Diagnostische Referenzwerte sind Dosiswerte bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder empfohlene Aktivitätswerte bei der Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen für typische Untersuchungen, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen für einzelne Gerätekategorien (§ 1 Abs. 4 StrlSchV – Begriffsdefinitionen).
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erstellt und veröffentlicht diagnostische Referenzwerte (DRW) für die Röntgendiagnostik und interventionelle Radiologie. Die Aktualisierung der DRW erfolgt auf Basis der 75. Perzentilen der Verteilung von Patientenexpositionen bzw. statistisch gesehen, wird bundesweit bei 25 % der Untersuchungen der DRW überschritten. Bei der Erfassung werden verschiedene, voneinander unabhängige Datenquellen berücksichtigt, die dosisrelevante Parameter aus dem gesamten Bundesgebiet registrieren. Zum besseren Verständnis der DRW ist das Lesen des Artikels „Diagnostische Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen in Deutschland: Aktualisierung und Handhabung (2018)“ von Schegerer et al. empfehlenswert.
Die internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) weist im ICRP-Report „Radiological Protection in Medicine (2007)“ auf die große Bedeutung der Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung und Optimierung bei diagnostischen und therapeutischen Anwendungen von Röntgenstrahlung hin. Der zu erwartende Nutzen muss gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegen und jede Exposition ist so gering wie möglich wie dies mit den Anforderungen an die Bildqualität vereinbar ist (ALARA-Prinzip). Die DRW dienen dazu, Situationen zu erkennen, bei denen die Patientendosis zur Beantwortung der medizinischen Fragestellung zu hoch ist. Sie sind demnach Richtwerte einer Dosisgröße, oberhalb derer die Ursache für ihre Überschreitung gesucht werden muss und Abhilfemaßnahmen in Erwägung zu ziehen sind. Anders als bei Dosisgrenzen beruflich exponiertes Personal oder die Bevölkerung, stellen DRW keine Grenzwerte dar und gelten auch nicht für individuelle Strahlenanwendungen. Entscheidend ist, dass Mittelwerte der Expositionen einer Untersuchungsart und an einer Röntgenmodalität den entsprechenden DRW nicht überschreiten.
Ärztliche Stellen fällt die Aufgabe zu, die Beachtung der DRW bei Patientenexpositionen zu überprüfen. Sie sind verpflichtet beständige und ungerechtfertigte Überschreitungen der zuständigen Landesbehörde zu melden.
Es wurden DRW für die folgenden Untersuchungen vom BfS bekanntgegeben:
- Tabelle 1: Konventionelle Projektionsaufnahmen am Erwachsenen
- Tabelle 2: Mammographische Untersuchungen
- Tabelle 3: Konventionelle Projektionsaufnahmen am Kind
- Tabelle 4: Diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Erwachsenen
- Tabelle 5: Diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Kind
- Tabelle 6: Interventionelle Eingriffe am Erwachsenen
- Tabelle 7: CT-Untersuchungen am Erwachsenen
- Tabelle 8: CT Untersuchungen am Kind
- Tabelle 9: DVT-Untersuchungen am Erwachsenen
Die letzte Bekanntmachung fand 2022 statt. Weitere Informationen findet ihr auf dem folgenden Newsbeitrag vom 26.11.2022: