paragraf

Veröffentlichung der neuen QS-Richtlinie Nuklearmedizin

Am 16. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die neue Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen (QS-Richtlinie) in der Nuklearmedizin veröffentlicht.

Die Richtlinie regelt die Bedingungen und Intervalle für Prüfungen nach den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV in der Nuklearmedizin. Hervorzuheben ist die Regelung für Bildwiedergabesysteme, die ausschließlich zur Befundung von Aktivitätsverteilungen (z. B. Szintigraphie, SPECT, PET) verwendet werden:

  • Abnahmeprüfung: Diese erfolgt gemäß der DIN 6868-157.
  • Konstanzprüfungen: Regelmäßige Prüfungen dürfen in vereinfachter Form als visuelle Prüfungen durchgeführt werden.

Für Bildwiedergabesysteme, die zusätzlich röntgendiagnostische Bilddaten verarbeiten (z. B. bei SPECT-CT oder PET-CT), gelten die Anforderungen der QS-Richtlinie Röntgendiagnostik entsprechend.

Mit dieser Veröffentlichung ergänzt die neue QS-Richtlinie für Nuklearmedizin die bereits bestehende QS-Richtlinie Röntgendiagnostik. Beide Richtlinien werden in der Rahmenrichtlinie gemeinsam mit der noch ausstehenden QS-Richtlinie Strahlentherapie zusammengeführt.

Nach oben scrollen