Dosismanagement

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 14 (1) Nr. 2b) StrSchG – Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen – ist ein Medizinphysik-Experte (MPE) „bei einer Untersuchung mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, die mit einer erheblichen Exposition der untersuchten Person verbunden sein kann […]“ zur Mitarbeit hinzuzuziehen. Die Verpflichtung galt nach §§ 197 und 198 (Übergangsvorschriften) ab dem 31.12.2022 für bestehende Anzeigen, Neuanlagen hingegen sind bereits seit Einführung des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 betroffen.

Eine „erhebliche Exposition“ ist nicht explizit in den Begriffsbestimmungen definiert. In § 131 (2) – Medizinphysik-Experte – sind jedoch die Tätigkeiten aufgezählt, bei denen ein Medizinphysik-Experte zur Mitarbeit hingezogen werden muss. Darunter finden sich aus dem Bereich der Röntgendiagnostik die „Untersuchungen […] mit einem Computertomographen oder mit Geräten zur 3D-Bildgebung von Objekten mit niedrigem Röntgenkontrast (Ausnahme Tomosynthese)“ und „Interventionen, bei denen die Röntgeneinrichtung zur Durchleuchtung eingesetzt werden“. Nach § 1 StrSchV – Begriffsbestimmungen bezeichnet eine Intervention den „Einsatz von Röntgenbildgebungstechniken, um zu medizinischen Zwecken die Einbringung von Geräten und Substanzen in den Körper und ihre Steuerung zu ermöglichen.“

Seit Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung sind in § 132 die – Aufgaben des Medizinphysik-Experten – festgelegt. In Bezug auf die Verwendung eines Dosismanagementsystems sind insbesondere die folgenden Aufgaben zu nennen:

  • Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewendet wird
  • Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte
  • Untersuchung von Vorkommnissen

Diese Aufgaben sind im Einzelnen an anderer Stelle definiert. Nach § 122 (2) StrSchV – Beschränkung der Exposition – muss „für jede Art der Untersuchung und Behandlung die Expositionen der Personen […] regelmäßig ausgewertet und bewertet“ werden. Diagnostische Referenzwerte müssen den Untersuchungen zu Grunde gelegt werden (§ 122 (3) StrSchV) und im Falle eine Überschreitung nach § 85 StrSchG – Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten […] – mit einer Begründung dokumentiert werden. (Bedeutsame) Vorkommnisse sind nach § 105 – Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen – zur untersuchen. Hinzu kommt, dass auf Nachfrage der ärztlichen Stelle oder der zuständigen Behörde unter anderem Auswertungen der Expositionen gefordert werden können.

Einleitung

Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere bei einer größeren Anzahl von Röntgengeräten in einer Einrichtung, ist ein Dosismanagementsystem ein unverzichtbares Handwerkzeug. Nur so ist eine übersichtliche und effiziente Überwachung der vielen Daten, insbesondere auf bedeutsame Vorkommnisse, möglich und unterstützt so den MPE bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Weiterhin unterstützt das Dosismanagementsystem in der Optimierung des Strahlenschutzes und bietet die Möglichkeit retrospektiver Auswertungen und erleichtert so die Zusammenarbeit mit ärztlichen Stellen und Behörden.

Infrastruktur

Das Dosismanagementsystem ist ein zentrales Erfassungs- und Analysesystem, sodass es gemeinsam mit der IT in die Krankenhaus-IT-Infrastruktur eingebunden werden muss.

DICOM

Die Daten werden im DICOM-Format (Digital Imaging and Communications in Medicine) versendet, dem – wie der Name schon sagt – Standardformat in der Bildgebung, Kommunikation und Archivierung. Wenn neue Modalitäten in den Gerätepark integriert werden bzw. in das Dosismanagementsystem eingebunden werden, sollte initial geprüft werden, ob die DICOM-Tags seitens Hersteller korrekt belegt sind. Leider stellt sich trotz definierter Standards häufig heraus, dass gewisse Einträge nicht korrekt sind. Die Tags werden über achstellige Hexadezimalzahlen (Attribute) definiert. Zum Beispiel:

