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Umfrage (Ergebnis): Berufsverband für klinisch tätige MPE

Die letzte Mitgliederumfrage der DGMP (Sommer 2023) hat ergeben, dass sich viele klinisch tätige MPE* eine Interessenvertretung durch einen eigenen Berufsverband wünschen. Obgleich der Weg bis zur Gründung mit Sicherheit kein leichter wäre, zeigt ein Blick in andere Berufsfelder, dass sich der Aufwand lohnen kann.

Wir – eine kleine Gruppe engagierter MPE – haben im Oktober 2024 mit einer Umfrage ein aktuelles Meinungsbild eingeholt, um herauszufinden, welche Leistungen der Berufsverband eures Erachtens erbringen sollte.

Die Umfrage bestand aus 17 kurzen Fragen, davon sieben zu demografischen Daten (Teil 1) und zehn zum Berufsverband (Teil 2). Insgesamt haben 505 Personen an der Umfrage teilgenommen. Die Ergebnisse findet ihr nachfolgend grafisch dargestellt. Da wir zahlreiche Kommentare und Anregungen erhalten haben, widmen wir uns am Ende (Teil 3) den drei Anliegen, die im Kommentarfeld am häufigsten angesprochen wurden:

  1. Ist eine geschützte Berufsbezeichnung Gründungsvoraussetzung?
  2. Was unterscheidet die DGMP von einem Berufsverband?
  3. Welche Rolle spielt der Marburger Bund?

*Angesprochen werden hier auch die Personen aus dem Themengebiet der Audiologie und MRT, die nicht zwingend eine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen (also keine MPE nach § 5 (24) StrlSchG sind). Damit es im Rahmen dieser Umfrage jedoch keine Verwechslung mit der vorbelasteten Bezeichnung „Medizinphysiker/in“ (z.B. Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysiker/in, Fachanerkennung der DGMP) gibt, wurde hier bewusst die Bezeichnung „klinisch tätige MPE“ gewählt.

Ergebnis

Teil 1 – Demografische Daten

1) Bundesland
1 bundesländer (neuste)
2) Unternehmensgröße
2 unternehmensgröße
3) Angestellt / Selbstständig
3 angestellt selbstständig
4) Fachbereiche
4 fachbereiche
5) Berufserfahrung
5 berufserfahrung
6) Anstellung / Position
6 position

Teil 2 – Fragen zum Berufsverbund

7) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihre beruflichen Interessen in der Wirtschaft und Politik vertritt (z.B. Gesetzgebung, Tarifgehälter, Arbeitsbedingungen)?
7 berufliche interessen
8) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband berufsspezifische Rahmenversicherungsverträge (z.B. Berufshaftpflicht) verhandelt und anbietet?
8 berufsspezifische rahmenversicherungen (neu)
9) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihnen bei strahlenschutzrechtlichen Fragen und Problemen hilft (z.B. SSB-Pflichten, behördliche Auflagen, Überprüfung von Abgrenzungsverträgen)?
9 hilfe bei strahlenschutzrechtlichen fragen (neu)
10) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen hilft (z.B. Vertragsprüfung, Elternzeit, Bereitschaftsdiensten, Arbeitszeiten)?
10 hilfe bei arbeitsrechtlichen fragen (neu)
11) Wie wichtig ist Ihnen, dass sich der Berufsverband am Qualitätssicherungsprogramm der Ärztlichen Stellen beteiligt?
12) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband einen Informationsservice anbietet (z.B. Ausbildung, Berufseinstieg, Fortbildung, Quereinstieg, Anerkennung von Auslandsqualifikationen)?
12 informationsservice (neu)
13) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband Angebote für praxisorientierte Fortbildungen anbietet (z.B. Workshops zur QS in STR, NUK, RÖ)?
13 praxisorientierte fortbildungen (neu)
14) Wie wichtig ist Ihnen, dass der Berufsverband die Erhaltung der Fachkunde reglementiert (z.B. verpflichtendes Fortbildungspunktesystem analog zur gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung bei Ärztinnen und Ärzten)?
14 fachkundeerhalt durch fortbildungen (neu)
15) Mitgliedsbeiträge

16) Ich finde die Gründung eines Berufsverbandes für klinisch tätige MPE sinnvoll.
16 gründung janein

17) Ich würde mich im Rahmen einer Gründung eines Berufsverbandes für klinisch tätige MPE aktiv engagieren.
17 aktive beteiligung

Teil 3 – Kommentare & Anmerkungen

1) Ist eine geschützte Berufsbezeichnung Gründungsvoraussetzung?

Ein Berufsverband kann sowohl für geschützte als auch für ungeschützte Berufsbezeichnungen gegründet werden. Der entscheidende Punkt ist, dass der Verband klare Ziele und Kriterien definiert, die für die Mitglieder gelten sollen. Geschützte Berufsbezeichnungen machen dies manchmal einfacher, sind aber keine Voraussetzung.

Die DGMP setzt sich bereits für die Einführung eines „Klinischen Medizinphysiker:innen-Gesetzes“ ein. Dieses Gesetz soll die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung von „klinischen Medizinphysiker:innen“ regeln und den Beruf staatlich anerkennen. Weitere Informationen dazu findet ihr hier:

2) Was unterscheidet die DGMP von einem Berufsverband?

Die DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung von Wissenschaft, Forschung sowie der Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Medizinischen Physik und Technik widmet. Berufspolitischen Fragen kann sich die DGMP nur eingeschränkt widmen, wenn es sich um wissenschaftliche Aspekte oder Angelegenheiten hinsichtlich der Gesundheitsversorgung oder Ausbildung handelt.

Berufspolitische Ziele, die die wirtschaftlichen Interessen von MPE betreffen, wie die Verbesserung von Arbeitsbedingungen oder die Durchsetzung angemessener Vergütungen, fallen jedoch nicht in den Wirkungsbereich der DGMP. Diese Aufgaben sind per Definition nicht gemeinnützig und erfordern daher die Arbeit eines eigenständigen Berufsverbands und/oder einer Gewerkschaft. Ein solcher Berufsverband könnte spezifisch auf die wirtschaftlichen und beruflichen Belange von MPE eingehen und diese aktiv vertreten. Dabei ist es im Interesse aller Beteiligten, dass zwischen der DGMP und einem potenziellen Berufsverband eine enge und produktive Zusammenarbeit entsteht. Dieser Ansatz wird bereits jetzt durch einen Austausch zwischen den Akteuren vorangetrieben.

3) Welche Rolle spielt der Marbuger Bund?

Der Marburger Bund (MB) ist zugleich Berufsverband und Gewerkschaft für alle angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland einschließlich der Medizinstudierenden. Gegliedert in einen Bundesverband und 14 unterstellte Landesverbände vertritt der MB derzeit ca. 143.000 freiwillige Mitglieder (Stand Dezember 2024). Um die Interessen klinisch tätiger MPE durch den MB vertreten zu lassen, müsste zunächst jeder Landesverband der Aufnahme von MPE als generell zu vertretende Berufsgruppe zustimmen, indem auf der jeweiligen Landesdelegierten-Konferenz eine Mehrheit unter den Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen erzielt wird. Danach wären viele berufsständische Sachfragen für MPE innerhalb des MB zu klären, z.B. die Qualifikationsniveaus der einzelnen Gehaltsstufen sowie der mögliche Umfang einer arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessvertretung. Doch selbst wenn dies gelingen würde, ist eine tatsächliche Vertretung unserer berufsspezifischen Belange und Interessen eher fraglich, da MPE nur eine sehr kleine Mitgliederminderheit im MB ausmachen würden. Ähnlich verhält es sich auch bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

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