Fachkunde-Richtlinien im Wandel: Interview mit Dr. Jens Dischinger und Gerd Koletzko

Die neuen Richtlinien zum Erwerb der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz werden sowohl im medizinischen als auch im technischen Bereich mit Spannung erwartet. Angesichts des dynamischen Marktes bestehen hohe Erwartungen an die Überarbeitung insbesondere im Hinblick auf einheitliche Regulierungen und Praxisnähe. Ein Blick auf aktuelle Kursangebote zeigt zudem, dass der Trend eindeutig in Richtung digitaler Lernformate (eLearning, Webinare, Online-Praxismodule) geht. Wir sprechen mit Herrn Dr. Jens Dischinger, langjähriger Geschäftsführer des Norddeutschen Seminars für Strahlenschutz in Kiel sowie Vorsitzender des Qualitätsverbundes Strahlenschutz (QSK), und Herrn Gerd Koletzko, Leiter der Strahlenschutzausbildung der LPS Berlin sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Medizinischer Strahlenschutz (AKMed) im Fachverband für Strahlenschutz.

Die Fachkundemodule werden derzeit grundlegend überarbeitet. Warum ist eine Neufassung der Fachkunde-Richtlinie notwendig?

Dischinger: Die bestehenden Fachkunde-Richtlinien sind im Kern rund 20 Jahre alt, und in dieser Zeit hat sich das Strahlenschutzrecht grundlegend verändert. Die Röntgenverordnung gibt es nicht mehr, stattdessen ist das Strahlenschutzgesetz in Kraft getreten. Streng genommen führen wir teilweise immer noch Kurse nach einer Systematik durch, die so gar nicht mehr existiert.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die fehlende Definition von konkreten Lernzielen. In Deutschland werden Kursinhalte häufig lediglich über Überschriften wie „Grundlagen der Strahlenphysik“ oder „Begriffe der Dosimetrie“ beschrieben. Diese sind jedoch für unterschiedliche Zielgruppen – etwa MPE oder MFA – identisch formuliert, obwohl die Inhalte völlig unterschiedlich sein müssten.

Im europäischen Ausland wird stärker kompetenzorientiert gearbeitet. Wenn klar definiert ist, welche Fähigkeiten Teilnehmende nach einem Kurs besitzen, erleichtert das auch die gegenseitige Anerkennung erheblich. In diese Richtung sollten sich die neuen Richtlinien weiterentwickeln.

Koletzko: Besonders im medizinischen Bereich besteht Reformbedarf. Der Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz für medizinisches Assistenzpersonal ist in der aktuellen Form nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise wird im 90-stündigen Kenntniskurs für MFA im Wesentlichen nur das konventionelle Röntgen abgedeckt, obwohl die spätere Tätigkeit deutlich breiter angelegt ist und alle Bereiche der Radiologie umfassen kann.

Hinzu kommt, dass zentrale Begriffe wie „technische Mitwirkung“ bislang nicht ausreichend konkret definiert sind. Das führt in der Praxis zu Unsicherheiten – sowohl bei den Anwendern als auch bei den Aufsichtsbehörden. Hier erwarte ich mir von den neuen Richtlinien deutlich mehr Klarheit und eine stärkere Ausrichtung an der tatsächlichen beruflichen Praxis.

Die neue Struktur soll aus einer Rahmenrichtlinie und verschiedenen Modulen bestehen. Was wird in der Rahmenrichtlinie geregelt?

Dischinger: Die Rahmenrichtlinie steht gewissermaßen über allem. Darunter werden sich voraussichtlich drei große Bereiche gliedern: Medizin, Tierheilkunde und Technik, die wiederum in einzelne Richtlinienmodule unterteilt sind. Die Rahmenrichtlinie selbst ist bereits verabschiedet und soll in Kraft treten, sobald die erste spezifische Richtlinie – vermutlich die technische – umgesetzt wird.

Inhaltlich geht es um grundlegende Regelungen zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde. Dazu gehört etwa die Frage, wann jemand als fachkundig gilt oder wie mit Fristüberschreitungen umzugehen ist. Außerdem werden zentrale Begriffe definiert, beispielsweise was genau unter einem „Praktikum“ zu verstehen ist – nämlich ein Kursbestandteil in physischer Präsenz, bei dem praktische Fertigkeiten vermittelt werden.