  • (0010, 0010) = Patientenname
  • (0008, 0020) = Studiendatum
  • (0008, 0070) = Hersteller der Modalität
  • (0008, 1010) = Name der Modalität
  • (0018, 9345) = CTDIvol
  • (01F1, 1008) = Scanlänge

Einbindung

Die einfachste Anbindung ist die Weiterleitung der Daten über das PACS, in dem zwecks Archivierung ohnehin alle Daten zusammenlaufen. Sollte eine Weiterleitung aus technischen, monetären oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, kann auch ein Y-DICOM-Gateway vor das PACS geschaltet werden, was in der Regel jedoch auch mit Kosten und zudem mit mehr Aufwand verbunden ist. Alternativ können die Daten über einen gesonderten DICOM-Knoten an das Dosismanagement senden, diese Funktion besitzen jedoch nicht alle Geräte (hersteller- und gerätespezifisch).

dosismanagement infrastruktur
Beispielhafte Einbindung des Dosismanagementsystems in die Infrastruktur der Krankenhaus-IT

Achtung: Manche vorgeschalteten PACS-Systeme (z.B. dedizierte Kardiologie-PACS-Systeme) unterstützen das Speichern des RDSR nicht und verwerfen diesen stattdessen. Hier sollte in Betracht gezogen werden, den RDSR direkt an das Dosismanagementsystem zu schicken.

Datenquellen

Die Übermittlung der Dosisdaten sollte bestenfalls via RDSR (Radiation Dose Structured Report) erfolgen. Falls dieser Pfad seitens Modalität, z.B. aufgrund des Gerätealters, nicht zur Verfügung steht, kann eine Anbindung über MPPS (Modality Performed Procedure Step) oder OCR (Optical Character Recognition) erfolgen. Der Umfang der mitgelieferten Informationen ist bei den beiden zuletzt genannten Möglichkeiten jedoch eingeschränkt. Bei Mammographie- oder konventionellen Röntgeneinrichtungen kann auch der DICOM Header der Bilddaten ausgewertet werden. Prinzipiell können dort alle relevanten Informationen ausgelesen werden. Nachteilig ist, dass verworfene Bilder (z.B. Fehlaufnahmen) in dieser Konstellation in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Modalität Beschreibung Bevorzugte Quelle Alternative Quelle Anmerkung
CR, DEXA
Computed Radiography, Dual-Energy-X-ray Absorptiometry (Knochendichte)
RDSR
DICOM Header
Die meisten CR-Anlagen können keinen RDSR versenden und im DICOM Header wird in den meisten Fällen auch keine Dosis angegeben
DX, RF
Digital X-Ray, Radiofluoroscopy (Durchleuchtung)
RDSR
DICOM Header, HL/ ORM, MPPS
DL-Zeit und Dosis stehen nicht im DICOM Header
XA
X-Ray Angiography
RDSR
DICOM Header, HL7 ORM, MPPS
DL-Zeit und Dosis stehen nicht im DICOM Header. Nur mit RDSR kann die PSD berechnet werden
MG
Mammographie
DICOM Header
RDSR, MPPS
CT
Computertomographie
RDSR
Dose Report (Secondary Capture)
CBCT
Cone-Beam CT
Dose Report (Secondary Capture)
US, MR
Ultraschall, Magnetresonanztomographie
DICOM Header
NM
HL7
RDSR
  • RDSR: Radiation Dose Structured Report
  • MPPS: Modality Performed Procedure Step = Rückmeldung von der Modalität
  • ORM: Order Request Message = Anforderung einer Untersuchung
  • PSD: PeakSkinDose

Achtung: Manchmal werden seitens Hersteller falsche Modalitätenkürzel gesendet. Prüft die Richtigkeit bestenfalls direkt bei der Inbetriebnahme.

Vorbereitung

Der Markt bietet eine breite Palette diversifizierter Dosismanagementsysteme mit variablen Funktionalitäten an. Um herauszufinden welches Dosismanagementsystem das Beste für den jeweiligen Betrieb ist, sind sorgfältige Planungen, insbesondere eine Bestandsaufnahme der anzubindenden Modalitäten, erforderlich.

