Gehalt

Inhaltsverzeichnis

Das Gehalt von Medizinphysik-Expertinnen und -Experten ist ein vielfach diskutiertes Thema. Auf dieser Seite wird versucht, die aktuelle Gehaltslage mithilfe regelmäßiger repräsentativer Umfragen möglichst objektiv einzuschätzen. Nach der Erstumfrage 2023 wurde die Befragung im Sommer 2026 wiederholt, sodass erstmals auch ein direkter Vergleich der Gehaltsentwicklung über drei Jahre möglich ist. Abschließend wird kurz auf das Tarifeinheitsgesetz, außertarifliche Vergütung und einige Möglichkeiten für Nebenverdienste eingegangen, da diese (ggf. zu Lasten der Work-Life-Balance) durchaus lukrativ sein können.

Gehaltsumfrage 2026

Im Sommer 2026 haben wir unsere Gehaltsumfrage aus dem Jahr 2023 wiederholt, um die aktuelle Gehaltsstruktur der in Deutschland tätigen Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker abzubilden. Abgefragt wurden erneut Berufserfahrung, akademischer Grad, Arbeitsverhältnis, Position, Geschlecht, Anzahl bisheriger Arbeitgeber, Arbeitsumfeld, Fachbereiche und Vergütungsart – neu hinzugekommen ist außerdem die Altersgruppe.

Nach Bereinigung der Rohdaten liegen 590 auswertbare Datensätze mit vollständiger Gehaltsangabe vor. 335 Teilnehmende (57 %) geben an, bereits 2023 mitgemacht zu haben, 248 (42 %) nehmen zum ersten Mal teil. Die angegebenen Gehälter beziehen sich immer auf eine Vollzeitstelle – unterschiedliche vertraglich vereinbarte Wochenstundenanzahlen wurden nicht berücksichtigt.

Das mediane Bruttojahreseinkommen liegt 2026 bei 85.000 €, der Mittelwert bei 84.623 € (Q1 = 73.752 €, Q3 = 95.000 €, Min = 37.500 €, Max = 137.000 €). Damit ist das mediane Einkommen gegenüber der letzten Erhebung 2023 (75.000 €) um 13,3 % gestiegen – deutlich stärker, als es allein durch die Inflation der letzten drei Jahre zu erklären wäre (s. Kapitel „Gehaltsentwicklung 2023 → 2026“ unten). Rund 3,2 % der Befragten geben ein Einkommen unter 45.000 € an, während bereits über 12 % bei 105.000 € oder mehr liegen.

Berufserfahrung

Bei der Berufserfahrung wurde wie 2023 zwischen 0-5, 6-10, 11-15 und > 15 Jahren unterschieden. Mit 28,6 % ist die Gruppe der Berufseinsteiger:innen (0-5 Jahre) weiterhin die größte Gruppe, gefolgt von > 15 Jahren (26,6 %), 6-10 Jahren (25,9 %) und 11-15 Jahren (18,8 %). Das mediane Einkommen steigt von 67.000 € (0-5 Jahre, Mittelwert 69.504 €) über 85.000 € (6-10 sowie 11-15 Jahre) auf 95.000 € (> 15 Jahre, Mittelwert 98.335 €) an. Auffällig ist der Sprung zwischen den ersten fünf Jahren und der zweiten Erfahrungsstufe – schon nach den ersten Jahren im Beruf steigt das Gehalt spürbar an. Insgesamt ist ein erwartungsgemäßer Anstieg des Jahreseinkommens mit zunehmender Berufserfahrung zu beobachten.

Altersgruppe: Neu in der 2026er-Umfrage wurde zusätzlich die Altersgruppe erhoben. Die Stichprobe ist mit 45,1 % zwischen 30 und 40 Jahren recht jung geprägt, gefolgt von 41-50 Jahren (21,4 %), unter 30 Jahren (15,6 %), 51-60 Jahren (14,1 %) und über 60 Jahren (3,9 %). Das mediane Einkommen steigt von 65.000 € (< 30 Jahre) über 85.000 € (30-40 Jahre) auf 95.000 € ab 41 Jahren und bleibt dort bis ins Rentenalter nahezu konstant. Ein im Vergleich zur Berufserfahrung etwas flacherer Verlauf, da Alter und Berufserfahrung nicht deckungsgleich sind (z.B. Quereinsteiger:innen oder verzögerter Berufseinstieg nach Promotion).

Akademischer Grad

Nach wie vor besitzt die deutliche Mehrheit (78,8 %) einen M. Sc./Diplom-Abschluss als höchsten akademischen Grad, gefolgt von Promotionen (18,1 %). B. Sc. (1,4 %) und Habilitation (1,7 %) bleiben Randgruppen mit entsprechend kleiner Statistik. Das mediane Jahreseinkommen liegt bei 83.000 € (M. Sc./Dipl., Mittelwert 82.102 €), 95.000 € (Promotion, Mittelwert 93.597 €) und 105.000 € (Habilitation). Die kleine B.Sc.-Gruppe liegt mit 90.000 € im Median untypisch hoch, aber sollte aufgrund der geringen Fallzahl (n = 8) nicht überinterpretiert werden.

In der Kreuzauswertung Grad × Berufserfahrung (Median-Gehalt) zeigt sich: Bei Berufseinsteiger:innen (0-5 Jahre) verdienen Promovierte im Median 71.500 € gegenüber 65.000 € bei M. Sc./Dipl. – die Promotion zahlt sich also gerade zu Beginn der Karriere aus. Bemerkenswert ist zudem, dass promovierte Kolleg:innen mit 11-15 Jahren Erfahrung (Median 100.000 €) sogar über der Gruppe > 15 Jahre (95.000 €) liegen.

Arbeitsverhältnis

Wie schon 2023 ist die überwiegende Mehrheit (97,1 %) ausschließlich angestellt tätig (Median 85.000 €, Mittelwert 84.168 €). 16 Personen (2,7 %) kombinieren eine Anstellung mit selbstständiger Tätigkeit und erzielen mit 95.000 € im Median (Mittelwert 99.625 €) das höchste Einkommen aller drei Gruppen – ein Hinweis darauf, dass ergänzende selbstständige Tätigkeiten (s. Kapitel „Nebenverdienste“) das Einkommen spürbar aufbessern können. Lediglich eine Person ist ausschließlich selbstständig tätig (105.000 €).

Position

21,4 % der Befragten (126 Personen) geben an, eine leitende Funktion einzunehmen – nahezu identisch zum Wert von 2023 (21,4 %). Das mediane Jahreseinkommen liegt bei leitenden Angestellten mit 105.000 € (Mittelwert 104.883 €) deutlich über dem „nicht leitender“ Angestellter (76.380 € Median, 79.121 € Mittelwert). Spitzengehälter über 120.000 €/Jahr sind aber auch ohne Leitungsposition möglich (Max. „nicht leitend“ = 137.000 €).

In der Kreuzauswertung Grad × Position zeigt sich, dass der akademische Grad innerhalb der Leitungsebene kaum noch einen Gehaltsunterschied macht: Leitende Angestellte verdienen unabhängig vom Abschluss (B. Sc., M. Sc./Dipl., Promotion, Habilitation) im Median einheitlich 105.000 €. Unter nicht-leitenden Angestellten steigt der Median hingegen mit dem akademischen Grad von 75.000 € (M. Sc./Dipl.) auf 85.000 € (Promotion) bzw. 80.000 € (B. Sc., kleine Fallzahl).

Geschlecht

Von den Befragten mit Geschlechtsangabe waren 369 (62,5 %) männlich und 221 (37,5 %) weiblich. Der Frauenanteil liegt damit etwas niedriger als 2023 (39,9 %). Das mediane Einkommen liegt bei Männern bei 85.000 € (Mittelwert 88.580 €) und bei Frauen bei 75.000 € (Mittelwert 78.015 €).

