Medizinphysik-Experte

Medizinphysik Fiebig

IN ganz Deutschland, insbes. Ost- und Mitteldeutschland

Die Behandlung von Patienten mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung war schon immer durch die Zusammenarbeit von Ärzten und Physikern geprägt. Aufgrund des technischen Fortschritts der letzten Jahre war es nötig, die Medizinphysik-Experten strenger einzubinden. Formal wurde dies in der Novellierung von Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgehalten (2018/2019). Die zuständigen Behörden kontrollieren inzwischen, ob ein Medizinphysik-Experte in notwendigem Maße einbezogen wird. Oftmals ist es für Ärzte und Praxisinhaber schwierig, einen Ansprechpartner für diese Aufgaben zu finden. Mit mir können Sie diese Aufgaben und gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ich übernehme Aufgaben als Medizinphysik-Experte nach §§ 131 und 132 (StrlSchV).
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

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