Dicke einer Abschirmung, die notwendig ist um eine bestimmte Art ionisierender Strahlung auf ein gewünschtes Maß zu reduzieren. Dieser Begriff ist maßgeblich für Berechnungen im baulichen Strahlenschutz von allen Abteilungen in denen mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen gearbeitet wird.
Beispiel: Bei der Planung der Inbetriebnahme neuer Röntgengeräte wird vom Hersteller in der Regel eine Skizze mit notwendigen Abschirmdicken in Form des Bleigleichwerts angegeben. Da Wände oftmals aus Vollziegel, Kalksandstein, oder (Baryt)beton sind, müssen die Abschirmdicken umgerechnet werden. Dafür kann die Formel (1) aus der DIN 6812 verwendet werden:
x_M = a \cdot (\rho/\rho_0)^b \cdot (U/U_0)^c \cdot (x/x_0)^d
\rho entspricht der Dichte in g/cm³, U der Röntgenspannung in kV und a, b, c, dKonstanten gemäß Tabelle 18 aus DIN 6812.
Offensichtlich steigt die Abschirmung mit steigender Materialdichte, sinkender Röhrenspannung und größerem Quellenabstand. Weitere DIN-Normen zur Errichtung und zum Strahlenschutz können hier nachgeschlagen werden.
Bei direkt ionisierender Strahlung, insbesondere Elektronen- und Positronen-Strahlung, kann es sein, dass die bei der Wechselwirkung produzierte Sekundärstrahlung eine höhere Reichweite als die Primärstrahlung hat. Da die Auftrittswahrscheinlichkeit vom Bremsstrahlung mit höherer Ordnungszahl des Absorbermaterials steigt, sollten zur Abschirmung Materialien mit einer kleinen Kernladungszahl (z.B. PMMA, Aluminium) verwendet werden.