Die Kreuzauswertungen zeigen ein differenziertes Bild. Bei Berufseinsteiger:innen und in der Gruppe > 15 Jahre sind die Mediane zwischen Männern und Frauen identisch. Ein Gehaltsunterschied bleibt vor allem in den mittleren Erfahrungsstufen (6-15 Jahre) bestehen. Bei habilitierten Personen ist kein Unterschied feststellbar. In den übrigen Gradgruppen liegt der männliche Median durchgängig rund 10.000 € über dem weiblichen. Auch auf Leitungsebene bleibt eine Differenz von 10.000 € bestehen; unter nicht-leitenden Angestellten beträgt der Unterschied ebenfalls 10.000 €.

Über die verbleibenden Ursachen der Gehaltsunterschiede kann weiterhin nur spekuliert werden – ein geringerer Frauenanteil in Leitungspositionen sowie strukturelle Unterschiede in der Zusammensetzung der Stichprobe (Berufserfahrung, akademischer Grad) bleiben plausible Faktoren. Erfreulich ist, dass sich die Schere gegenüber 2023 in mehreren Teilgruppen – insbesondere bei Berufseinsteiger:innen und in der Gruppe mit > 15 Jahren Erfahrung – nicht weiter geöffnet, sondern eher geschlossen hat (s. Kapitel „Gehaltsentwicklung„).

Anzahl bisheriger Arbeitgeber

43,1 % der Befragten arbeiten noch für ihren ersten Arbeitgeber, 31,7 % haben einmal, 15,6 % zweimal und 9,7 % mehr als zweimal den Arbeitgeber gewechselt. Wie schon 2023 steigt das mediane Einkommen mit der Anzahl der Arbeitgeber an: von 75.000 € (1 Arbeitgeber) über 85.000 € (2 Arbeitgeber) und 93.400 € (3 Arbeitgeber) auf 95.000 € (> 3 Arbeitgeber). Ab dem dritten Arbeitgeber ist eine Sättigung erkennbar. Neben der damit einhergehenden größeren Berufserfahrung dürfte auch hier gelten: Ein Arbeitgeberwechsel bietet die Gelegenheit für Gehaltsverhandlungen „auf der grünen Wiese“.

Arbeitsumfeld

Praxen bzw. Praxisverbünde sind mit 39,5 % erneut das größte Arbeitsumfeld, gefolgt von Krankenhäusern (28,8 %) und Universitätskliniken (24,4 %). Industrie (4,1 %), MVZ (1,2 %), eigene Firma (1,0 %) und sonstige Arbeitsumfelder (1,0 %) bleiben kleine Gruppen. Das mediane Einkommen ist in Krankenhäusern und Praxen mit jeweils 85.000 € (Mittelwerte 84.000 € bzw. 85.857 €) nahezu identisch. In Universitätskliniken liegt es mit 75.000 € (Mittelwert 79.640 €) weiterhin spürbar niedriger. Die kleinen Gruppen Industrie (Median 95.000 €, Mittelwert 99.333 €) und MVZ (Median 95.000 €, Mittelwert 98.943 €) liegen am oberen Ende, sollten wegen der geringen Fallzahl aber vorsichtig interpretiert werden.

Unterbezahlung an Universitätskliniken?

Auffällig bleibt die Gehaltssituation an Universitätskliniken: Mit einem Median von 75.000 € bzw. einem Mittelwert von 79.640 € liegen die Einkommen spürbar unter denen anderer klinischer Arbeitgeber. Ein Teil dieses Unterschieds lässt sich vermutlich durch die Struktur der universitären Medizin erklären. An Universitätskliniken arbeiten überproportional viele Berufseinsteiger und wissenschaftlich tätige Mitarbeiter. Zudem sind tarifliche Beschäftigungsverhältnisse verbreitet, deren Vergütung deutlich unter außertariflichen Gehältern liegt. Problematisch wird es jedoch, wenn auch fachkundige MPE mit hoher Verantwortung weiterhin wie wissenschaftliche Mitarbeiter nach EG 13 vergütet werden. Bereits 2015 stellte das Landesarbeitsgericht Köln fest, dass die Tätigkeit eines MPE aufgrund der erforderlichen Spezialkenntnisse die Anforderungen der EG 13 übersteigt und eine Eingruppierung in EG 14 rechtfertigen kann. Dass diese Problematik keineswegs nur historisch ist, zeigen aktuelle Stellenausschreibungen: Auch 2026 werden MPE-Stellen an Universitätskliniken weiterhin mit EG 13 TV-L ausgeschrieben. Universitäre Medizin darf kein Grund sein, hochqualifizierte und für die Patientensicherheit unverzichtbare Fachkräfte dauerhaft unter ihrem Verantwortungsniveau zu vergüten.

Fachbereiche

Die Mehrheit von 58,8 % ist ausschließlich in der Strahlentherapie (inkl. Partikel- und Brachytherapie; Median 85.000 €), 11,7 % ausschließlich in der Röntgendiagnostik (Median 75.000 €) und 3,9 % ausschließlich in der Nuklearmedizin (Median 80.000 €) tätig. Die häufigste Kombination ist Strahlentherapie + Röntgendiagnostik (8,1 %, Median 95.000 €), gefolgt von Röntgendiagnostik + Nuklearmedizin (6,3 %, Median 85.000 €) und allen drei Bereichen gemeinsam (5,9 %, Median 95.000 €). Wer in mehreren Fachbereichen gleichzeitig tätig ist – insbesondere in der Kombination STR+RÖ oder STR+RÖ+NUK – verdient im Median spürbar mehr als Kolleginnen und Kollegen in nur einem Fachbereich, ein Hinweis darauf, dass sich fachliche Breite und die damit verbundene höhere Verantwortung finanziell auszahlen.

Vergütungsart

Tarifliche (48,6 %) und außertarifliche (49,5 %) Vergütung sind weiterhin etwa gleich häufig vertreten, 1,9 % fallen in sonstige Kategorien. Das mediane Einkommen liegt bei außertariflichen Verträgen mit 85.000 € (Mittelwert 88.964 €) über dem tariflicher Verträge (75.000 €, Mittelwert 79.819 €).

Auch 2026 gilt: In jeder Erfahrungsstufe liegt das außertarifliche Gehalt über dem tariflichen; der relative Abstand verändert sich mit der Berufserfahrung nur wenig.

Fazit - Was verdient ein Medizinphysiker?

Das Einkommen eines Medizinphysikers hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen bspw. Berufserfahrung, Arbeitsumfeld, akademischer Abschluss uvm. Im Schnitt liegt das Jahreseinkommen eines Medizinphysikers bei 75.000€. Mit zunehmender Berufserfahrung und entsprechender Verantwortung/Qualifikation kann das Einkommen auf über 100.000€/Jahr ansteigen.

Gehaltsentwicklung 2023 > 2026

Da die Umfrage 2026 zum zweiten Mal in identischer Form mit nahezu identischen Strukturanteilen (Leitungspositionen, Geschlecht) durchgeführt wurde, lässt sich erstmals eine Aussage zur tatsächlichen Gehaltsentwicklung innerhalb der Medizinphysik treffen. Referenz für 2023 ist die damalige Erhebung (n = 730); die 2026-Werte stammen aus den bereinigten Daten dieser Erhebung (n = 590).

Das mediane Bruttojahreseinkommen ist von 75.000 € (2023) auf 85.000 € (2026) gestiegen – ein nominaler Zuwachs von +13,3 % innerhalb von drei Jahren. Besonders deutlich fällt der Anstieg bei zwei Gruppen aus:

  1. Berufseinsteiger:innen insgesamt (0-5 Jahre): +21,8 % – ein robusterer Befund bei deutlich größerer Fallzahl (169 Personen 2026).
  2. Nicht-leitende Angestellte: +17,5 % – stärker als leitende Angestellte (+10,5 %), was auf eine gewisse Angleichung zwischen den Hierarchieebenen hindeutet.

