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Neue Richtlinie zur Dichtheitsprüfung

Zum 01.07.2026 trat die neue Richtlinie über die Prüfung auf Unversehrtheit und Dichtheit von Umhüllungen umschlossener radioaktiver Stoffe in Kraft. Sie ersetzt die Fassung vom 07.09.2012 und ist eingebettet in die Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten (veröffentlicht 30.07.2024). Für alle, die in Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit umschlossenen Strahlern arbeiten, lohnt ein genauer Blick.

Was ist neu?

1. Die Rolle der Medizinphysik-Experten:
Die Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen darf ausdrücklich von Personen mit geeigneter Fachkunde durchgeführt werden. Medizinphysik-Experten mit der Fachkunde für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen (Nuklearmedizin) werden dabei explizit genannt. Wird der MPE tätig, muss mindestens jede dritte Prüfung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen erfolgen, wobei diese höchstens zehn Jahre auseinanderliegen dürfen.

2. Risikobasierte Prüffristen statt standardisierter Jahresregelung
Die früher übliche jährliche Sachverständigenprüfung mit einzelfallbezogenen Fristverlängerungen weicht einem Entscheidungsbaum und einer Risikomatrix (Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere). Die Prüffrist ergibt sich aus Aktivität, Bauform, Einsatzzweck und äußeren Einflüssen und reicht von 6 Monaten bis 10 Jahren. Beispiele:
▪️ Hochradioaktive Quellen (HRQ): jährlich
▪️ Aktivität > 100-fache Freigrenze + günstige Form/Einsatzbedingungen: 10 Jahre
▪️ Aktivität > 100-fache Freigrenze + ungünstige Form: 3 Jahre
▪️ Aktivität < 100-fache Freigrenze: keine Prüffrist

3. Unversehrtheit und Dichtheit klar getrennt
Die Unversehrtheitsprüfung (i. d. R. Sichtprüfung) ist nun eigenständig geregelt und mindestens jährlich durchzuführen – zusätzlich zur Dichtheitsprüfung.

4. Aktualisierte Verfahren und Normen
Zulässige Verfahren:

  • Wischtest (am Strahler oder an der Ersatzprüffläche)
  • Emanationsprüfung
  • Messung der Zählrate/Dosisleistung

Grundlage sind jetzt DIN ISO 9978 und DIN ISO 7503 (die frühere DIN 25426 ist zurückgezogen). Die Akzeptanzkriterien bleiben im Kern bestehen:
▪️ Wischtest am Strahler: 200 Bq
▪️ Wischtest an Ersatzprüffläche: 20 Bq
▪️ Emanationsprüfung (12 h Einschlusszeit): 200 Bq

Ein Praxisbeispiel aus der Nuklearmedizin 👇

Cs-137-Prüfstrahler mit 3,7 MBq:
▪️ > 100-fache Freigrenze
▪️ keine günstige Form (mechanische Beanspruchung)
▪️ → Prüffrist: 3 Jahre
▪️ Bei Durchführung durch den MPE: Sachverständigenprüfung alle 9 Jahre

Fazit: Die Richtlinie bringt mehr Eigenverantwortung und einen risikoorientierten Ansatz und würdigt die Kompetenz der Medizinphysik-Experten.

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