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AAPM Task Group Report 307: Use of EPIDs for Patient-Specific IMRT and VMAT QA

Die American Association of Physicists in Medicine (AAPM) Task Group 307 (TG-307) hat eine umfassende Überprüfung der Nutzung von elektronischen Portal Imaging Devices (EPIDs) für patientenspezifische Qualitätskontrolle (PSQA) und Transitdosimetrie durchgeführt. Diese gibt eine Übersicht über die Physik, die Modellierung, Algorithmen und klinische Erfahrungen mit EPID-basierten Dosimetrietechniken. Es werden Empfehlungen für die Inbetriebnahme, Kalibrierung, Validierung, regelmäßige Qualitätssicherung sowie anzusetzende Grenzwerte gegeben.

Es werden zudem auch Limitationen und Herausforderungen bei der klinischen Implementierung der EPID-Dosimetrie aufgezeigt. Die TG-307 konzentrierte sich dabei auf kommerziell verfügbare Systeme.

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uptake beitrag

Update der Seite zur Radioiodtherapie

Wir gestalten unseren Bereich zur Radioiodtherapie neu. Auf drei neuen Unterseiten wird es künftig ausführliche Beschreibungen zur Radioiodtherapie bei benignen und malignen Schilddrüsenerkrankungen inklusive Blutdosimetrie bei Hochrisikopatienten mit differentiellem Schilddrüsen-Ca sowie eine Übersicht der Messtechnik bei der Uptake-Bestimmung geben. Der Anfang erfolgt mit einer detaillierten Vorstellung des Uptake-Messplatzes, in der ihr alles über dessen Aufbau, Verwendung sowie Kalibrierung erfahrt. Die beiden weiteren Artikel folgen in den nächsten Wochen.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen und freuen uns auf euer Feedback.

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euro

MPE: Unterbezahlt trotz Qualifikation?

In unserer Umfrage zu Gehältern von Medizinphysik-Experten (MPE) haben wir versucht etwas Transparenz zu schaffen und insbesondere der Unterbezahlung entgegenzuwirken. Wer bis heute immer noch nicht mindestens ein tarifliches Einstiegsgehalt nach oder äquivalent zu TV-L EG 14 Stufe 2 (67.000€*) erhält, dem hilft hoffentlich der nachfolgende Beitrag. Vorweg sei noch gesagt, dass die Betonung hier ganz klar auf mindestens liegt, da das übliche Branchengehalt höher liegt, wie dem Ergebnis unserer Umfrage entnommen werden kann.

Klickt man in gängigen Jobportalen durch Stellenanzeigen für Medizinphysik-Experten, stellen wir leider immer noch mit Erschrecken fest, dass einige Arbeitgeber die Verantwortung der ausgeschriebenen Positionen nicht in finanzieller Hinsicht abbilden. Insbesondere in größeren Klinken und Universitätskliniken wird der Medizinphysik-Experte häufig wie ein wissenschaftlicher Mitarbeiter behandelt und nach oder äquivalent zu TV-L EG 13 vergütet. Darüber hinaus fehlt in einigen Häusern eine tarifliche Abhebung der fachkundigen von auszubildenden nicht-fachkundigen Medizinphysik-Experten. Dass diese Handhabungen nicht rechtens sind, hat bereits 2015 ein Landesarbeitsgericht in einem Urteil festgestellt.

Ein klagender Medizinphysik-Experte bat am 10. April 2013 um die Überprüfung seiner Eingruppierung – damals TV-L EG 11 Stufe 5 – mit der Auffassung, er sei in EG 15, mindestens jedoch EG 14 einzugruppieren. Am 8. Juni 2015 hat das Landgericht Köln dieser Forderung zugestimmt (Aktenzeichen 5 Sa 210/15) und den beklagten Arbeitgeber verpflichtet die Vergütung des Medizinphysik-Experten mit folgender Begründung (rückwirkend) anzupassen:

„Das Tatbestandsmerkmal der „besonderen Schwierigkeit“ ist erfüllt. Die fachlichen Anforderungen, die der Kläger erfüllen muss, um als MPE tätig zu sein, heben sich in beträchtlicher und gewichtiger Weise von denjenigen der EG 13 TV-L ab. Er musste Spezialkenntnisse erwerben, über die er aufgrund eines bloßen Hochschulstudiums nicht verfügt hat. Dies ergibt sich bereits aus der Anlage 1 Unterpunkt A 2 der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung. Dort ist ausgeführt, dass ein MPE über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in einem naturwissenschaftlich-technischen Fach an einer Hochschule oder Fachhochschule verfügen muss, sowie darüber hinaus Nachweise, dass das Qualifikationsniveau gemäß Anlage A 2.3 in medizinischer Physik erreicht ist, zu erbringen hat. In diesem Sinne bestimmt § 3 Abs. 2 Nr. 21 Strahlenschutzverordnung, dass ein MPE ein „in medizinischer Physik besonders ausgebildeter Diplom-Physiker mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz oder eine inhaltlich gleichwertig ausgebildete Person mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz“ ist.