Insbesondere in größeren Häusern, in denen regelmäßige Gerätewechsel und Neuinbetriebnahmen durchgeführt werden, sollte gemeinsam mit der Medizintechnik und der IT eine Geräteübersicht mit den wichtigsten Eckdaten erstellt und bei Änderungen aktualisiert werden. Die gemeinsame Bestandsliste sollte z.B. die folgenden Geräteinformationen enthalten:

  • Haus (bei mehreren Häusern)
  • Abteilung (Radiologie, Kardiologie, Urologie …)
  • Modalität (CT, XA, RF)
  • Hersteller
  • Model
  • Softwareversion
  • Seriennummer
  • AE-Title
  • Station Name (gemäß DICOM-Tag)
  • IP-Adresse
  • Anzeigename im Dosismanagementsystem
  • Exporttyp (RDSR, MPPS, OCR, DICOM Header, EXAM Protokoll)
  • MPE-Pflicht (Ja/Nein)
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Anzeigedatum (Behörde)
  • Termine der SV-Prüfung
  • Medizinprodukte-Kennung (Technik)
  • GID (Ärztliche Stelle)

Um beurteilen zu können, ob ein Dosismanagement für die jeweilige Klinik geeignet ist, sollten weitere häuserspezifische Anforderungen geprüft werden. Beispielsweise könnten folgende Leitfragen gestellt werden:

  1. Wie viele Geräte (CT, XA, DX, CR, MG) sollen insgesamt angebunden werden?
  2. Sollen nuklearmedizinische Geräte eingebunden werden?
  3. Wie ist die Datenqualität der Modalitäten? Ist eine sinnvolle DRW-Verknüpfung möglich? (Bei einigen Geräteherstellern liefert das Kommentarfeld des RDSR hilfreiche Informationen um bei Kombi-Untersuchungen die Serien den richtigen DRW zuordnen zu können. Manche Dosismanagementhersteller bieten zudem auch die Möglichkeit, die Daten aus dem RDSR mit Serienbeschreibungen aus den Bilddaten zu ergänzen.)
  4. Wie ist der Workflow im Herzkatheterlabor? (Häufig ist die Bezeichnung der Studienbeschreibung ein Problem.) Kann die Studienbeschreibung nachträglich, z.B. via HL7-Schnittstelle, editiert werden? Wie landen diese Korrekturdaten im Dosismanagementsystem?
  5. Welche Berufsgruppe ist für die Begründung von Überschreitungen zuständig?

Geräteauswahl

Welche Geräte sollen im Dosismanagementsystem angebunden werden?

Die Frage, welche Röntgenmodalitäten an das Dosismanagementsystem angebunden und überwacht werden müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Anforderungen zurzeit je nach Regierungsbezirk unterschiedlich sind. Zur Abdeckung des Verantwortungsbereichs des Medizinphysik-Experten genügt theoretisch die Anbindung der Hochdosisgeräte (CT, Niedrigkontrast-CBCT und Interventionen bzw. XA und RF-Anlagen mit hoher Exposition), wobei auch hier die Definitionen schwammig formuliert sind. Dazu mehr in den nachfolgenden Kapiteln.

Grundsätzlich ist die Anbindung aller Geräte empfehlenswert, da diagnostische Referenzwerte auch abseits von Hochdosisgeräten etabliert sind (z.B. ERCP, Konv. Projektionsradiographie). Nur durch die systematische Erfassung und Auswertung dieser Daten können Optimierungspotentiale aufgedeckt werden und für interne Schulungen und zur Sensibilisierung der Anwender genutzt werden.

Interne Kommunikation

Damit das Dosismanagement nicht zur Arbeitszeitbeschaffung für den MPE wird, ist die Einbindung der jeweiligen Abteilungen, insbesondere der Abteilungsleiter – bestehend aus Chefarzt, SSB und ltd. MTR/MFA/Pflege – essentiell für erfolgreichen Strahlenschutz. Steht die Anschaffung (oder der Austausch) eines Dosismanagementsystems noch an, sind die Verantwortlichen spätestens bei der Applikationsschulung hinzuzuziehen, damit der eigenständigen Bearbeitung von Ereignissen nichts im Wege steht. Ist das System bereits in Betrieb, sind analog interne Schulungen anzubieten und bei Personalrotationen zu wiederholen.

