ALARA ist die Abkürzung für „as low as reasonable achvievable“ bzw. „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Es beschreibt das Prinzip der Strahlenschutzgrundsätze in einem Satz. Es fordert die Vermeidung oder maximale Reduzierung der Strahlenexposition beim Umgang mit ionisierender Strahlung, die ohne eine Einschränkung der jeweiligen Anwendung (z.B. diagnostische Bildqualität, Dosis für Therapieerfolg) möglich ist. Es basiert auf den Aussagen aus
- § 6 – Rechtfertigung von Tätigkeitsarten,
- § 8 – Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung und
- § 9 – Dosisbegrenzung
des Strahlenschutzgesetzes.