Konstanzprüfung

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Die Konstanzprüfung dient der qualitativen Überprüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen, Röntgeneinrichtungen und sonstigen Vorrichtungen und Geräten, die bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen verwendet werden. Zu diesem Zweck wird bei der Konstanzprüfung gem. § 116 StrlSchV in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die nach § 115 StrlSchV festgelegten Bezugswerte weiterhin eingehalten werden. Die dabei verwendeten Messmittel und Prüfbedingungen müssen denen der Abnahmeprüfung entsprechen.

Die zu prüfenden Kennmerkmale und Prüfintervalle werden in Normen des DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR), Richtlinien, Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) sowie dem einheitlichen Bewertungssystem (EBS) der Ärztlichen Stellen festgelegt.

Die Ergebnisse der Konstanzprüfung müssen gem. § 117 StrlSchV aufgezeichnet und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

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