Bemerkenswert ist auch der Befund bei der Vergütungsart: Während tariflich Beschäftigte einen Medianzuwachs von +15,4 % verzeichnen (u. a. durch TVöD- und TV-L-Tarifrunden mit prozentualen und Festbetrags-Komponenten), ist der Median außertariflich Beschäftigter mit 85.000 € gegenüber 2023 unverändert geblieben. Der Abstand zwischen beiden Vergütungsarten hat sich dadurch spürbar verringert – von 20.000 € (2023) auf 10.000 € (2026).

Bei der geschlechtsspezifischen Gehaltslücke zeigt sich auf Basis der Mediane ein differenzierteres Bild als noch 2023: Sowohl Männer (+13,3 %) als auch Frauen (+15,4 %) verzeichnen überdurchschnittliche Zuwächse, wobei Frauen leicht stärker profitieren. Die absolute Lücke bleibt mit 10.000 € (Median) in beiden Jahren gleich, die relative Lücke verringert sich dadurch leicht von 13,3 % (2023) auf 11,8 % (2026). In einzelnen Teilgruppen (Berufseinsteiger:innen, > 15 Jahre Erfahrung) verschwindet die Lücke vollständig, während sie in anderen (mittlere Erfahrungsstufen, akademischer Grad, Position) bestehen bleibt.

gehaltsumfrage mpe 2026 inflationsvergleich

Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise in Deutschland sind im gleichen Zeitraum (Destatis-Jahresteuerungsraten 2024: +2,2 %, 2025: +2,2 %, 2026 bislang: rd. +2,5-2,8 %) kumuliert um etwa 7-8 % gestiegen. Die Gehälter in der Medizinphysik sind damit nicht nur nominal, sondern auch real, also nach Abzug der Inflation, gestiegen.

Tarifliche Gehälter

In vielen Stellenanzeigen sind tarifliche Eingruppierungen zu finden. Verbreitete Tarife sind der der Länder (TV-L), der des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD), der Tarif der Universitätskliniken (TV-UK) oder der Diakonie-Tarif (AVR). Bei dem Vergleich sollte neben den unterschiedlichen Konditionen auf den Gehaltsverlauf je nach Einstufung und auf die Wochenstunden, die je nach Tarif zwischen 38,5 – 40 h liegen, geachtet werden.

Medizinphysiker dürfen in einigen Ländern auch nach dem Ärztetarif (TV-Ä / VKA) des Marburger Bundes vergütet werden (s. u. im Unterkapitel Tarifeinheitsgesetz). Die außertarifliche Bezahlung ist grundsätzlich in allen Einrichtungen ohne Tarifbindung zu finden oder bei Angestellten, die im öffentlichen Tarif mehr Verantwortung übernehmen als die oberste Eingruppierung vorsieht (für Details s. unten). Unabhängig davon, nach welchem Tarif vergütet wird, wird grundsätzlich gemäß der Qualifikation eingruppiert. Zum Beispiel ist im Tarifvertrag der Länder (TV-L) und des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) die höchste Eingruppierung, die mithilfe einer Qualifikation erlangt werden kann, bereits mit dem Masterstudium erreicht (EG 13). Eine höhere Eingruppierung kann danach in der Regel nur noch durch die Übernahme von mehr Verantwortung erfolgen. Eine Promotion rechtfertigt pauschal also keine höhere Eingruppierung. In den meisten Kliniken wird es so gehandhabt, dass mit dem Erwerb der Fachkunde, also dem Zeitpunkt, an dem mehr Verantwortung übernommen wird, eine höhere Eingruppierung erfolgt (z. B. TV-L 14). Mit dem Anstieg der einschlägigen Berufserfahrung erfolgt eine höhere Einstufung innerhalb der jeweiligen Eingruppierung. Details sind auf der Seite des öffentlichen Dienstes zu finden.

