Am 8. Oktober 2021 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin geht es um eine Änderung des § 155 StrlSchV – Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle.
Am 8. Oktober 2021 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin geht es um eine Änderung des § 155 StrlSchV – Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle.