Toleranzgrenze

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Die Toleranzgrenze (TG) definiert den tolerierbaren Bereich einer Konstanzprüfung um den Bezugswert. Der anzulegende Wert der Toleranzgrenze wird durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten festgelegt. Bei der Festlegung kann man sich an Normen des DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR), Richtlinien, Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) sowie dem einheitlichen Bewertungssystem (EBS) der Ärztlichen Stellen orientieren.

Nach Überschreitung der Toleranzgrenze sollte der Wert durch eine wiederholte Messung zunächst verifiziert werden. Bestätigt sich das Ergebnis ist unverzüglich der zuständige Strahlenschutzbeauftragte zu benachrichtigen. Dieser entscheidet, ob das Gerät außer Betrieb genommen werden muss oder unter bestimmten Umständen Teilfunktionen weiterbetrieben werden können. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen der Überschreitung festzustellen und zu beheben.

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