Inkorporation

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Die Inkorporation bezeichnet Aufnahme von Stoffen, in diesem Fall radioaktiver Stoffe, in den Körper. Sie kann entweder indiziert – bei Patienten – oder unbeabsichtigt – bei Personal, das mit offenen radioaktiven Stoffen arbeitet – erfolgen. Außerdem kann die Aufnahme oral (Ingestion), über die Atmung (Inhalation), transdermal (über die Haut), intravenös oder –muskulär erfolgen.

Die Abschätzung der durch die Inkorporation verursachten Personendosis wird mithilfe sog. Inkorporationsfaktoren ermittelt. Der Wert des Inkorporationsfaktors ist abhängig vom inkorporierten Nuklid, dem Inkorporationsweg (oral, Atmung, dermal etc.) sowie personenindividuellen Faktoren (Vorerkrankungen, Alter etc.). Zur Berechnung kann die aktuell gültige

Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)

herangezogen werden.

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