Tarifeinheitsgesetz

Seit 2015 gilt in Deutschland das Tarifeinheitsgesetz (erster Entwurf vorgestellt 2014 von Andrea Nahles). Es besagt, dass in Arbeitsverhältnissen oder Betrieben nur ein Tarifvertrag angewendet werden darf. Und zwar der Vertrag derjenigen Gewerkschaft, die zum Zeitpunkt des zuletzt abgeschlossenen Tarifvertrags die meisten Mitglieder in dem jeweiligen Betrieb hat. Die Tarifpluralität wurde damit beendet. Auf den Beschluss folgten viele Verfassungsbeschwerden und Kritik der Gewerkschaften (ver.di, Marburger Bund, Pilotenvereinigung Cockpit, Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer uvm.), da die im Grundgesetz gegebene Koalitionsfreiheit dadurch eingeschränkt werden würde.

2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren, dass das Tarifeinheitsgesetz überwiegend verfassungskonform sei. Allerdings müsse das Gesetz hinsichtlich seiner Schutzvorkehrungen überarbeitet werden. Es muss verhindert werden, dass spezielle Berufsgruppen, die aufgrund der Mehrheit betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder in einen Tarifvertrag gedrängt werden, in dem sie vernachlässigt werden. Das gesamte Urteil (1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15) kann auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.

2018 hat die große Koalition das ursprüngliche Tarifeinheitsgesetz aus dem Jahre 2015 gemäß dem Rechtspruch aus 2017 überarbeitet. Die Anpassung erlaubt, dass spezielle Berufsgruppe nicht mehr nur aufgrund der Mehrheit betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder in einen Tarifvertrag gedrängt werden können. Werden die Interessen einer Berufsgruppe nicht ausreichend in einem Tarifvertrag vertreten, so dürfen Minderheitsverträge gültig bleiben. Laut Aussage des Marburger Bundes geht diese Anpassung nicht weit genug.

Außertarifliche Gehälter

Trotz einer Vielzahl von Stellenausschreibungen, die eine tarifliche (oder daran angelehnte) Vergütung anbieten, ist eine außertarifliche Bezahlung nicht untypisch.

Solche Verträge sind bei Arbeitgebern, die nicht tarifgebunden sind, aber auch im öffentlichen Dienst z. B. bei Arbeitnehmern mit einem hohen Verantwortungsbereich üblich. Die Verträge können also entweder gänzlich außertariflich gestaltet werden oder an einen Tarifvertrag, der z. B. eine Leistungszulage oder eine ausgehandelte übertarifliche Zulage enthält, angelehnt werden. Beide Vertragsmodelle haben Vor- und Nachteile und hängen u. a. davon ab, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder eben nicht.

Die Anbindung an einen Tarifvertrag sorgt für Klarheit, Sicherheit und Transparenz (u. a. das Gehalt betreffend) für den Arbeitnehmer und schützt ihn vor Willkür des Arbeitgebers. Zudem verhandeln Arbeitnehmervertreter regelmäßig mit den Arbeitgebervertretern neue Tarifverträge aus, die u. a. eine quasi automatische regelmäßige Anhebung des Lohns (z. B. jährlich prozentual/absolut oder durch Einmalzahlungen) beinhalten.