Darüber hinaus enthält die Rahmenrichtlinie organisatorische Vorgaben für Kursveranstalter, etwa zur maximalen Stundenzahl pro Tag oder zur Teilnehmerzahl.

Koletzko: Ergänzend dazu zielt die Rahmenrichtlinie stark auf die Sicherstellung einer vergleichbaren Qualität ab – sowohl im Kurs selbst als auch im Sachkundeerwerb. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, die eine gewisse Einheitlichkeit ermöglichen sollen.

Ein wichtiger Punkt ist die Regelung von E-Learning und Präsenzanteilen. Die Pandemie hat hier einen enormen Digitalisierungsschub ausgelöst, der grundsätzlich positiv ist. Gleichzeitig hat sich aber auch eine gewisse Unübersichtlichkeit entwickelt. Es gibt Formate, bei denen große Gruppen passiv an Online-Vorträgen teilnehmen, ohne echte Interaktion oder Lernkontrolle. Das ist didaktisch problematisch und führt häufig zu Frustration.

Die neue Rahmenrichtlinie soll hier Mindeststandards definieren und klarstellen, wie sinnvolle und vergleichbare Kurskonzepte aussehen können.

Welche Neuerungen zeichnen sich speziell im medizinischen Bereich ab?

Koletzko: Für die medizinischen Fachkunden, insbesondere in der Radiologie, wird es eine neue Nomenklatur geben, die sich jedoch inhaltlich weitgehend am bisherigen System orientiert. Eine wichtige Änderung ist, dass der Grundkurs im Strahlenschutz gleichzeitig als Kenntniskurs anerkannt werden soll. Dadurch entfällt in vielen Fällen die Notwendigkeit eines zusätzlichen Kenntniskurses.

Eine interessante Entwicklung betrifft die Teleradiologie: Nach aktuellem Stand könnte das bisherige zweiwöchige radiologische Praktikum entfallen. Stattdessen wird über kompaktere Schulungsformate nachgedacht. Aus meiner Sicht genügt ein 4-stündiger Kurs, da es hier nicht um die Ausbildung radiologischer Kernkompetenzen geht, sondern um ein grundlegendes Verständnis von Abläufen und Strahlenschutzaspekten.

Dischinger: Ich führe seit 25 Jahren Strahlenschutzkurse durch und habe in der Zeit schon einige Novellierungen der Richtlinien erlebt. Ich bin bei solchen Themen immer etwas vorsichtig, solange die Richtlinien noch nicht final verabschiedet sind, da sich zwischen Entwurf und endgültiger Fassung oft noch Änderungen ergeben.

Was sich jedoch bereits abzeichnet, ist tatsächlich der Wegfall des bisherigen 8-stündigen Kenntniskurses für Ärztinnen und Ärzte in der Röntgendiagnostik. Künftig werden die Kenntnisse – analog zu anderen Bereichen wie Strahlentherapie oder Nuklearmedizin – über den Grundkurs sowie die Geräteeinweisung gemäß § 98 Strahlenschutzverordnung erworben. Das stellt eine gewisse Vereinheitlichung dar, wobei zurzeit als „Grundkurs“ in diesem Fall der Grundkurs gemäß des ebenfalls bereits in Kraft getretenen Richtlinienmoduls für die ermächtigten Ärzte gilt.

Und im technischen Bereich?

Dischinger: Nach aktuellem Stand gehe ich davon aus, dass es im technischen Bereich keine grundlegenden Änderungen geben wird. Sowohl die Struktur als auch die Bezeichnungen der Fachkundegruppen und Module scheinen weitgehend beibehalten zu werden.

Wann ist mit der Umsetzung der neuen Richtlinien zu rechnen, und wie werden Übergangsfristen aussehen?

