Medizinphysik-Experten-Dienstleistungen

Seit dem 01.01.2019 müssen Medizinphysik-Experten bei Untersuchungen, die mit einer erheblichen Exposition verbunden sein kann, hinzugezogen werden. Übergangsfristen für Bestandsgeräte sind zum 01.01.2023 ausgelaufen. 

Der Gesetzgeber schreibt den Medizinphysik-Experten bei der Behandlung mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen sowie bei röntgendiagnostischen Untersuchungen, die mit erheblicher Exposition der untersuchten Person verbunden sein können, vor. Zu letzteren gehören die Computertomographie sowie Hochdosisinterventionen aus der Kardiologie, Gefäßchirurgie, interventionellen- und Neuroradiologie.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die zuständige Behörde auch einen Medizinphysik-Experte bei der Anzeige von Geräten für die Urologie, Gastroenterologie, Endoskopie, Unfallchirurgie oder Orthopädie fordert.

  • § 14 Abs. 1 Nr. 2b StrlSchG – Voraussetzungen für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen
  • § 131 Absatz 2 StrSchV – Hinzuziehen des Medizinphysik-Experten
  • § 132 StrSchV – Aufgaben des Medizinphysik-Experten
  • Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 7 StrSchV – Vorkommnisse

Sie suchen einen Medizinphysik-Experten?

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen.

Wir – Moritz Budde und Felix Bärenfänger – sind erfahrene Medizinphysik-Experten, die alle Fachbereiche der Medizinphysik (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin, Strahlentherapie) abdecken.

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir für Sie alle Aufgaben des Strahlenschutzes. Wir unterstützen und beraten Sie bei folgenden Tätigkeiten:

  • Planung und Beratung bei Beschaffung von Neugeräten
  • Betreuung Ihrer radiologischen oder nuklearmedizinischen Einrichtung
  • Erfüllung aller strahlenschutzrechtlicher Vorgaben für Ihren Gerätepark (CT, Interventionsanlagen, Durchleuchtung, Mobile C-Bögen Projektionsradiographie uvm.)
  • Unterstützung bei der behördlichen Kommunikation (z.B. Anzeige- und Genehmigungsverfahren)
  • Überwachung der Patientenexposition, insbesondere der Überschreitungen von diagnostischen Referenzwerten
  • Erkennung, Dokumentation und Bewertung von (bedeutsamen) Vorkommnissen
  • Optimierung der Personal- und Patientenexposition
  • Mitwirkung bei der Erstellung von abteilungsspezifischen SOP und Strahlenschutzanweisungen
  • Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen

Diese Aufzählungen sind nicht abschließend. Wenn Sie ein besonderes Anliegen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Budde & Bärenfänger GbR Dienstleistungen
Medizinphysik-Experten im Einsatz: Moritz Budde und Felix Bärenfänger (v.l.)

Unsere Leistungen

Betreuung

Individuelle medizinphysikalische Betreuung von radiologischen und nuklearmedizinischen Praxen/Kliniken zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Beratung / Berechnung

Fachliche Unterstützung bei Fragen rund um den Strahlenschutz wie beispielsweise die Dimensionierung des baulichen Strahlenschutzes.

Prüfung

Überprüfung neuer technischer Strahlenschutzprodukte (z.B. Messinstrumente, Phantome, Strahlenschutzartikel) in einem klinischen Umfeld

Lehre

Praktische und anwendungsspezifische Strahlenschutzschulungen wie beispielsweise die richtlinienkonforme Einweisung in die SLN-Diagnostik oder Aktualisierungskurse

Messung

Veröffentlichung von objektiven Berichten auf unserer Webseite von zuvor getesteten Produkten.

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