Ist der Arbeitgeber hingegen nicht tarifgebunden, kann der Vertrag frei verhandelt werden. Die Wochenarbeitszeit, Urlaubs- und Überstundenregelungen, Sonderurlaubstage, Kündigungsfristen sowie die Gehaltserhöhungen können individuell gestaltet werden. Aus diesem Grund wäre ein Tarifvertrag bei gleichem Gehalt dem AT-Vertrag vorzuziehen. Aus demselben Grund wird in der Regel bei außertariflicher Anstellung ein höherer Lohn gezahlt (es gibt auch Branchen, in denen es umgekehrt ist). Da die Verträge kaum bis sehr stark von den Tarifverträgen abweichen können, sind Gehaltsunterschiede von 0 – 50 % möglich. Genaue Zahlen anzugeben ist an dieser Stelle unmöglich, da neben den Vertragsbedingungen und der Berufserfahrung weitere Faktoren wie Angebot und Nachfrage, die Qualifikation des Arbeitnehmers, die Region sowie die Größe der Einrichtung eine Rolle spielen. Tendenziell sollte das Gehalt aber über dem liegen, das nach der tariflichen Eingruppierung und Stufe bezahlt werden würde – auch wenn die aktuelle Umfrage zeigt, dass sich der mediane Abstand zwischen tariflicher und außertariflicher Vergütung 2026 gegenüber 2023 von 20.000 € auf 10.000 € verringert hat (s. o.). Bei den Gehaltsverhandlungen ist eine gesunde Selbsteinschätzung und Fingerspitzengefühl gefordert. Ebenso sollte der Arbeitnehmer entweder bereits bei der Einstellung regelmäßige Lohnsteigerungen verhandeln oder sein Gehalt individuell regelmäßig nachverhandeln, so wie es die Arbeitnehmervertretungen tun. Die Gespräche sollten mindestens alle zwei Jahre (oder bei Änderungen des Verantwortungsbereichs) geführt werden und zu Lohnsteigerungen führen, die sich z. B. grob an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen orientieren. Rechtlich gesehen sind Arbeitgeber, die nicht der Tarifbindung unterliegen, jedoch nicht zu einer Gehaltserhöhung verpflichtet.

Da aus Arbeitnehmersicht ein Tarifvertrag grundsätzlich etwas Gutes ist, macht ein außertariflicher Vertrag für Arbeitnehmer, die bei tariflich gebundenen Einrichtungen angestellt sind, erst dann Sinn, wenn der Aufgaben- und Verantwortungsbereich eines Arbeitnehmers höhere Anforderungen stellt, als jene, die in der höchsten Stufe des jeweiligen Tarifvertrags vorgesehen sind. Das würde im öffentlichen Dienst (z. B. TV-L) bedeuten, dass eine außertarifliche Einigung in Frage kommt, wenn Ihr Verantwortungsbereich das der Eingruppierung TV-L 15 mit Stufe 6 übersteigt. Das Tabellengehalt dieser höchsten Eingruppierung liegt nach der zum 1. April 2026 in Kraft getretenen Tariferhöhung (+2,8 %) bei rund 94.300 €/Jahr zzgl. Jahressonderzahlung (Stand 04/2026, TV-L). Solche Verantwortungen haben in der Regel entweder Führungskräfte oder Arbeitnehmer, die in sehr speziellen Bereichen tätig sind. Im Gegenzug wird der Arbeitgeber bei außertariflicher Bezahlung ein entsprechend hohes Engagement und überdurchschnittlichen Einsatz bei der Arbeit erwarten. Da AT-Gehälter oberhalb der höchsten Eingruppierung und Entgeltstufe liegen, beginnen typische Gehälter in diesem Bereich und können je nach Position, Berufserfahrung und Verantwortung deutlich darüber steigen. Das trifft auf AT-Gehälter bei Arbeitgebern ohne Tarifbindung ebenso zu.

Selbstverständlich können auch unterhalb der obersten tariflichen Eingruppierung und Stufe außer-/übertarifliche Zulagen verhandelt werden. Insbesondere wenn Arbeitnehmer sich durch besondere Fähigkeiten, Kenntnisse oder Verantwortungsbereiche von Kollegen abgrenzen, sind Prämien z. B. in Form von Leistungszulagen ein häufig eingesetztes Mittel, um einzelne Mitarbeiter wertzuschätzen. Die Zulagen werden anhand der zusätzlichen Aufgaben bewertet und können von 100 € bis über 1000 € reichen. Der Nachteil von übertariflichen Zulagen besteht darin, dass sie seitens des Arbeitgebers widerrufen werden können (z. B. bei unzureichender Leistung, schlechter wirtschaftlicher Lage des Unternehmens), weshalb der Grund/Zweck der Zulage konkret im Vertrag definiert werden sollte.