Harmonisierung von Protokollen

Bestenfalls werden die Untersuchungsbezeichnungen bereits vor der Inbetriebnahme harmonisiert. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Modalitäten gleichen Typs aus mehreren Häusern und Abteilungen am System angebunden sind. Die prospektive Abstimmung erleichtert die anschließende Kategorisierung und DRW-Zuordnung.

Beispielweise ist bei der CT und beim konventionellen Röntgen wichtig, dass die Serienbeschreibungen oder Akquisitionsprotokolle eindeutig benannt sind. Der Thorax a.p. muss vom lateralen Thorax zu unterscheiden sein. Bei CT-Kombinationsuntersuchungen müssen die einzelnen Spiralen durch geeignete Benennung differenzierbar sein.

Bei C-Bögen und Angiographieanlagen muss in erster Linie die Untersuchungsbezeichnung (Studienbeschreibung) möglichst eindeutig sein. Im Optimalfall wird die Anforderung über die Worklist des KIS-Systems an das Gerät übergeben und über das PACS an das Dosismanagement weitergeleitet. Bei der Anforderung darf kein Freitextfeld verwendet werden, sondern ein Dropdown mit vorausgefüllten Einträgen. In Einzelfällen kann es hilfreich sein, die Untersuchungsbezeichnung an der Anlage auswählen zu können, um z.B. bei einer Standby-PCI im Nachhinein differenzieren zu können, ob eine reine Diagnostik oder Intervention durchgeführt wurde. Die Problematik in Herzkatheterlaboren ist bundesweit bekannt (Stand 2024) – es steht zum Beginn der Untersuchung noch nicht fest, ob nur eine Koronarangiographie oder zusätzlich noch eine PCI durchgeführt wird. Wird die Untersuchungsbezeichnung während des Eingriffs angepasst, wird der DICOM-Tag an der Modalität häufig nicht aktualisiert. Die Folge sind Meldungen des Dosismanagementsystems wegen Überschreitung des DRW der Koronarangiographie, aufgrund falscher Zuordnung. Es gibt mittlerweile Lösungen, die Einträge nachträglich über eine Schnittstelle zum radiologischen Abrechnungssystem (HL7 ORM Nachrichten oder sogar HL7 BAR Nachrichten) zu korrigieren. Diese elegante Lösung bieten jedoch (noch) nicht alle Systeme (KIS, Abrechnung, Dosismanagement) an (Stand 2024).

Auswahl der Software

Der Markt bietet eine Vielzahl von Anbietern, sodass eine ausführliche Marktrecherche im Vorfeld ratsam ist.

Funktionen

Um ein Dosismanagementsystem bewerten zu können, sollten der Funktionsumfang und die Anwenderfreundlichkeit im Rahmen von Live-Demos überprüft werden. Die folgenden Funktionen sollte ein Dosismanagement mindestens mitbringen:

  • Automatische Aufzeichnung der Expositionsdaten über eine DICOM-Schnittstelle mit allen relevanten Daten wie z.B. Datum, Patientenname, Untersuchung, Gewicht, Größe, DFP oder DLP und CTDI, Air Kerma, Effektive Dosis
  • Bündelung unterschiedlicher Protokollnamen / Untersuchungsdaten aufgrund abweichender Namensgebung
  • Überwachung der diagnostischen Referenzwerte (DRW) inkl. Begründung
  • Möglichkeit der Definition interner Referenzwerte für Untersuchungen ohne DRW
  • Überwachung der DRW auf Studien- und Serienebene (z.B. bei Kombinationsuntersuchungen in der CT)
  • Überwachung von Vorkommnissen und deren Bedeutsamkeit
  • Überwachung der sendenden Modalitäten
  • Berechnung der kumulativen Dosis
  • Berechnung der effektiven Dosis über Konversionsfaktoren
  • Berechnung der maximalen Hautdosis (Peak-Skin-Dose), Dokumentation der Blenden, kV, mAs, Gantrywinkel usw.
  • Darstellung der Auswertung nach Institut, Gerät, Untersuchung uvm.
  • Mitteilung von Überschreitungen (z.B. Pop-Up, E-Mail)