Koletzko: Der Prozess läuft über den Fachausschuss Strahlenschutz, der die Richtlinien vorbereitet und dem Hauptausschuss zur Verabschiedung empfiehlt. Nach derzeitigem Stand könnten die zentralen Module – also Rahmenrichtlinie, Technik und Medizin – im Laufe des Jahres 2026 beschlossen werden. Anschließend erfolgt die Umsetzung üblicherweise mit einer Frist von etwa sechs Monaten nach Veröffentlichung durch ein entsprechendes Rundschreiben des BMUKN. Realistisch betrachtet könnten die neuen Richtlinien also frühestens Anfang 2027 zur Anwendung kommen – vorausgesetzt, es kommt nicht zu weiteren Verzögerungen. Diese sind jedoch durchaus möglich.

Dischinger: Ich sehe insbesondere im medizinischen Bereich noch Unsicherheiten und rechne eher mit Verzögerungen. Selbst wenn einzelne Richtlinienmodule früher kommen, wird die vollständige Umsetzung Zeit benötigen.

Ein großer Punkt sind die Übergangsfristen. Kursanbieter müssen ihre Programme anpassen und neue Genehmigungen beantragen. Bei einer Vielzahl unterschiedlicher Kurse bedeutet das einen erheblichen organisatorischen Aufwand – sowohl für die Anbieter als auch für die zuständigen Behörden. Aus meiner Sicht dürfte eine Übergangsfrist von einem Jahr eher knapp bemessen sein.

Digitale Lernangebote haben stark zugenommen. Wie bewerten Sie diesen Trend?

Dischinger: Grundsätzlich habe ich nichts gegen Blended Learning oder virtuelle Präsenz, solange diese Formate regelkonform umgesetzt werden. In der Praxis sehe ich jedoch immer wieder problematische Entwicklungen.

Ein Beispiel sind angebliche „Praktika“, die gar nicht unter Aufsicht des Kursveranstalters stattfinden, sondern lediglich durch Bestätigungen des Arbeitgebers ersetzt werden. Das widerspricht nicht nur dem eigentlichen Sinn eines Praktikums, sondern kann auch rechtlich problematisch sein.

Ein weiteres Problem sind Onlinekurse ohne echte Anwesenheitskontrolle. Wenn Teilnehmer sich lediglich einloggen, ohne aktiv teilzunehmen, und Prüfungen ohne Überwachung stattfinden, leidet die Qualität erheblich.

Gerade bei umfangreicheren Spezialkursen z.B. für Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder ermächtigte Ärztinnen und Ärzte halte ich physische Präsenz weiterhin für unverzichtbar – nicht zuletzt wegen des fachlichen Austauschs zwischen den Teilnehmenden.

Koletzko: Ich sehe in E-Learning grundsätzlich eine große Chance, Strahlenschutzwissen zeitgemäß zu vermitteln. Mit einem guten didaktischen Konzept lassen sich viele Inhalte effektiv online darstellen.

Sinnvoll ist beispielsweise eine Kombination aus Selbstlernphasen und interaktiven Online-Sitzungen. Teilnehmer können sich zunächst eigenständig Wissen aneignen, das dann in der gemeinsamen Phase vertieft und diskutiert wird. Demonstrationen oder Experimente lassen sich gut über Videos vermitteln – entscheidend ist die anschließende Diskussion.

Wichtig ist jedoch, dass die Gruppen überschaubar bleiben und echte Interaktion stattfindet. Für praktische Übungen, insbesondere im Umgang mit radioaktiven Stoffen, ist Präsenz weiterhin unerlässlich. Insgesamt kommt es auf einen ausgewogenen Methodenmix aus Unterricht/Vortrag, Demonstration, Übungen, Lernquiz und Aktivierung der Teilnehmer durch persönliche Ansprache an.

Wie lässt sich in hybriden oder Blended-Learning-Formaten Qualität sichern?

Koletzko: Ein grundlegendes Problem ist, dass Begriffe wie „Blended Learning“ oder „Hybrid“ oft unterschiedlich interpretiert werden. Blended-Learning beschreibt den Einsatz verschiedener Lernkonzepte. Von hybriden Kursen ist wiederum die Rede, wenn Online und Präsenz gleichzeitig stattfindet. Das finde ich persönlich schwierig, da ich mich nur einem Auditorium wahrhaft zuwenden kann.

