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Nuklearmedizin – Bekanntmachung neuer DRW

Am 15. Juni 2021 erfolgte durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) die zweite Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte (DRW) für nuklearmedizinische Untersuchungen. Neben dem Wegfall einiger Untersuchungen sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Keine Unterscheidung zwischen benigner und maligner Knochenszintigraphie mehr. Hier erfolgt eine einheitliche gewichtsadaptierte Applikation von 8 MBq/kg.
  • Keine Unterscheidung zwischen planarer- und SPECT-Technik bei der Lungenszintigraphie.
  • Einführung von DRW für I-111-Octreotid, Tc-99m-Tektrotyd, F-18-FET, Ga-68-PSMA, und Ga-68-DOTA.
  • Einführung von DRW für CT Aufnahmen zur Schwächungskorrektur und/oder anatomischen Koregistrierung bei PET/CT- und SPECT/CT-Systemen.
  • Wegfall von angegebenen Maximalwerten.

Darüber hinaus wird unter Erläuterungen und Hinweisen die Anwendung der DRW auf den Medianwert einer Gruppe von mindestens zehn Patienten empfohlen. Dies ist insofern interessant, als das zuvor immer vom Mittelwert die Rede war. Dieser Sachverhalt wird aber nicht weiter kommentiert.

Die aktualisierten DRW sowie ausführliche Informationen erhaltet Ihr auf der Seite des BFS.

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