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Neue Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten (Rahmen-RL SV) sowie neue SV-RL „Anlagen“

Die Rahmenrichtlinie legt die Grundsätze, Rahmenbedingungen und Umfang von Erstprüfungen, wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen nach wesentlichen Änderungen für beispielsweise Röntgeneinrichtungen, Störstrahler, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und umschlossene radioaktive Stoffe fest. Die Grundsätze unterteilen sich dabei in eine Sichtprüfung, Unterlagenprüfung, Messung und Funktionsprüfung. 

Der Rahmenrichtlinie werden die Module

  1. SV-RL Röntgen,
  2. SV-RL Anlagen sowie
  3. RL Dichtheitsprüfungen

untergeordnet.

Die ebenfalls neu veröffentlichte SV-RL „Anlagen“ regelt die speziellen Anforderungen für Sachverständigenprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung,
Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie inklusive Prüfberichtsmuster.

Die SV-RL für Röntgen und Dichtheitsprüfungen bestehen bis zu deren Überarbeitung in ihren aktuellen Fassungen weiter.

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