Nichts anderes ergibt sich aus den Informationen der Hochschulen, auf die sich die Beklagte beruft. So wird in der Presseinformation der Fachhochschule H ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Studium sowie ein Grund- und Spezialkurs in Strahlenschutz Voraussetzung seien, um zum MPE zu werden. Zusätzlich müsse normalerweise nach dem Studium zwei Jahre lang eine praktische Ausbildung in einem Klinikum absolviert werden. Soweit die Fachhochschule in Zusammenarbeit mit Externen die Möglichkeit verschafft, die Qualifikation zum MPE zu erwerben, kann und wird sie hinter diesen Anforderungen nicht zurückbleiben.

Die Tätigkeit des Klägers hebt sich auch mindestens zu einem Drittel durch besondere Bedeutung aus der EG 13 TV-L heraus. Seine Tätigkeit ist deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller als die Tätigkeiten, die unter die EG 13 TV-L fallen. Dies ergibt sich aus der Tragweite der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit. Dabei hat die Kammer berücksichtigt, dass nahezu alle Tätigkeiten in einem Krankenhaus eine gewisse Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit haben. Sie ist jedoch zu der Auffassung gelangt, dass die Tätigkeit des Klägers erheblich über diese generelle Tragweite hinausgeht, die bereits von der EG 13 TV-L erfasst ist. Dies ergibt sich aus der Erwägung, dass der Kläger in einem ganz besonders sensiblen Bereich tätig ist, in dem es regelmäßig – ohne dass dies zu hoch gegriffen ist – um Leben oder Tod geht. Er ist an maßgeblicher Stelle an der Behandlung schwerstkranker Patienten beteiligt. Darüber hinaus arbeitet er mit Strahlen, die neben ihrem Nutzen – wie allgemein bekannt ist – erhebliche Risiken für alle Personen mit sich bringen, die ihnen ausgesetzt sind. Er darf sich in seiner Tätigkeit keinen Fehler erlauben, weil dieser mit erheblichen Folgen für die Patienten, aber auch für die Beklagte (Öffentlichkeitswirkung) verbunden wäre.“

(Prozessbericht Az. 5 Sa 210/15, Justizportal NRW)

Um die Gehälter der Branche nachhaltig zu verbessern, muss bundesweit zunächst eine Unterbezahlung durch falsche tarifliche Eingruppierung verhindert werden. Dieser Rechtsspruch sollte Anlass für alle betroffenen medizinphysikalischen Abteilungen sein, eine rückwirkende Höhergruppierung bei der Personalabteilung zu beantragen. Dass die dafür erforderlichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind, hat das Landgericht Köln festgestellt: Ein Medizinphysik-Experte ist kein wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ausgehend von TV-L EG 14 wäre eine entsprechende Höhergruppierung oder die Rechtfertigung von Zulagen bei der Übernahme weiterer Bereiche, in denen sich die Verantwortung maßgeblich unterscheidet, z.B.

  • durch die Übernahme von Personalverantwortung (Leitung),
  • die Wahrnehmung der Funktion des SSBV, SSB (in mehreren Fachbereichen), des Gefahrgutbeauftragten uvm.,
  • und Hauptverantwortlichkeiten für relevante Tätigkeiten (z.B. Dosimetrie),

folgerichtig. Das anvisierte tarifliche Endgehalt wäre damit zumindest etwas attraktiver (TV-L EG 15, St. 6: ca. 97.500€*). Als Konsequenz dieser Korrektur wäre eine Erhöhung der außertariflichen Gehälter nach oben zu erwarten.

Mit den Verdienstmöglichkeiten in anderen Feldern (z.B. Industrie, Wirtschaft) können die hier dargestellten tariflichen Zahlen nicht konkurrieren. In einer Zeit, in der das gesamte Gesundheitswesen immer stärker wirtschaftlich denken muss, müssen sich klinische Arbeitgeber attraktiv für qualifiziertes Personal positionieren, da sonst die Gefahr der Abwanderung gut ausgebildeter Medizinphysik-Experten besteht. Gemeinsam müssen wir dieses Umdenken vorantreiben.

* Aktuell liegt das tarifliche Gehalt für TV-L EG 14 Stufe 2 noch bei ca. 60.000€ bzw. das für TV-L EG 15 Stufe 6 bei ca. 84.500€. Der Tarifvertrag ist zum 30.09.2023 jedoch ausgelaufen. Die aktuellen Forderungen (Stand 11.10.2023, +10,5%, min. 500€) werden so sicherlich nicht umgesetzt, aber ein Blick in die bereits abgeschlossenen Tarifrunden beim TV-ÖD und AVR lassen vermuten, dass eine Steigerung von 5,5% (mindestens 200€) + 200-300€ Sockelbetrag und einmalig ca. 3000€ Inflationsausgleich zu erwarten sind.

