Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat im Juli 2025 auf Grundlage eines Beschlusses des Fachausschusses Strahlenschutz aktualisierte Anhaltszahlen zum erforderlichen Personal für Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen am Menschen veröffentlicht.
Diese Vorgaben dienen Strahlenschutzverantwortlichen, Behörden und Einrichtungen als Orientierung, um die gesetzlichen Anforderungen gemäß Strahlenschutzgesetz (§ 14 und § 19 StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu erfüllen. In einem detaillierten Tabellenwerk werden für verschiedene Bereiche – etwa Teletherapie, Brachytherapie, Nuklearmedizin, CT oder Interventionen – Mindestzahlen für fachkundige Ärzte, MPE und technisches Personal (MTR) dargestellt. Diese Anhaltswerte ermöglichen eine praxisnahe Planung des Personalbedarfs zur sicheren Durchführung strahlenbezogener Tätigkeiten am Menschen.
Im Gegensatz zu den bekannten Anhaltszahlen aus der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin wird nun zwischen „während einer Schicht“ und „insgesamt“ verfügbarem Personal unterschieden.
