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Erlass des BMU -MPE in der Röntgendiagnostik

Vor ca. 2 Jahren hat das BMU aufgrund der geringen Anzahl an Medizinphysik-Experten, die über die Fachkunde „Röntgendiagnostik“ verfügen, einen Erlass veröffentlicht, der es Betreibern von Röntgenmodalitäten möglich gemacht hat, fachfremde MPE bis zum 31.12.2021 für anzeige-und genehmigungspflichtige Röntgeneinrichtungen (§§ 14, 19) zu bestellen.

Vor einigen Tagen wurde aufgrund des nach wie vor bestehenden Mangels ein neuer Erlass beschlossen, der diese Frist nun nochmals um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Ein gänzlicher Verzicht ist nicht möglich. Den originalen Erlass dürfen wir auf unserer Webseite bis zur offiziellen Veröffentlichung nicht zum Download zur Verfügung stellen. Gerne schicken wir Interessierten einen Screenshot des Erlasses auf Anfrage per E-Mail zu.

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