Weitere zusätzliche Features könnten sein:

  • Berechnung einzelner Organdosiswerte
  • Berechnung einzelner Organdosiswerte vor der Computertomographie (CT-Expo)
  • Berechnung der effektiven Dosis mit Monte-Carlo-Simulation
  • Aufzeichnung der Kontrastmittelmenge
  • Dokumentation des CT-Topogramms zum Abgleich mit dem gefahrenen Protokoll
  • Analyse der Geräteauslastung zur wirtschaftlichen Optimierung
  • SSDE-Berechnung (Size Specific Dose Estimate)

Kosten

Neben den Funktionalitäten, sind natürlich auch die Kosten des Dosismanagementsystems zu berücksichtigen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Server- und Softwarekauf
  • Lizenzgebühren, ggf. Campus-Lizenz
  • Service-Gebühren
  • Einrichten von DICOM-Knoten (Firmeneigene Geräte / Fremdgeräte)
  • Zusätzliche Schnittstellen (z.B. Abrechnung)
  • Folgeschulungen / -applikationen

Anbieter

  • DoseWatch (GE Healthcare)
  • Radimetrics Enterprise Platform (Bayer)
  • DoseIntelligence (RayMedix IT)
  • Teamplay (Siemens)
  • Syncro-Dose (Fujifilm)
  • DOSE (Qaelum, Dedalus)
  • medigration Domako (bender gruppe medigration)
  • DoseM (INFINITT Healthcare)
  • Dose&Care (Guerbet)
  • EasyDoseQM (BMS InformationsTechnologie GmbH)
  • QIT Dosismangement (QIT Systeme)
  • RadCentre Dose View (i-Solutions Health)
  • DoseTrack (Sectra)

Probleme

Durch die – in Bezug auf die Trägheit des Rechtswesens – neuen Anforderungen an Dosismanagementsysteme, bestehen bundesweit noch viele Probleme. Wir unterscheiden hier zwischen kleineren „Standardproblemen“, gefolgt von Kapiteln zu vermeintlich größeren Problemen.

Standardprobleme

  • Mit dem Funktionsumfang einiger Dosismanagementsysteme lassen sich die rechtlichen Anforderungen häufig nicht vollständig umsetzen
  • Nicht-RDSR-fähige Röntgenmodalitäten erschweren die Auswertung aufgrund mangelnder Datenqualität
  • Die Einheiten des Dosisflächenprodukts variiert je nach Hersteller, was die Kommunikation mit den Ärzten erschwert, da diese an die jeweilige Einheitendarstellung gewohnt sind
  • Keine einheitliche Definition einer Patientengruppe: Manchmal sind es 10 Personen (Leitfaden für DRW, Schreiben des BMUV zur Handhabung der DRW), manchmal 20 Personen (StrlSchV A14)
  • Moderne neue Geräte (Stand 02-2024) einiger Hersteller verfügen über keinen zweiten DICOM-Knoten mit Autopush-Funktion, sodass bei Anwendern ohne PACS-Weiterleitung zusätzliche Kosten für eine DICOM-Weiche entstehen. Eine zuverlässige Direktanbindung ist nicht möglich.
  • Protokollzuordnungen
    • Worklisteneinträge vom KIS werden nicht übergeben
    • Ältere CT-Modalitäten lassen unter Umständen keine differenzierte Benennung der Serienbeschreibungen zu
    • Kombiuntersuchungen: Diagnostische Untersuchungen mit anschließender Intervention lassen sich im System nicht mehr trennen, bspw. Koro+PCI, Angiographie+PTA (s. auch entsprechendes Kapitel)
  • Zuständigkeiten und Zusammenarbeit zwischen ärztlichem SSB und MPE

Dokumentation von DRW-Überschreitungen

Grundsätzlich besagt der § 85 StrlSchG Abs. 1a), dass jede DRW-Überschreitung sowie dessen Begründung aufgezeichnet werden muss:

„Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass eine Überschreitung diagnostischer Referenzwerte sowie die Gründe für diese Überschreitung aufgezeichnet werden.“

Diese Pflicht hat frühzeitig zu Diskussion geführt, weshalb das BMUV im Rundschreiben zur Überschreitung diagnostischer Referenzwerte vom 22.01.2020 frühzeitig interveniert und korrigiert hat:

„Das Grundprinzip der DRW als Richtschnur für den Strahlenschutz ist, dass es sich bei diesen jeweils um einen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen bezogene Wert für einen Untersuchungstyp handelt, dessen Einhaltung dementsprechend in Bezug auf ein Kollektiv von mindestens zehn untersuchten Personen geprüft wird. Bei der Prüfung der Einhaltung eines DRW ist also über eine bestimmte Anzahl gleicher Anwendungen zu mitteln; der Mittelwert darf den DRW nicht überschreiten. An diesem Prinzip sollte das Strahlenschutzgesetz nichts ändern; auch künftig muss nicht bei jeder einzelnen Untersuchung der DRW eingehalten werden. Daraus folgt, dass auch nicht in den Aufzeichnungen zu einer einzelnen Untersuchung eine Begründung für die Überschreitung eines DRW vermerkt werden muss“

Auch im Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen vom 14.11.2023 wird diese Definition aufgegriffen.

Darüber hinaus sprechen weitere Argumente dagegen, warum ein Medizinphysik-Experte von den Anwendern die Kommentierung einfacher DRW-Überschreitungen fordern sollte:

  • Häufig irrelevante Überschreitungen (Mittlerer BMI des Krankenhauspatienten ca. 27 kg/m²)
  • Langfristiges Risiko der Abstumpfung, sodass relevante Fällen u.U. untergehen
  • Learning nur kurzfristig / Keine nachhaltige Sensibilisierung
  • Bei 25% DRW-Überschreitungen können das in einem großen Krankenhaus > 500 Überschreitungen pro Tag bedeuten
  • Die Arbeitszeit kann bei bestehendem Fachkräftemangel sowohl vom MPE, als auch von den Anwendern sinnvoller im Sinne des Strahlenschutzes eingesetzt werden

Kombi-Untersuchungen

Die Überwachung kombinierter Interventionen ist nur schwer realisierbar, da das System nur eine Studienbezeichnung aufzeichnet und weiterleitet. Im Dosismanagementsystem ist es folglich – ohne viel Zeitaufwand (z.B. KIS-/PACS-Einsicht) – im Nachhinein nicht möglich, den korrekten DRW zugrunde zu legen. 

Der Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen vom 14.11.2023 liefert Antworten auf bestimmte Probleme. Bei Kombi-CT-Untersuchungen ohne expliziten DRW soll zukünftig zum Beispiel der höchste CTDI angesetzt werden – das klingt logisch. Problematisch wird es bei Interventionen. Hier schreibt der Leitfaden vor:

„Beinhaltet (eine) Intervention […] neben einem diagnostischen auch einen therapeutischen Anteil, ist der gesamte Vorgang als therapeutisch zu werten und mit dem DRW für interventionelle Eingriffe zu vergleichen.“

Das ist problematisch, da DRW für die gefäßchirurgische Diagnostik (z.B Arteriographie Becken-Bein = 35 Gycm²) manchmal höher als für Interventionen (z.B. PTA Oberschenkel-Knie = 25 Gycm²) sind. Wird also erst eine Angio B-B und anschließend eine PTA O-K durchgeführt, sind 25 Gycm² zugrunde zu legen. Wenn das so von den Kliniken gehandhabt wird, müssten vermutlich alle so durchgeführten Eingriffe kommentiert werden, was sicher nicht im Sinne des Leitfadens und auch nicht der internen Zusammenarbeit zwischen MPE und Arzt ist.