Theoretische Inhalte lassen sich durchaus digital vermitteln, etwa durch Videos oder interaktive Elemente. Wichtig ist, dass die Teilnehmer später in der Praxis einen Wiedererkennungseffekt haben. Für den praktischen Umgang mit Geräten oder Materialien, z.B. die Kalibrierung von Kontaminationsgeräten oder das fachgerechte Dekontaminieren sind jedoch Präsenzphasen mit fachlicher Anleitung notwendig.

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Fachkundeerwerb nicht nur aus Kursen besteht, sondern auch aus der Sachkunde – also der praktischen Erfahrung im Arbeitsalltag.

Welche Rolle spielen digitale Formate in den neuen Richtlinien?

Dischinger: In der Rahmenrichtlinie werden erstmals klare Definitionen für synchrones und asynchrones Lernen festgelegt. Der Anteil von E-Learning ist auf 50% begrenzt, und für Prüfungen in virtueller Form gelten strenge Anforderungen, etwa eine verpflichtende Videoüberwachung. Damit wird versucht, die Vorteile digitaler Formate zu nutzen und gleichzeitig Mindeststandards für die Qualität sicherzustellen.

Koletzko: Darüber hinaus gibt es konkrete Vorgaben, die bereits seit dem BMU-Rundschreiben vom 08.12.2022 Grundlage für die Anerkennung von Onlinekursen sind und nun weiter konkretisiert wurden. Dazu gehören Anforderungen an geeignete Methoden für Onlineformate, Verpflichtungen zur Sichtbarkeit der Kursteilnehmer, zur Anwesenheitsüberprüfung sowie technischen Mindestanforderungen.

Ein Problem bleibt allerdings die unterschiedliche Umsetzung in den Bundesländern sowie die teilweise unzureichende Kontrolle von Kursanbietern, die massenhaft Onlinekurse anbieten ohne die erforderlichen Qualitätskriterien zu erfüllen. Es gibt Kursanbieter, die meinen durch Umfirmierungen und/oder Firmensitzwechsel in andere Bundesländer, leichtere Anerkennungsverfahren zu bekommen. Das führt zu viel Frust, denn Strahlenschutzkurse ohne Freude am Lernen und echten Lernerfolg machen keinen Sinn und führen zur pauschalen Ablehnung eines Systems mit guten Absichten. Hier besteht aus meiner Sicht weiterhin Handlungsbedarf.

Wie sehen Sie die Zukunft der Strahlenschutzausbildung in Deutschland?

Koletzko: Ich wünsche mir verbindliche Standards, die eine echte Vergleichbarkeit zwischen den Kursangeboten ermöglichen. Dazu gehören kleinere Gruppengrößen, mehr Interaktion und ein stärkerer Fokus auf praktische Übungen. Die Kurse sollten regelhaft durch die zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft werden.

Die Ausbildung sollte sich weg vom reinen Vorlesungsstil hin zu einem vielfältigen Methodenspektrum entwickeln. Auch das Thema Künstliche Intelligenz wird eine Rolle spielen, allerdings als Unterstützung – nicht als Ersatz für eigenes Lernen.

Dischinger: Mein Eindruck ist, dass die Qualität der Ausbildung in Teilen unter dem starken Wachstum digitaler Angebote gelitten hat, insbesondere wenn wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Der QSK hat vor einigen Jahren zusammen mit dem Arbeitskreis Ausbildung (AKA) des Fachverbandes für Strahlenschutz eine Empfehlung zum Thema virtuelle Präsenz an das Bundesumweltministerium abgegeben.

Am Ende geht es nicht darum, neue Regeln zu schaffen, sondern bestehende sinnvoll umzusetzen. Ich wünsche mir, dass die neue Richtlinie „Fachkunde Strahlenschutz“ – wie immer sie auch aussehen mögen – einfach nur eingehalten wird. Das würde schon viel helfen. Genau das ist es, wozu sich die Kursstätten bei uns im QSK verpflichten. Wenn dann die Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Möglichkeiten etwas mehr Aufsicht machen würden, gehen wir in die richtige Richtung.

Vielen Dank für das Gespräch!

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