Nebenverdienste

Einige Medizinphysiker verfolgen neben ihrem Job zusätzlich Nebentätigkeiten. Da MPE über relevantes Fachwissen verfügen, handelt es sich dabei häufig um Lehrtätigkeiten oder das Verfassen von didaktischen Dokumenten, deren Erstellung finanziell unterstützt wird.

  • Dozent für Strahlenschutzkurse
  • Mitbetreuung von Vorlesungen (z.B. Universität, MTRA-Schule)
  • Mitgestaltung von Normen, Richtlinien, Leitfäden
  • Verfassen von Fachliteratur/Buchkapiteln
  • Durchführung und Mitbetreuung wissenschaftlicher Studien
  • Software- und Produktentwicklung
  • Nachhilfe in Mathe- & Physikfächern (Schule, Universität)

Für Medizinphysiker, die fachliche Kompetenzen aus besonders spezifischen Bereichen vorweisen können, ergeben sich weitere Tätigkeitsbereich, wie z.B.:

  • Strahlenschutzberechnungen für den baulichen Strahlenschutz z.B. für Bauplanungen von Röntgenräumen oder Bunkern
  • Betreuung röntgendiagnostischer/nuklearmedizinischer Abteilungen, die gemäß § 14 StrlSchG für ihre Anwendungen gewährleisten müssen, dass einen Medizinphysik-Experten hinzugezogen werden kann
  • Einmessen von Linearbeschleunigern und Kommissionierung von Bestrahlungsplanungsprogrammen
  • Strahlenschutzüberwachung: Personendosimetrie für beruflich strahlenexponierte Angestellte (z. B. von Kernkraft- oder Wasserwerken, Reinigungskräfte) verwalten
  • Bestimmung strahlenschutzrelevanter Parameter für externe Firmen (z.B. Äquivalenzwerte, Abschirmungen)
  • Beratungen bei Anwendungen mit ionisierender Strahlungen oder radioaktiven Stoffen, Genehmigungsverfahren sowie strahlenschutzrechtlichen Fragen

Gehaltsrechner Medizinphysik

Mediane und mittlere Brutto‑Jahresgehälter (Vollzeit) aus der Gehaltsumfrage 2026. Wähle bis zu drei Kriterien.

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Datenbasis: Gehaltsumfrage Medizinphysik 2026, n = 590, Brutto‑Jahresgehalt (Vollzeit). Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

FAQ

Im Jahr 2026 liegt das mediane Jahresgehalt eines Medizinphysikers in Deutschland bei rund 85.000 €.

Je nach Brufserfahrung und Position sind aber auch Jahresgehälter von über 130.000 € möglich.

Ja, ein höherer akademischer Grad (Promotion oder Habilitation) wirkt sich positiv auf das Gehalt aus. Insbesondere das durchschnittliche Einstiegsgehalt promovierter Medizinphysiker fällt häufig höher aus als das nich promovierter Medizinphysiker aus (71.500€/Jahr vs. 65.000€/Jahr).

In den ersten 5 Berufsjahren beträgt das Jahresgehalt eines Medizinphysikers 2026 im Median 67.000 € (Mittelwert 69.504 €). In Einzelfällen kann das Gehalt bei entsprechender Verantwortung auch deutlich höher ausfallen.

Das mediane Bruttojahreseinkommen ist von 75.000 € (2023) auf 85.000 € (2026) gestiegen – ein Plus von 13,3 %, das über der Inflation der letzten drei Jahre liegt. Besonders stark gestiegen sind die Gehälter von Berufseinsteiger:innen (+21,8 %), nicht-leitenden Angestellten (+17,5 %) und tariflich Beschäftigten (+15,4 %), während außertariflich Vergütete im Median stagnierten (0 %).

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