdings sehr heterogen. Wer bis jetzt die Gesetzgebung ignoriert hat, wird 2023 erhebliche Probleme bekommen.
  10. Als Diplom-Physiker seit 33 Jahren als Einzelkämpfer in einem radiologischen Institut tätig, aber mangels Kollegen, die die Fachkunde bestätigen könnten, nicht als MPE-Radiologie anerkannt. Da ich in der Strahlentherapie mit einem Afterloading-Gerät 2002 eine Fachkunde erworben hatte, falle ich unter die Übergangslösung, die jetzt 2023 enden soll. Eigentlich müsste mal jemand das Umweltministerium wegen dieser Verarsche verklagen. (Analog zu: Jahrelang LKW gefahren mit Führerschein, behördlich akzeptiert wegen Fahrermangels, aber nach Umdefinition der Regeln nach 33 Jahren das Fahren verboten. Danke liebe Kollegen!)
  11. Fachkunde nur für Strahlentherapie, diese aber inklusive CT und XVI (CBCT).
  12. Problem ist, dass die neuen Aufgaben durch den Strahlenschutzverantwortlichen einfach auf die vorhandenen MPEs (die eigentlich in der Strahlentherapie Vollzeit ausgelastet sind) übertragen werden. Hier benötige ich als MPE Schutz durch die Behörde, die die Einhaltung des Strahlenschutzgesetzes kontrolliert. Der Strahlenschutzverantwortliche muss unbedingt und schnellstmöglich hier zur Verantwortung gezogen werden und kann nicht einfach die Aufgaben auf die vorhandenen MPEs aus der Strahlentherapie mit übertragen ohne den Personalschlüssel zu ändern! Hierbei ist die Frage wie der Strahlenschutzverantwortliche (Klinikvorstand) über die personelle Anforderung in offizieller Form unterrichtet werden kann. Es gibt dazu ja ein Positionspapier der APT. Kann das als offizielle Quelle genutzt werden und welche Dokumente sind sinnvollerweise vorzulegen um die Rechtsvorschriften hinzuweisen?
  13. Doppelbelastung durch Tätigkeit in zwei Fachgebieten.
  14. Unsere „Abteilung Zentraler Strahlenschutz“ wurde gerade erst etabliert und wird nun strukturiert und aufgebaut, geht personell aber aus einer Gruppe von MPE in der Strahlentherapie hervor.
  15. Ich werde am 01.04.2023 in den Ruhestand gehen, aber weiterhin als freiberuflicher MPE Geräte in 2 Praxen und einem Krankenhaus tätig sein.
  16. In diversen Bundesländern keine organisierte Möglichkeit zur berufsbegleitenden Weiterbildung. Man muss schon die Tätigkeit z.B. in der Strahlentherapie pausieren lassen, um sich weiterzubilden – wenn man dann eine Möglichkeit gefunden hat. Bezahlte Ausbildungsplätze sind kaum zu finden und seine eigentliche Arbeit möchte man ja auch nicht aufgeben/verlassen. Ausbildungsstellen existieren in der Regel aufgrund des Eigenbedarfs und nicht, um Personen weiterzubilden und dann wieder gehen zu lassen.
  17. Betreuung von Röntgeneinrichtungen an mehreren Standorten im Konzern. Ein Konzernweites Dosismanagementsystem steht nicht zur Verfügung.
  18. Betreuung der Röntgenanlage im Team mit 2 weiteren Kolleg*innen.
  19. Ich arbeite in der Strahlentherapie und betreue lediglich das Planungs-CT der Strahlentherapie und tausche mich mit dem fachkundigen MPE in der Diagnostik regelmäßig aus, um ihn zu unterstützen.
  20. Dadurch, dass bei uns in der Klinik der vermittelnde MPE die Vollfachkunde für alle Gebiete hat (weil das wohl früher so üblich war) hat er die Berechtigung zur Ausbildung von neuen MPE für die Diagnostik. Er arbeitet beruflich aber nicht in der Röntgendiagnostik und kann deshalb auch nicht alle Inhalte so vermitteln, wie es meiner Meinung nach nötig wäre. Ich fühle mich oft so, als würde ich mich selbst ausbilden und komme nicht so wirklich von der Stelle. Ein Netzwerk für MPE in der Diagnostik zum Austausch, etc. wäre wundervoll.
    Nach sehr knapper Besetzung in der Strahlentherapie, muss die Diagnostik mit betreut werden, was vor allem am Anfang sehr viel Zeit verschlingt und man trotzdem die klinische Routine machen muss, bringt einen persönlich an die Grenzen des machbaren. Auch die Behörde möchte nun in Hessen, dass normale Röntgeneinheiten mit MPEs betreut werden. Zeitaufwand aktuell nicht kalkulierbar.
  21. Urlaubsvertretung, Elternzeitvertretung (für 2x 1 Monat).
  22. Tätigkeit nur in Strahlentherapie (mit Planungs-CT und On-Board-Rö, also keine wirkliche Diagnostik).

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MPE in der R̦ntgendiagnostik Рeine Umfrage

Gemäß der neuen Richtlinie Fachkunde für Medizinphysik-Experten müssen die ausbildenden MPE nach dem Erwerb der Fachkunde Röntgendiagnostik drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Darüber hinaus werden fremd-fachkundige MPE über den 01.01.2023 seitens Behörde nicht mehr für anzeigepflichtige Röntgenmodalitäten akzeptiert.

Diese Umstände führen einerseits zur Verzögerung der Ausbildung weiterer benötigter MPE und andererseits zu personellen Herausforderungen bei der Anwendung des Stellenschlüssels (0,06/CT, 0,08/Interventionsanlage).

Wir möchten von euch wissen, wie gut ihr personell auf den 01.01.2023 vorbereitet seid und würden uns freuen, wenn ihr an einer 2-minütigen Umfrage teilnehmen würdet.

Die Ergebnisse der Umfrage teilen wir euch in der Mai-Ausgabe unseres Newsletters mit.

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