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Fachkunde-Aktualisierung: Föderalismus als Stolperstein?

Die 5-jährliche Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz ist gemäß § 48 StrlSchV gesetzlich vorgeschrieben, doch die Praxis zeigt: Der föderale Flickenteppich sorgt für erhebliche Verwirrung. Hier einige Beispiele, die wir festgestellt haben:

Unterschiedlicher Start der Aktualisierungsfrist
In einigen Bundesländern beginnt die 5-jährige Frist ab dem Datum der Fachkunde-Bescheinigung, in anderen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für den Erwerb (Sachkundezeugnis & Kursteilnahme).

Fachkunde-Erwerb als Aktualisierung
In einigen Ländern wird jeder Fachkunde-Erwerb automatisch als Aktualisierung aller anderen bestehenden Fachkunden anerkannt, in anderen nur dann, wenn die Fachkunde aus demselben Richtlinienmodul stammt (Medizin/Technik), in wieder anderen bleiben neu erworbene Fachkunden in Gänze unberücksichtigt und jede Fachkunde wird isoliert betrachtet. Besonders kompliziert: Vor Veröffentlichung des Fachkunde-Richtlinienmoduls für MPE (01.02.2021) galten die Fachkunden RÖ (RöV) und STR/NUK (StrlSchV) selbst innerhalb der Medizin als getrennte Module.

Verfahren bei Fristüberschreitung
In manchen Ländern gilt: Nach Ablauf der Frist ist die Person nicht mehr fachkundig. In anderen Ländern bleibt die Fachkunde so lange gültig, bis sie von der zuständigen Behörde formell entzogen wird. In einigen Ländern gibt es ein explizites Antragsformular, um eine Aktualisierung nach Ablauf der 5-Jahresfrist nachzuholen.

Besonders kritisch:
Beim Berufswechsel in ein anderes Bundesland können die unterschiedlichen Regelungen dazu führen, dass eine Fachkunde plötzlich nicht mehr anerkannt wird — trotz identischer Qualifikation.

Wir haben hierzu das BMUV um eine Stellungnahme gebeten und die folgende Antwort erhalten:

„Eine einheitliche Handhabung der Aktualisierung im Vollzug liegt ganz im Interesse des Bundesumweltministeriums. Derzeit werden die Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz im Bereich Medizin und Technik überarbeitet. Diese werden unter einer Rahmenrichtlinie, mit allgemeinen Informationen zum Fachkundeerwerb, als Richtlinienmodule erscheinen, wie dies bereits für das Richtlinienmodul für die MPE-Fachkunden erfolgt ist. In diesem Zusammenhang werden auch die Anforderungen an die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz überprüft. Die Rahmenrichtlinie, in der Informationen zur Aktualisierung voraussichtlich enthalten sein werden, soll zeitnah (im ersten Halbjahr diesen Jahres) verabschiedet werden.“

Fazit:
Strahlenschutz ist ein bundesweites Thema — die Praxis zeigt jedoch, wie groß der Interpretationsspielraum der Länder nach wie vor ist. Eine klare und einheitliche Regelung ist längst überfällig, im Sinne des BMUV und hoffentlich mit der Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie zu den Fachkunden auch Realität.

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