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Poster: Strahlenschutz im OP

Wir haben ein Poster zum Thema Strahlenschutz im OP erstellt, dass die wichtigsten Verhaltensregeln beim Umgang mit ionisierender Strahlung im OP mit kleinen Abbildungen zusammenfasst. Das Poster richtet sich folglich in erster Linie an das beruflich exponierte Personal, das regelmäßig im OP tätig ist und darf daher gerne geteilt werden. Es behandelt folgende 10 Strahlenschutzgrundsätze

  • Abstand
  • Aufenthaltszeit
  • Apparativen Strahlenschutz
  • Röhrenposition
  • Detektor- und Patientenposition
  • Pulsrate
  • Belichtungsmodus
  • Einblendung vs. Zooming
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Operatives Verhalten (Liste)

Das Poster wurde im gängigen DIN A0 Format erstellt, sodass es im (laminierten) Großdruckformat an geeigneter Stelle aufgehängt werden kann.

(An einigen mobilen Endgeräten werden die Abbildungen in der PDF-Datei nicht korrekt dargestellt. Bestenfalls die Datei am Rechner öffnen.)

Du hast einen Fehler gefunden oder hättest das Poster gerne in den klinikinternen Farben deiner Einrichtung? Dann schick uns einfach den Farbcode und wir individualisieren dein Poster – gänzlich kostenneutral.

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gehaltsumfrage bild

Die Ergebnisse der Gehaltsumfrage sind online

Im März dieses Jahres haben wir zu einer Umfrage zur Gehaltsstruktur von in Deutschland tätigen Medizinphysikerinnen und Medizinphysikern aufgerufen. An der Umfrage beteiligten sich überwältigende 730 Kolleginnen und Kollegen, sodass es sich hiermit um die bisher größte Datenerhebung zum Arbeitsumfeld Medizinphysik in Deutschland handelt.

Die Ergebnisse der Umfrage sind ab sofort auf unserer Seite zu Gehältern zu finden:

Wir möchten uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern herzlich bedanken!

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Jahresbericht des Strahlenschutzregisters 2021

Im Strahlenschutzregister (SSR) werden die Daten aller beruflich exponierten und in Deutschland überwachten Personen zentral zusammengeführt. Die Daten aus 2021 wurden nun ausgewertet und in einem Bericht vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht.

Von insgesamt 418.000 überwachten Personen gehörten 3/4 zum medizinischen Bereich. Eine messbare Dosis wurde bei 102.000 Personen dokumentiert, davon 54% bei medizinischem und 31% bei fliegendem Personal. Die mittleren effektiven Jahresdosen der einzelnen Berufsgruppen lagen bei 0,31 mSv (Medizin), 0,77 mSv (Kerntechnik), 0,76 mSv (allg. Industrie), 0,24 mSv (Forschung und Lehre) und 0,84 mSv (fliegendes Personal). Die höchste Exposition von im Mittel 2,41 mSv wurde bei Personen an Radonarbeitsplätzen dokumentiert. Zudem kam es zu den folgenden Grenzwertüberschreitungen:

Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die die berufliche Strahlenexposition verglichen mit der natürlichen Strahlenexposition im Durchschnitt auf einem niedrigen Niveau liegt. Ein Vergleich mit den Auswertungen der vergangenen Jahre zeigt sogar einen rückläufigen Trend.

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§2.2 barco beleuchtungsstärkemessgerät (barco lcd sensor)

Neue Seite zu Bildwiedergabesystemen (Monitore) online

Wir haben eine neue sehr umfangreiche Seite zu Bildwiedergabesystemen (Monitoren) veröffentlicht. Hier werden Grundlagen, die Durchführung der Qualitätssicherungen, die Unterschiede der DIN V 6868-57:2001-02 und DIN 6868-157:2022-01 sowie Testbilder und deren Bewertungsverfahren vorgestellt. In den letzten Kapitel haben wir euch zudem Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Abnahme- und Konstanzprüfung erstellt und hilfreiche Tipps für typische Fehler aufgelistet.

Ein Hinweis zur Transparenz (Werbung): Teile des Artikels wurden gemeinsam mit der Firma Barco verfasst, sodass dieser firmenspezifische Produkte und Verfahren beinhaltet.

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fragezeichen

Umfrage: Gehaltsstruktur der Medizinphysik-Community

Das Gehalt von Medizinphysik-ExpertInnen ist ein vielfach diskutiertes Thema. Im Rahmen einer Umfrage möchten wir gemeinsam mit der Medizinphysik-Community die Gehaltsstruktur unserer Berufsgruppe anonymisiert erfassen und auswerten. Dabei werden Faktoren wie demographische Daten, Berufserfahrung, akademischen Grad, Anzahl der Arbeitgeber, die berufliche Stellung und Verantwortung sowie den fachlichen Bereich berücksichtigt.

