Reaktionsschwelle

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Die Reaktionsschwelle (RS) gibt den akzeptablen Bereich einer Konstanzprüfung um den Bezugswert vor. Der anzulegende Wert der Reaktionsschwelle wird durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten festgelegt. Bei der Festlegung kann man sich an Normen des DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR), Richtlinien, Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) sowie dem einheitlichen Bewertungssystem (EBS) der Ärztlichen Stellen orientieren.

Wird die Reaktionsschwelle überschritten, die Toleranzgrenze (TG) aber eingehalten, so kann der Betrieb vorerst fortgesetzt werden. Es sollte jedoch der zuständige Strahlenschutzbeauftragte benachrichtigt und eine kurzfristige Ursachenforschung betrieben werden. Bei anhaltender Überschreitung der Risikoschwelle müssen Maßnahmen zur Korrektur ergriffen werden.

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