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Neue Seite zu Umgangsgenehmigungen – NUK

Auf unserer Seite zu Umgangsgenehmigungen findet ihr eine ausführliche Übersicht zur Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung einer neuen oder die Änderung/Erweiterung einer bestehenden Umgangsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin.

Besonders hilfreich ist die tabellarische Übersicht aller zuständigen Behörden, die euch dabei unterstützt in unserem oft komplexen föderalistischen System den Überblick zu behalten.

Wie immer wünschen wir euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über euer Feedback!

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