Aus dem Ergebnis der Umfrage erhoffen wir uns, dass die Gehaltsstruktur in Deutschland transparenter wird und jede/r MPE anhand der Daten seine individuelle Situation einschätzen und bewerten kann. Im Allgemeinen lässt sich in einem zweiten Schritt ggf. die Notwendigkeit einer Gewerkschaft beurteilen.

Hier geht’s zur Umfrage:

Damit wir ein möglichst repräsentatives Ergebnis erhalten, hoffen wir, dass möglichst viele MPE teilnehmen und bitten darum diesen Link auch gerne mit Kolleginnen und Kollegen zu teilen. Die Umfrage dauert ca. 2 Minuten und wird für ca. 4 Wochen geöffnet sein. Das Ergebnis wird nach der Auswertung über diese Liste und ggf. auf unserer Seite zu MPE-Gehältern veröffentlicht.

Die Teilnahme erfolgt vollständig anonym, sodass die Einträge weder durch uns noch durch andere einer Person zugeordnet werden können.

Wir bedanken uns im Vorfeld für jede Teilnahme!

Euer Medizinphysik-Wiki-Team,
Moritz Budde & Felix Bärenfänger

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versicherung

Endlich – die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinphysik-Experten!

Für die wachsende Anzahl der selbstständigen Medizinphysik-Experten ist der korrekte Versicherungsschutz elementar. Im Sommer letzten Jahres haben wir im Rahmen einer Umfrage den Status Quo abgefragt und uns in den Austausch mit Versicherern begeben. Da es sich bei unserer Berufsgruppe um einen neues Klientenfeld handelt, haben wir festgestellt, dass bei den meisten Versicherern keine Standardversicherungen angeboten wird. Aus eigener Erfahrung wissen wir zudem, dass bei einigen Versicherungen die wesentlichen Risiken nicht abgedeckt werden.

Umso mehr freut es uns, der MPE-Community mitteilen zu können, dass wir nach ca. 6 Monaten erfolgreicher Zusammenarbeit die Lösung, die gemeinsam mit einem Partner erarbeitet wurde, präsentieren können:

Der angebotene Versicherungsschutz besteht für die freiberufliche Tätigkeit als Medizinphysik-Experte und/oder Medizinphysiker – ohne eigene Praxis/Personal – mit medizinisch-physikalischen Aufgaben gemäß dem Berufsbild nach der StrlSchV, insbesondere unter Berücksichtigung des §132 StrlSchV.

Die Berufshaftpflichtversicherung mit Sonderkonditionen kann bereits ein Jahr vor dem konkreten Wechsel abgeschlossen werden.

Eine Berufshaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Fehlt die Police, können Schadenersatzansprüche schnell existenzbedrohend werden. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit unserem Partner eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung entwickelt.

Melden Sie sich für weitere Informationen und/oder einen unverbindlichen Kontakt zur Versicherung!

Aus der damaligen Umfrage ging hervor, dass nur 43 % der freiberuflichen Medizinphysik-Experten über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. 37 % hatten eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, ca. 21% eine Vermögensschadenversicherung. Ca. 40 % der Befragten – egal ob nebenberuflich tätig oder selbstständig – hatten gar keine Versicherung abgeschlossen. Die Hälfte der Befragten haben mehr als 500 € für ihre Versicherung ausgegeben, die andere Hälfte weniger als 500 €.

Bereits versicherten Medizinphysik-Experten empfehlen wir, beim aktuellen Versicherer die Abdeckung relevanter Risiken genaustens zu erfragen/prüfen. Wir hoffen, dass wir mit der neuen Lösung eine Versicherungslücke schließen können und freuen uns, dass wir mit dieser Versicherung vielen selbstständigen MPEs weiterhelfen können!

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Meinung Diskussion

Die neue Medizinphysik-Mailingliste startet!

Wie schon im letzten Jahr angekündigt wird Herr Kurt Baier die Medphys-D Mailingliste durch das Beenden seines beruflichen Engagements nicht mehr weiterführen. Wir haben angeboten, die Kommunikation der Medizinphysik-Community in klassischer E-Mailform fortzusetzen und freuen uns, dass wir den Start der neuen Mailingliste nun endlich verkünden können.

Damit die Registrierung DSGVO-konform verläuft müssen sich alle Interessierten unter dem nachfolgenden Link erneut in die Mailingliste eintragen.

An dieser Stelle möchten wir uns abschließend herzlich bei Herrn Baier für die Arbeit bedanken, die in den vergangenen Jahren in diese Mailingliste gesteckt wurde. Vielen Dank!

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