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Aktualisierung der DIN 25422

🔬 Die aktualisierte DIN 25422:2026 ist da – was ändert sich für die Nuklearmedizin?

Die neue Fassung der DIN 25422 bringt gezielte Anpassungen, die insbesondere auf die Planung und den Betrieb nuklearmedizinischer Abteilungen erhebliche Auswirkungen haben.

⚠️1. Geltungsbereich

In der Fassung von 2024 war die klinische Nuklearmedizin explizit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Mangels geeigneter Alternativen forderten die meisten Aufsichtsbehörden die Einhaltung dennoch weiterhin ein – was aufgrund fehlender Ausnahmeregelungen häufig zu unverhältnismäßig hohen Anforderungen an den Brand- und Diebstahlschutz führte.

Mit der aktualisierten Fassung wurde dies korrigiert: Die Nuklearmedizin ist wieder in den Geltungsbereich aufgenommen.

🔥2. Brandschutz – Ausnahmeregelungen bei der Aktivitätsklassifizierung

In den Aktivitätsklassen 1 und 2 darf für einzelne Radionuklide bei der Ermittlung der Aktivitätsklasse künftig 1/10 der gelagerten Aktivität angesetzt werden. Explizit genannt werden Lu-177 und Mo-99/Tc-99m-Generatoren. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Unter Beachtung der Anforderungen der FwDV 500 kann die Regelung auch auf weitere Nuklide angewandt werden.

🔐3. Diebstahlschutz – Ausnahmeregelungen bei der Sicherungseinstufung

Für die Nuklide Ge-68+ (Generator), I-124 und Lu-177 darf bei Aktivitäten unterhalb des jeweiligen HRQ-Wertes das 10-fache der tabellierten Sicherungswerte zur Bestimmung der Sicherungsstufe angesetzt werden. Für Mo-99/Tc-99m-Generatoren gilt bei Unterschreitung des HRQ-Wertes sogar der Faktor 20.

Weitere im klinischen Alltag häufig verwendete Nuklide wie F-18, I-131 oder In-111 werden nicht explizit aufgeführt. Eine Herabstufung des Sicherungswertes lässt sich hier jedoch auf Grundlage der Nuklideigenschaften und Aktivitätsdichte unter Berücksichtigung der SEWD-Richtlinie SisoraSt (Anhang I, Kapitel 3) begründen. Dabei sind neben der Aktivität auch die chemische Form, die Handhabungsart, die Zugänglichkeit, der Transport sowie das Missbrauchspotenzial zu bewerten.

Bei konkreten Fragestellungen zur Einstufung unterstützen wir gerne.

🧠4. Fazit

Die Neufassung der DIN 25422 trägt den spezifischen Gegebenheiten nuklearmedizinischer Betriebe deutlich besser Rechnung. Insbesondere kleinere Einrichtungen, die ausschließlich Diagnostik mit Tc-99m betreiben, profitieren: Durch die neue Ausnahmeregelung für Mo-99/Tc-99m-Generatoren kann sich eine Herabstufung der Sicherungsstufe von D auf E ergeben – mit entsprechend reduzierten baulichen und organisatorischen Anforderungen.

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