Kardiologie - Koronarangiographie

Interventionen – Medizinphysik-Experte ja / nein?

Seit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes, muss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2b) StrlSchG bei Behandlungen oder Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, die mit einer erheblichen Exposition der untersuchten Person verbunden sein können ein Medizinphysik-Experte eingebunden werden. Während die Definition einer diagnostischen Computertomographie eindeutig ist, ist die Definition der Intervention nach §1 Abs. 8 StrlSchV sehr allgemein formuliert. Auf unserer neuen Seite zu Interventionen in der Röntgendiagnostik soll die Frage, ob ein Medizinphysik-Experte notwendig ist, mithilfe der Sachverständigen-Prüfrichtlinie für möglichst viele Interventionen beantwortet werden. Die Seite gibt euch zugleich einen Überblick über typische Untersuchungen und Behandlungen in den jeweiligen Fachabteilungen.

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