Gehäusedurchlassstrahlung

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Die Gehäusedurchlassstrahlung bezeichnet denjenigen Strahlungsanteil einer Röntgenröhre, der bei maximaler Leistung das Schutzgehäuse verlässt. Durch die Abschirmung wird der Strahlung aufgehärtet, sodass die transmittierte Strahlung hochenergetisch ist.

Hersteller müssen bei der Zulassung eines Röntgengeräts gewährleisten, dass die Anforderungen nach § 18 StrlSchV – § 18 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern – eingehalten werden. Darin steht unter anderem, dass bei geschlossener Blende und maximaler Betriebsleistung die mittlere Ortsdosisleistung in einem Meter Abstand vom Brennfleck

  1. bei Nennspannungen bis 200 kV, 2,5 mSv nicht überschritten werden dürfen
  2. bei Nennspannung über 200 kV, 10 mSv nicht überschritten werden dürfen
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