Nach der Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie (RL) für Sachverständigentätigkeiten Ende Juli folgte Ende August die Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung (QS) bei der Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe am Menschen.
In der neuen Rahmenrichtlinie werden die die Vorgaben zur Qualitätssicherung aus den §§ 115, 116 und 117 der StrlSchV ausgeführt und konkretisiert. Die Prüfbedingungen und -intervalle werden in den entsprechenden Richtlinien
- QS-RL Röntgendiagnostik
- QS-RL Strahlentherapie
- QS-RL Nuklearmedizin
beschrieben. Die neue QS-RL Röntgendiagnostik ist bereits zusammen mit der Rahmenrichtlinie erschienen. Die Richtlinien Strahlentherapie und Nuklearmedizin können in den folgenden Monaten erwartet werden.