Hochdosisinterventionen

Die Definition der Interventionen mit „erheblicher Exposition“ bleibt ein Diskussionsthema, solange keine klare Festlegung seitens Gesetzgeber existiert. Während die meisten Geräte aus der (Neuro)radiologie, der Kardiologie und Gefäßchirurgie unstrittig als Hochdosisgeräte und die Modalitäten der Chirurgie, ZNA, Röntgenabteilung und Strahlentherapie unstrittig nicht als Hochdosisgeräte betrieben werden, werden Anwendungen aus Teilbereichen der Inneren Medizin (z.B. MDP, ERCP), Urologie (z.B. URS, PCN) und Orthopädie, insbesondere der Wirbelsäulenorthopädie (z.B. Spondylodesen, Kyphoplastien, Vertebroplastien) regelmäßig diskutiert.

Personalschlüssel MPE

Das Rundschreiben „Ausreichende Anzahl von Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik für Ausführung der Tätigkeit“ des BMUV vom 10.06.2022, ist ein Versuch, den MPE-Bedarf abschätzen zu können. Darin werden 0,08 VZ-Stellen je Interventionsanlage und 0,06 VZ-Stellen je Computertomograph zur Orientierung angegeben. Der Anteil halbiert sich bei gleichartigen Geräten mit vergleichbarem Untersuchungsspektrum. Da hier jedoch nur auf die Geräteanzahl, aber nicht auf dessen Nutzung berücksichtigt wird, ist der Schlüssel eher ungeeignet. Hinzu kommt, dass auch nicht nach Tätigkeitsumfang des zuständigen MPE unterschieden wird. Werden nur DRW und Vorkommnisse überwacht, oder werden auch interne SOP erstellt, Applikationsschulungen und Strahlenschutzunterweisungen durchgeführt? Übernimmt der MPE die gesamte Konstanzprüfung am Gerät und dem zugehörigen Befundungssystem? Bearbeitet er die Anforderungen der Ärztliche Stellen? Den Zeitaufwand pauschal abzuschätzen ist nahezu unmöglich. Der Schlüssel kann den tatsächlichen Bedarf sowohl extrem unter- als auch überschätzen.

Beispielgrafiken

dashboard dose
Schnellübersicht der Tagesstatistik und aktueller Dosisüberschreitungen und -warnungen. (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
organdosisberechnung dose
Berechnung der Organdosen eines CT-Thorax und Vergleich zu ähnlichen Studien (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
kommentarfunktion dose
Erstellung von Kommentaren für Dosisüberschreitungen im DMS (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
studiendetails dose
Anzeige aller Studiendetails zur Untersuchung von Dosisüberschreitungen (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
live dashboard dose
Übersicht der aktuellen Studien einer Modalität im Live-Dashboard (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
auswertung patientenpositionierung dose
Auswertung der Patientenpositionierung anhand von DICOM-Daten zur Schulung von Mitarbeitern und Untersuchung von Dosisüberschreitungen (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
ssde berechnung dose
Berechnung des SSDE zur besseren Bewertung der Patientendosis (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
protokollverteilung dose
Darstellung der Protokollverteilung zur Bewertung der Geräteauslastung (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
drw Überwachung studienebene dose
Darstellung der Dosisstatistik auf Serienebene zwecks Protokolloptimierung und DRW-Überwachung (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
benachrichtigungsübersicht dose
Benachrichtigungsübersicht über nicht kommentierte Dosisüberschreitungen (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)
benachrichtigung dose
Benachrichtigungsübersicht über nicht kommentierte Dosisüberschreitungen (Beispiel anhand DOSE - Patient radiation dose monitoring software, Fa. Qaelum)

Danksagung

Wir bedanken uns herzlich bei der Dedalus HealthCare GmbH für die erfolgreiche Zusammenarbeit und die Zurverfügungstellung der hier verwendeten Bilder. Insbesondere möchten wir uns bei Herrn Jungk, Herrn Schwedler und Herrn Güthoff für den tollen fachlichen Austausch und die präzisen Korrekturen bedanken. Bei der Erstellung dieses Artikels hatten wir selbst die Möglichkeit etwas zu lernen – und darum geht es schließlich auf unserer Seite. Auch bei Herrn Rausch möchten wir uns für das Herstellen der Kontakte und die Begleitung des Entstehungsprozesses dieser Seite bedanken.

Vielen Dank!

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