Fachkunde

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlage

Strahlenschutzgesetz

Im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) ist unter Teil 2, Kapitel 4 „Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes“ in § 74 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung beschrieben, wie die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz erworben werden.

Strahlenschutzverordnung

Weitere, etwas konkretere Informationen sind in Kapitel 5 § 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) zu finden.

Fachkunde-Richtlinie

Konkrete Angaben zum Qualifikationsniveau, Sachkundezeiten und den benötigten Kursen sind nicht im Strahlenschutzgesetz oder der -verordnung, sondern in den Anlagen der entsprechenden Richtlinie zu finden.

Am 01.02.2021 wurde die Richtlinie „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)“ – Anforderungen an den Erwerb – vom BMU veröffentlicht. Die Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an den Fachkundeerwerb für Medizinphysik-Experten nach § 5 Abs. 24 StrlSchG. Erforderliche Mindestsachkundezeiten haben sich wie erwartet geändert. Es gibt neue erforderliche Kurse. Zudem werden die Anforderung an den Sachkundeerwerb nun mit einem konkreten Kompetenz- und Tätigkeitskatalog dargelegt.

Für die Details, könnt ihr hier die Richtlinie Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten herunterladen.

Anwendungsgebiete:

  • Strahlentherapie (Teletherapie, Brachytherapie, Röntgentherapie und ggf. Partikeltherapie als Zusatz zur Teletherapie)
  • Nuklearmedizin (Diagnostik und Therapie)
  • Röntgendiagnostik (Planare Röntgenaufnahmen, CT und DVT, Interventionelle Radiologie und Durchleuchtung)

Grundsätzlich sollte die Fachkunde jeweils für das gesamte Anwendungsgebiet erworben werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auch den Erwerb der erforderlichen Fachkunde in den in Klammer stehenden Teilgebieten bescheinigen.

Der Fachkundeerwerb ist auf drei Säulen aufgebaut:

  • Geeignete Ausbildung (M. Sc. Medizinphysik oder gleichwertig)
  • Praktische Erfahrung (Sachkunde)
  • Erfolgreiche Teilnahme an Strahlenschutzkursen

Sachkunde

Die Sachkundezeit beinhaltet die praktische Erfahrung in der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet. Sie ist unter Aufsicht und Verantwortung eines Medizinphysik-Experten mit erforderlicher Fachkunde und mindestens 3-jährier Erfahrung in einer geeigneten Einrichtung zu erwerben. Die Mindestdauer des Sachkundeerwerbs variiert je nach Anwendungsgebiet

  • Strahlentherapie: 18 Monate (ggf. +6 Monate für Partikeltherapie)
  • Nuklearmedizin: 12 Monate
  • Röntgendiagnostik: 12 Monate

Die geforderte Zeit beziehen sich auf arbeitstägliche Vollzeitbeschäftigungen. Die Mindestzeiten können sich bei bereits bestehender Fachkunde und bei parallelem Erwerb mehrerer Fachkunden verkürzen. Details dazu findest du in der Richtlinie.

Die Anforderungen an den Sachkundekundeerwerb werden in einem anwendungsbezogenem Kompetenzenkatalog definiert. Dieser gibt vor, welche Kompetenzen der Medizinphysik-Experte während seiner Sachkundezeit erlangen sollte und stellt die entscheidende Beurteilungsgrundlage für die Sachkunde dar. Während der Sachkundezeit müssen Tätigkeiten gemäß einem Katalog (Tätigkeitskatalog) ausgeführt werden, die zu Erlangung der jeweiligen geforderten Kompetenzen führen. Darin beschrieben sind das jeweilige Gebiet, die Tätigkeit, die geforderte Anzahl und ggf. eine Erläuterung oder Bemerkung. Die angegebenen Zahlen sind als Richtwerte zu verstehen und sollen eher eine angemessene Gewichtung verdeutlichen. Der Tätigkeitskatalog ähnelt dem bekannten Katalog zum Sachkundeerwerb der Ärzte für die Fachkunde Röntgendiagnostik.

Strahlenschutzkurse

Zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde bedarf es des erfolgreichen Abschlusses des Grundkurses sowie des jeweiligen Spezialkurses. Der Grundkurs ist Voraussetzung für die Teilnahme an Spezialkursen und sollte spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beginn des Sachkundeerwerbs absolviert werden.

Spezialkurse bauen auf den Grundkurs auf und vermitteln anwendungsspezifisches Wissen.

  • Strahlentherapie ST
    • ST1: Basiskurs Strahlentherapie
    • ST2: Teletherapie
    • ST2: Röntgentherapie
    • ST3: Brachytherapie
    • ST4: Partikeltherapie (nur nach ST1 und ST2)
  •  Nuklearmedizin
    • SN1: Nuklearmedizinische Diagnostik
    • SN2: Nuklearmedizinische Therapie
  •  Röntgendiagnostik
    • SR1: Basiskurs Röntgendiagnostik
    • SR2: CT, DVT
    • SR3: Interventionelle Radiologie, Durchleuchtung

Die Details zum erforderlichen Wissensstand für Medizinphysik-Experten, den Anforderungen an den Sachkundeerwerb und den geforderten Kursinhalten findet ihr in den Anlagen der Richtlinie.

Kommentar

Es existieren seit einiger Zeit Studiengänge, bei denen der Fachkundeerwerb im Masterstudiengang implementiert ist. Diese Möglichkeit besteht weiterhin – in der Richtlinie steht:

„Nach § 47 Absatz 5 StrlSchV wird die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz mit dem Bestehen der Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben, wenn die zuständige Behörde zuvor festgestellt hat, dass in dieser Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird.“

 Der Studiengang M. Sc. Medizinphysik ist ein Vollzeitstudium und für den Fachkundeerwerb müssen je nach Anwendungsgebiet mindestens 12-18 Monate Sachkundezeit, ebenfalls in Vollzeit, nachgewiesen werden. Mal abgesehen davon, dass die Studenten wahrscheinlich keine 80-Stunden Wochen haben halten wir das Konzept für äußerst fragwürdig. Insbesondere da diese Person theoretisch für den gesamten Strahlenschutz einer Abteilung verantwortlich sein kann/muss. Rückblickend auf unser Studium und die ersten Berufsjahre, erscheint es unmöglich diese Aufgaben zu übernehmen.

Manchmal hat der Arbeitgeber (z. B. eine kleine Praxis) nicht die Möglichkeit das gesamte Fachwissen praktisch zu vermitteln, da die benötigten Geräte nicht vorhanden sind oder die Therapie nicht praktiziert wird. In diesem Fall ist es hilfreich umliegende größere Kliniken anzusprechen. Das Hospitieren in fremden Kliniken ist im Bereich des Strahlenschutzes gängige Praxis.

Für Praktika, Masterarbeiten oder ähnlichen Zeiten in Einrichtungen, werden nur wenig Sachkundezeit angerechnet.

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